Sicherstellung der Barrierefreiheit digitaler Behördenangebote

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie wollen Sie die barrierefreie Erledigung von digitalen Behördengängen (z.B. über ID Austria) sicherstellen?

Hintergrund ist folgender:
Mit der Einführung und Erweiterung von ID Austria wird einem Großteil der Bevölkerung das Erledigen von Behördengängen erspart, indem An-Um-Abmeldungen, Registrierungen, elektronische Signaturen etc. über die ID Austria getätigt werden können.

Wie soll also sichergestellt werden, dass Menschen ohne Smartphone/Computer/Internet (z.B. ältere Generationen, Schwerbehinderte etc.) diese Aufgaben genauso effizient, schnell und kostenlos/kostengünstig bewältigen können?

Fragen:
Wann werden z.B. digitale Self-Service-Terminals in Ämtern aufgestellt?
Wie wird sichergestellt, dass diese von allen Personen benutzt werden können?
Wie erfahren Personen mit diesen Einschränkungen von ihren Möglichkeiten?
Werden kostenfreie Schulungen für die Benutzung der ID Austria / Terminals angeboten?
Wird es MitarbeiterInnen in den Ämtern geben, die zur Hilfestellung bereitgestellt werden?
Welche weiteren Möglichkeiten wird es statt der ID-Austria-App geben, um Angebote digital nutzen zu können?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2023
  • Frist
    17. Dezember 2023
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Florian Lüdtke
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Florian Lüdtke
Betreff
Sicherstellung der Barrierefreiheit digitaler Behördenangebote [#2957]
Datum
22. Oktober 2023 18:17
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie wollen Sie die barrierefreie Erledigung von digitalen Behördengängen (z.B. über ID Austria) sicherstellen? Hintergrund ist folgender: Mit der Einführung und Erweiterung von ID Austria wird einem Großteil der Bevölkerung das Erledigen von Behördengängen erspart, indem An-Um-Abmeldungen, Registrierungen, elektronische Signaturen etc. über die ID Austria getätigt werden können. Wie soll also sichergestellt werden, dass Menschen ohne Smartphone/Computer/Internet (z.B. ältere Generationen, Schwerbehinderte etc.) diese Aufgaben genauso effizient, schnell und kostenlos/kostengünstig bewältigen können? Fragen: Wann werden z.B. digitale Self-Service-Terminals in Ämtern aufgestellt? Wie wird sichergestellt, dass diese von allen Personen benutzt werden können? Wie erfahren Personen mit diesen Einschränkungen von ihren Möglichkeiten? Werden kostenfreie Schulungen für die Benutzung der ID Austria / Terminals angeboten? Wird es MitarbeiterInnen in den Ämtern geben, die zur Hilfestellung bereitgestellt werden? Welche weiteren Möglichkeiten wird es statt der ID-Austria-App geben, um Angebote digital nutzen zu können? Vielen Dank
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Florian Lüdtke Anfragenr: 2957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2957/ Postanschrift Florian Lüdtke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Lüdtke
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage vom 22. Oktober 2023 Sehr geehrter Herr Lüdtke, anbei übermitteln wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anf…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Oktober 2023
Datum
12. Dezember 2023 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lüdtke, anbei übermitteln wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 22. Oktober 2023. Mit freundlichen Grüßen,