Auftrittsverbot für Dr. Daniele Ganser im Innsbrucker Saal Dogana durch Bürgermeister Georg Willi

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Wann und vom wem hat Bürgermeister Georg Willi in welcher Form vom geplanten Vortag von Dr. Daniele Ganser im Saal Dogana erfahren?

Mit wem hat Bürgermeister Georg Willi die Reaktion der Stadt Innsbruck - Untersagung des Vortrags per Weisung - besprochen und wann auf welcher Rechtsgrundlage seine Weisung erlassen? Wie war der genaue Ablauf des Verwaltungsverfahrens, das in der Weisung zur Auflösung des Mietvertrages geführt hatte?

Gibt es einen Schriftverkehr bzw. Aktenvermerke dazu? Wie lauten diese Dokumente?

Auf welcher Informations- und Rechtsgrundlage nahm Bürgermeister Georg Willi an, dass Dr. Daniele Ganser gegen den Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2014 bezüglich Vermietungsverbot von Gemeinderäumlichkeiten an " Organisationen, Vereine oder Bewegungen", die "rechtsextremes, linksextremes, rassistisches, terroristisches sowie sexistisches Gedankengut" verbreiten würden.

Hat Bürgermeister Georg Wili Rechtsgutachten oder andere Gutachten zum konkreten Fall eingeholt?

Wie lauten diese Gutachten?

Was sind die Kosten dieser Gutachten?

Welcher Organisation wird konkret die Verbreitung welchen Gedankengutes vorgeworfen?

In welcher Form wurde das Grund- und Menschenrecht auf Parteiengehör umgesetzt?

Wie lauten die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens bzw. des Parteiengehörs?

Wie laut die Weisung bezüglich Untersagung/Auflösung des Mietvertrages?

Welche Entschädigung erhält der Veranstalter des Vortrags?

Ist bereits ein Rechtsverfahren des Geschädigten gegen die Stadt Innsbruck anhängig?

Welche Reaktion zur Untersagung der Bereitstellung der Räumlichkeiten der Stadt Innsbruck sind der Stadt Innsbruck bekannt?

Wie lauten die Durchführungsanweisungen für den Gemeinderatsbeschluß?

Welche Rechtsgutachen liegen sonst noch in Zusammenhang mit diesem Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Innsbruck vor?

Welche Raumvermietungen wurden bisher auf Grundlage dieses Gemeinderatsbeschlusses unterbunden?

Welche Schulungen hat Bürgermeister Georg Willi bzw. Mitarbeiter seines Büros in Bezug auf allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts und der Menschenrechte, insbesondere der Europaischen Menschenrechtskonvention abgeschlossen?

HINWEIS: Ich dieses Auskunftsbegehren als Vorstandsmitglied von Media Austria und als Projektleiter der Online-Plattform friedenspolitik.at und beabsichtigt, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Wir erfüllen daher die vom VwGH in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (v. 29.05.2018) festgehaltenen Kriterien eines social bzw. public watchdog (auch: VfGH E 4037/2020-10 v. 04.03.2021).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    24. März 2023
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Martin Mair (Media Austria - Gesellschaft für freie Medien, Kultur und Kommunikation)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgen…
An Innsbruck Details
Von
Martin Mair (Media Austria - Gesellschaft für freie Medien, Kultur und Kommunikation)
Betreff
Auftrittsverbot für Dr. Daniele Ganser im Innsbrucker Saal Dogana durch Bürgermeister Georg Willi [#2816]
Datum
27. Januar 2023 13:35
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Wann und vom wem hat Bürgermeister Georg Willi in welcher Form vom geplanten Vortag von Dr. Daniele Ganser im Saal Dogana erfahren? Mit wem hat Bürgermeister Georg Willi die Reaktion der Stadt Innsbruck - Untersagung des Vortrags per Weisung - besprochen und wann auf welcher Rechtsgrundlage seine Weisung erlassen? Wie war der genaue Ablauf des Verwaltungsverfahrens, das in der Weisung zur Auflösung des Mietvertrages geführt hatte? Gibt es einen Schriftverkehr bzw. Aktenvermerke dazu? Wie lauten diese Dokumente? Auf welcher Informations- und Rechtsgrundlage nahm Bürgermeister Georg Willi an, dass Dr. Daniele Ganser gegen den Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2014 bezüglich Vermietungsverbot von Gemeinderäumlichkeiten an " Organisationen, Vereine oder Bewegungen", die "rechtsextremes, linksextremes, rassistisches, terroristisches sowie sexistisches Gedankengut" verbreiten würden. Hat Bürgermeister Georg Wili Rechtsgutachten oder andere Gutachten zum konkreten Fall eingeholt? Wie lauten diese Gutachten? Was sind die Kosten dieser Gutachten? Welcher Organisation wird konkret die Verbreitung welchen Gedankengutes vorgeworfen? In welcher Form wurde das Grund- und Menschenrecht auf Parteiengehör umgesetzt? Wie lauten die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens bzw. des Parteiengehörs? Wie laut die Weisung bezüglich Untersagung/Auflösung des Mietvertrages? Welche Entschädigung erhält der Veranstalter des Vortrags? Ist bereits ein Rechtsverfahren des Geschädigten gegen die Stadt Innsbruck anhängig? Welche Reaktion zur Untersagung der Bereitstellung der Räumlichkeiten der Stadt Innsbruck sind der Stadt Innsbruck bekannt? Wie lauten die Durchführungsanweisungen für den Gemeinderatsbeschluß? Welche Rechtsgutachen liegen sonst noch in Zusammenhang mit diesem Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Innsbruck vor? Welche Raumvermietungen wurden bisher auf Grundlage dieses Gemeinderatsbeschlusses unterbunden? Welche Schulungen hat Bürgermeister Georg Willi bzw. Mitarbeiter seines Büros in Bezug auf allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts und der Menschenrechte, insbesondere der Europaischen Menschenrechtskonvention abgeschlossen? HINWEIS: Ich dieses Auskunftsbegehren als Vorstandsmitglied von Media Austria und als Projektleiter der Online-Plattform friedenspolitik.at und beabsichtigt, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Wir erfüllen daher die vom VwGH in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (v. 29.05.2018) festgehaltenen Kriterien eines social bzw. public watchdog (auch: VfGH E 4037/2020-10 v. 04.03.2021).
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Martin Mair Anfragenr: 2816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2816/ Postanschrift Martin Mair << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Mair (Media Austria - Gesellschaft für freie Medien, Kultur und Kommunikation)