Übersterblichkeit bei Ungeimpften

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Anders als in den Jahren 2020 und 2021 ging die Anzahl der Covid-Toten im Jahr 2022 auf ein Minimum zurück. Während laut AGES pro Woche im Herbst/Winter 2020 bis zu 900 Menschen an oder mit Covid starben, starben im Herbst/Winter an die 500 Menschen an oder mit Covid. Im Herbst/Winter 2022 starben hingegen wöchentlich max. 75 Menschen an oder mit Covid. Dennoch gibt es seit 2020 im Herbst/Winter immer eine Sterblichkeit von über 2.200 Menschen (2.300 in KW52 2022 und 2.360 in KW1 2023). Die Sterbezahlen liegen daher seit 2020 deutlich über jenen aller Jahre davor.

Liegen Ihrem Ministerium Daten vor, aus denen hervorgeht, wie viele (völlig) Ungeimpfte und wie viele (mindestens 1x) Geimpfte in den Jahren 2021 und 2022 an oder mit Corona sowie unabhängig von der Todesursache verstorben sind?

Wie hoch ist die Sterblichkeit bei (völlig) Ungeimpften nach Kalenderwochen 2021 und 2022?*
Wie hoch ist die Sterblichkeit bei mind. 1x Geimpften nach Kalenderwochen 2021 und 2022?*
Wie hoch ist die Sterblichkeit bei mind. 3x Geimpften nach Kalenderwochen 2021 und 2022?*
* Bitte unter Angabe der jeweiligen Population zur angegebenen Woche.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    19. April 2023
  • 3 Follower:innen
Gabriele Faller
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Gabriele Faller
Betreff
Übersterblichkeit bei Ungeimpften [#2827]
Datum
22. Februar 2023 08:56
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Anders als in den Jahren 2020 und 2021 ging die Anzahl der Covid-Toten im Jahr 2022 auf ein Minimum zurück. Während laut AGES pro Woche im Herbst/Winter 2020 bis zu 900 Menschen an oder mit Covid starben, starben im Herbst/Winter an die 500 Menschen an oder mit Covid. Im Herbst/Winter 2022 starben hingegen wöchentlich max. 75 Menschen an oder mit Covid. Dennoch gibt es seit 2020 im Herbst/Winter immer eine Sterblichkeit von über 2.200 Menschen (2.300 in KW52 2022 und 2.360 in KW1 2023). Die Sterbezahlen liegen daher seit 2020 deutlich über jenen aller Jahre davor. Liegen Ihrem Ministerium Daten vor, aus denen hervorgeht, wie viele (völlig) Ungeimpfte und wie viele (mindestens 1x) Geimpfte in den Jahren 2021 und 2022 an oder mit Corona sowie unabhängig von der Todesursache verstorben sind? Wie hoch ist die Sterblichkeit bei (völlig) Ungeimpften nach Kalenderwochen 2021 und 2022?* Wie hoch ist die Sterblichkeit bei mind. 1x Geimpften nach Kalenderwochen 2021 und 2022?* Wie hoch ist die Sterblichkeit bei mind. 3x Geimpften nach Kalenderwochen 2021 und 2022?* * Bitte unter Angabe der jeweiligen Population zur angegebenen Woche.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Gabriele Faller Anfragenr: 2827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2827/ Postanschrift Gabriele Faller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Faller
Gabriele Faller
Guten Tag, meine Anfrage "Übersterblichkeit bei Ungeimpften" vom 22.02.2023 (#2827) wurde von Ihnen nicht in der …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Gabriele Faller
Betreff
AW: Übersterblichkeit bei Ungeimpften [#2827]
Datum
11. Juli 2023 13:57
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Übersterblichkeit bei Ungeimpften" vom 22.02.2023 (#2827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zur Information: Nach 6 Monaten ergeht eine Säumnisbeschwerde. Mit freundlichen Grüßen, Gabriele Faller