Auftrittsverbot für Dr. Daniele Ganser im Innsbrucker Saal Dogana durch Bürgermeister Georg Willi
Wann und vom wem hat Bürgermeister Georg Willi in welcher Form vom geplanten Vortag von Dr. Daniele Ganser im Saal Dogana erfahren?
Mit wem hat Bürgermeister Georg Willi die Reaktion der Stadt Innsbruck - Untersagung des Vortrags per Weisung - besprochen und wann auf welcher Rechtsgrundlage seine Weisung erlassen? Wie war der genaue Ablauf des Verwaltungsverfahrens, das in der Weisung zur Auflösung des Mietvertrages geführt hatte?
Gibt es einen Schriftverkehr bzw. Aktenvermerke dazu? Wie lauten diese Dokumente?
Auf welcher Informations- und Rechtsgrundlage nahm Bürgermeister Georg Willi an, dass Dr. Daniele Ganser gegen den Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2014 bezüglich Vermietungsverbot von Gemeinderäumlichkeiten an " Organisationen, Vereine oder Bewegungen", die "rechtsextremes, linksextremes, rassistisches, terroristisches sowie sexistisches Gedankengut" verbreiten würden.
Hat Bürgermeister Georg Wili Rechtsgutachten oder andere Gutachten zum konkreten Fall eingeholt?
Wie lauten diese Gutachten?
Was sind die Kosten dieser Gutachten?
Welcher Organisation wird konkret die Verbreitung welchen Gedankengutes vorgeworfen?
In welcher Form wurde das Grund- und Menschenrecht auf Parteiengehör umgesetzt?
Wie lauten die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens bzw. des Parteiengehörs?
Wie laut die Weisung bezüglich Untersagung/Auflösung des Mietvertrages?
Welche Entschädigung erhält der Veranstalter des Vortrags?
Ist bereits ein Rechtsverfahren des Geschädigten gegen die Stadt Innsbruck anhängig?
Welche Reaktion zur Untersagung der Bereitstellung der Räumlichkeiten der Stadt Innsbruck sind der Stadt Innsbruck bekannt?
Wie lauten die Durchführungsanweisungen für den Gemeinderatsbeschluß?
Welche Rechtsgutachen liegen sonst noch in Zusammenhang mit diesem Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Innsbruck vor?
Welche Raumvermietungen wurden bisher auf Grundlage dieses Gemeinderatsbeschlusses unterbunden?
Welche Schulungen hat Bürgermeister Georg Willi bzw. Mitarbeiter seines Büros in Bezug auf allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts und der Menschenrechte, insbesondere der Europaischen Menschenrechtskonvention abgeschlossen?
HINWEIS: Ich dieses Auskunftsbegehren als Vorstandsmitglied von Media Austria und als Projektleiter der Online-Plattform friedenspolitik.at und beabsichtigt, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Wir erfüllen daher die vom VwGH in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (v. 29.05.2018) festgehaltenen Kriterien eines social bzw. public watchdog (auch: VfGH E 4037/2020-10 v. 04.03.2021).
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Januar 2023
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24. März 2023
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