Resolution (Nummer: A_HRC_53_L.23) des UN-Menschenrechtsrats vom 12.07.2023
Im Zuge seiner 53. Sitzung beschloss der UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) am 12.07.2023 aufgrund eines von Pakistan im Namen der Organization of Islamic Cooperation eingebrachten und mit Unterstützung des Königreichs Saudi-Arabien dringlich debattierten Resolutionsentwurfs (A_HRC_53_L.23) über die Einführung von Strafbestimmungen. Die Resolution verlangt, dass die Verantwortlichen für die öffentliche Schändung des Heiligen Korans zur Rechenschaft gezogen werden. Die Staaten werden u. a. aufgefordert, nationale Gesetze zur Bestrafung zu verabschieden. Der Hochkommissar erhält den Auftrag, gegen die Schändung heiliger Bücher vorzugehen und über die Lücken bei der Strafverfolgung zu berichten.
Statt sich Sorgen um die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Ländern zu machen, setzen Pakistan und das Königreich Saudi Arabien den UN-Menschenrechtsrat dafür ein, dass andere Staaten ihre Menschenrechte einschränken. Lobbyiert wurde der Resolutionsentwurf von der Organization of Islamic Cooperation ein. Das ist eine Organisation, die die modernen Menschenrechte als Produkt westlicher Kultur und Tradition ablehnt und „im Namen von Allah“ eine eigene Menschenrechtserklärung („Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“) verabschiedete. Diese lehnt eine Meinungsfreiheit in Bezug auf religiöse Inhalte ab.
Bücherverbrennungen, auch die des Korans, sind als aggressiver und dialogschädlicher Akt abzulehnen. Doch die Resolution, die gegen den Widerstand der europäischen Staaten mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde, widerspricht den Aufgaben und Zielsetzungen des UNHRC. Nach seinem Gründungsdokument (Resolution 60/251 der Generalversammlung) soll sich der UNHRC mit Situationen von Menschenrechtsverletzungen befassen. Seine primäre Bestimmung ist der Schutz der Menschenrechte. Empfehlungen zur Einschränkung von Menschenrechten abzugeben oder sogar strafrechtliche Verfolgung zu verlangen, wenn Menschen ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben, findet keine Deckung im Mandat des UNHRC.
Auch wenn Österreich aktuell kein Mitglied des UNHRC ist, kann es Aktivitäten in der Generalversammlung der Vereinten Nationen setzen, um den mandatswidrigen und damit rechtswidrigen Beschluss des UNHRC zu verurteilen. Welche Maßnahmen hat Österreich gesetzt oder beabsichtigt Österreich zu setzen, um die UNHRC-Resolution A_HRC_53_L.23 wegen Überschreitung des UN-Mandats (festgeschrieben in Resolution 60/251 der Generalversammlung) zu beanstanden? Wenn Österreich untätig bleibt, was sind die Gründe dafür?
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Juli 2023
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18. September 2023
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