Sehr geehrtAntragsteller/in
wir dürfen Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
1. Nach welcher strategischen oder wissenschaftlichen Vorgangsweise, die europaweit gleich und lediglich zeitlich geringe Unterschiede aufwiesen, wurden die "Coronamaßnahmen" - zur Bekämpfung der "Pandemie" getroffen ?
Zu 1: Die österreichischen Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie wurden – im Einklang mit den im Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 69/2023, sowie dem COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2022, enthaltenen gesetzlichen Vorgaben – unter Berücksichtigung der jeweiligen epidemiologischen Lage und deren voraussichtlicher Entwicklung auf Basis internationaler epidemiologischer Standards getroffen. Insbesondere fanden dabei die Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Berücksichtigung. Eine wesentliche Grundlage für die österreichischen Maßnahmen waren außerdem die jeweiligen Risikoeinschätzungen und Empfehlungen der Corona-Kommission, der Gecko-Kommission sowie von anerkannten Expert:innen. Bei der Hinzuziehung von Expert:innen – sowohl innerhalb als auch außerhalb von Kommissionen – wurde darauf geachtet, möglichst viele Fachgebiete abzudecken. So waren sowohl Virolog:innen, Epidemiolog:innen, Physiker:innen und Komplexitätsforscher:innen als auch Expert:innen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Sozialwissenschaften vertreten.
2. Wurden die Strategien von den dem österr. Volk präsentieren "Experten" (Popper, Hutter, etc) ausgearbeitet ?
3. Wenn ja, auf welcher Grundlage wurden die Strategien ausgearbeitet?
Zu 2, 3: siehe Frage 1
4. Wurde Anleihe an Strategiepapieren eines Thomas Pueyo (Thomás Pueyo) entweder in abgeänderter Fassung oder ident genommen ?
5. Wenn die Frage 4 mit "ja" zu beantworten ist: über welche Qualifikationen verfügt Thomas Pueyo ?
Zu 4, 5: Die von Ihnen genannten Arbeiten von Thomas Pueyo sind nicht in die Festlegung der Maßnahmen eingeflossen.
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