Straßenverkehrsordnung für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten
ich beobachte öfters, dass Dienstfahrzeuge des Land Kärnten (erkennbar an dem Schild "Dienstfahrzeug des Landes Kärnten") stundenlang ungestraft in Halte- und Parkverbotszonen stehen.
So z.B. letzten Dienstag (2. Dezember 2014) waren während der Landtagssitzung am Nachmittag zwei Dienstfahrzeuge (ein dunkler Audi und ein heller Skoda) in der Halte- und Parkverbotszone in der Kiki-Kogelnik-Gasse in Klagenfurt abgestellt (dort ist laut Beschilderung die Regelung "Halte- und Parkverbot ausgenommen Ein- und Aussteigen für Hotel").
Ich habe daraufhin beim Ordnungsamt der Stadt Klagenfurt angefragt, aufgrund welches Gesetzes bzw. welcher Verordnung dies erlaubt ist.
Man erteilte mir die Auskunft, dass Dienstfahrzeuge dies laut Sicht der Ordnungsamt-Beamtin dürfen, konnten mir jedoch keine entsprechende Gesetzesstelle befriedigend mitteilen, denn:
- StVO § 26a (1) schließt gewöhnliche Dienstfahrzeuge, die nicht dem Sicherheitsdienst dienen, nicht ein.
- StVO § 27 bezieht sich auf Fahrzeuge des Straßendienstes zur Straßenerhaltung, was mit einem Audi wohl schwer realisierbar ist.
- weiters wurde mir die Parkverordnung der Stadt Klagenfurt vom 17.12.2009 übermittelt, diese entbindet jedoch lediglich Dienstfahrzeuge von der Parkgebühr in der gebührenpflichtigen Zone.
In keiner bisher übermittelten Stellungnahme wurde eine generelle Ausnahme vom Halte- und Parkverbot für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage:
- Mit welcher Rechtsgrundlage dürfen Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten im Halte- und Parkverbot stehen?
- Wenn es dazu keine Rechtsgrundlage gibt und die entsprechenden Fahrzeuge letzten Dienstag widerrechtlich dort abgestellt wurden, wurde damit der Tatbestand eines Missbrauchs der Amtsgewalt § 302 StGB durch a) den fahrzeugführenden Beamten oder b) das Ordnungsamt durch Unterlassung der Strafanzeige erfüllt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Dezember 2014
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2. Februar 2015
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