Polizei-Dienstfahrzeuge ohne Blaulicht - gilt eine StVO-Ausnahme?
Mir ist gestern Abend ein ziviler VW-Bus aufgefallen, der offenbar von der Polizeiinspektion Hernalser Gürtel bzw. den dortigen Einrichtungen (BFA, PAZ) über die Blindengasse trotz des dortigen Rechtsabbiege-Gebots nach links über den getrennten und an dieser Stelle nicht zu befahrenden Gleiskörper (getrennt durch eine einfache Linie) der Alser Straße in Richtung Gürtel abgebogen ist.
Die exakte Stelle ist die Kreuzung Blindengasse - Alser Straße.
Nach Durchsicht des § 26a StVO Abs. 1 besteht aber in diesem Fall keine Ausnahme für Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes ohne Blaulicht (= kein Einsatzfahrzeug), da zwar diverse Einbahn-Regelungen und Fahrverbote vor allem für bestimmte Fahrzeug-Kategorien sowie die Nutzung von Radfahranlagen für Dienstfahrzeuge nicht gelten, aber eben keine Fahrt auf Schienen die mit einer Linie getrennt sind und das Fahren entgegen von vorgeschriebenen Fahrrichtungen/Richtungsgeboten.
Habe ich etwas in der StVO übersehen oder hat der Lenker hier womöglich ohne Blaulicht eine Verwaltungsübertretung begangen ?
Ich frage deswegen, weil mir öfters Dienstfahrzeuge ohne Blaulicht auf Gleiskörpern, wo das Radfahren bzw. Autofahren normalerweise verboten ist auffallen.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum10. Februar 2024
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6. April 2024
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