Polizei-Dienstfahrzeuge ohne Blaulicht - gilt eine StVO-Ausnahme?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Mir ist gestern Abend ein ziviler VW-Bus aufgefallen, der offenbar von der Polizeiinspektion Hernalser Gürtel bzw. den dortigen Einrichtungen (BFA, PAZ) über die Blindengasse trotz des dortigen Rechtsabbiege-Gebots nach links über den getrennten und an dieser Stelle nicht zu befahrenden Gleiskörper (getrennt durch eine einfache Linie) der Alser Straße in Richtung Gürtel abgebogen ist.

Die exakte Stelle ist die Kreuzung Blindengasse - Alser Straße.

Nach Durchsicht des § 26a StVO Abs. 1 besteht aber in diesem Fall keine Ausnahme für Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes ohne Blaulicht (= kein Einsatzfahrzeug), da zwar diverse Einbahn-Regelungen und Fahrverbote vor allem für bestimmte Fahrzeug-Kategorien sowie die Nutzung von Radfahranlagen für Dienstfahrzeuge nicht gelten, aber eben keine Fahrt auf Schienen die mit einer Linie getrennt sind und das Fahren entgegen von vorgeschriebenen Fahrrichtungen/Richtungsgeboten.

Habe ich etwas in der StVO übersehen oder hat der Lenker hier womöglich ohne Blaulicht eine Verwaltungsübertretung begangen ?

Ich frage deswegen, weil mir öfters Dienstfahrzeuge ohne Blaulicht auf Gleiskörpern, wo das Radfahren bzw. Autofahren normalerweise verboten ist auffallen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    6. April 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Polizei-Dienstfahrzeuge ohne Blaulicht - gilt eine StVO-Ausnahme? [#3014]
Datum
10. Februar 2024 12:28
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Mir ist gestern Abend ein ziviler VW-Bus aufgefallen, der offenbar von der Polizeiinspektion Hernalser Gürtel bzw. den dortigen Einrichtungen (BFA, PAZ) über die Blindengasse trotz des dortigen Rechtsabbiege-Gebots nach links über den getrennten und an dieser Stelle nicht zu befahrenden Gleiskörper (getrennt durch eine einfache Linie) der Alser Straße in Richtung Gürtel abgebogen ist. Die exakte Stelle ist die Kreuzung Blindengasse - Alser Straße. Nach Durchsicht des § 26a StVO Abs. 1 besteht aber in diesem Fall keine Ausnahme für Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes ohne Blaulicht (= kein Einsatzfahrzeug), da zwar diverse Einbahn-Regelungen und Fahrverbote vor allem für bestimmte Fahrzeug-Kategorien sowie die Nutzung von Radfahranlagen für Dienstfahrzeuge nicht gelten, aber eben keine Fahrt auf Schienen die mit einer Linie getrennt sind und das Fahren entgegen von vorgeschriebenen Fahrrichtungen/Richtungsgeboten. Habe ich etwas in der StVO übersehen oder hat der Lenker hier womöglich ohne Blaulicht eine Verwaltungsübertretung begangen ? Ich frage deswegen, weil mir öfters Dienstfahrzeuge ohne Blaulicht auf Gleiskörpern, wo das Radfahren bzw. Autofahren normalerweise verboten ist auffallen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3014/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landespolizeidirektion Wien
Auskunftsbegehren gem. §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz; AZ: 24/316078 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
Auskunftsbegehren gem. §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz; AZ: 24/316078
Datum
16. Februar 2024 11:14
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort.pdf
89,0 KB
Mit freundlichen Grüßen