Datenschutz im Substitutionsregister

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Datenschutzgewährleistung
Wie wird der Datenschutz für im Substitutionsregister gespeicherte Daten gewährleistet? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind hierfür implementiert worden?

2. Audit-Möglichkeiten
a) Gibt es die Möglichkeit für externe Instanzen, ein Audit bezüglich der Datenschutzmaßnahmen im Substitutionsregister durchzuführen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen?
b) Ist es für Einzelpersonen, deren Daten im Substitutionsregister gespeichert sind, möglich, selbst zu überprüfen oder einen Report anzufordern, wer diese Daten abgerufen hat? Wenn ja, wie kann ein solcher Report beantragt werden?

3. Datenaufbewahrung
Wie lange werden die Daten im Substitutionsregister aufbewahrt? Gibt es hierfür eine standardisierte Frist oder ist die Dauer fallabhängig?

4. Anonymisierung nach Behandlungsende
Werden die Daten von Personen, deren Substitutionsbehandlung beendet wurde, im Anschluss anonymisiert oder gelöscht? Falls ja, nach welcher Frist bzw. welchem Prozess erfolgt dies?

5. Datenabfrage
Welche Instanzen oder Einzelpersonen dürfen Daten aus dem Substitutionsregister abfragen? Welche Begründungen oder Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage und hoffe auf eine zeitnahe Rückmeldung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2023
  • Frist
    30. November 2023
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1. Dat…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datenschutz im Substitutionsregister [#2946]
Datum
5. Oktober 2023 13:27
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Datenschutzgewährleistung Wie wird der Datenschutz für im Substitutionsregister gespeicherte Daten gewährleistet? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind hierfür implementiert worden? 2. Audit-Möglichkeiten a) Gibt es die Möglichkeit für externe Instanzen, ein Audit bezüglich der Datenschutzmaßnahmen im Substitutionsregister durchzuführen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen? b) Ist es für Einzelpersonen, deren Daten im Substitutionsregister gespeichert sind, möglich, selbst zu überprüfen oder einen Report anzufordern, wer diese Daten abgerufen hat? Wenn ja, wie kann ein solcher Report beantragt werden? 3. Datenaufbewahrung Wie lange werden die Daten im Substitutionsregister aufbewahrt? Gibt es hierfür eine standardisierte Frist oder ist die Dauer fallabhängig? 4. Anonymisierung nach Behandlungsende Werden die Daten von Personen, deren Substitutionsbehandlung beendet wurde, im Anschluss anonymisiert oder gelöscht? Falls ja, nach welcher Frist bzw. welchem Prozess erfolgt dies? 5. Datenabfrage Welche Instanzen oder Einzelpersonen dürfen Daten aus dem Substitutionsregister abfragen? Welche Begründungen oder Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage und hoffe auf eine zeitnahe Rückmeldung.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. [geschwärzt] Anfragenr: 2946 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Anfrage gem. Auskunftspflichtgesetz betr. Datenschutz im Substitutionsregister; Antwortschreiben
Datum
13. November 2023 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich herzlich für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage gem…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Anfrage gem. Auskunftspflichtgesetz betr. Datenschutz im Substitutionsregister; Antwortschreiben [#2946]
Datum
25. November 2023 11:30
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich herzlich für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage gemäß dem Auskunftspflichtgesetz bedanken. Ihre umfassenden Informationen haben mir sehr weitergeholfen und meine Fragen vollständig geklärt. Ich schätze Ihre Professionalität und die Mühe, die Sie in die Beantwortung meiner Anfrage investiert haben. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2946/