Geländeveränderungen und Bezugspunkt für die Höhe von Bauwerken
Sehr geehrtAntragsteller/in
Wir ersuchen Sie nochmals um die Bekanntgabe der Bezugspunkte zur Berechnung der Gesimse, Traufen und Firsthöhe lt. § 25 BGG nach baulichen Maßnahmen bzw. Geländeveränderungen der Nachbarliegenschaften.
Eine inhaltliche Überprüfung ist lt. der E-Mail vom 18.10.2023 vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales Gruppe Bau- und Abgabenrecht, zuständigkeitshalber von der Baubehörde durchzuführen.
Nachbarliegenschaft 467/5: Aufschüttung der gesamten Liegenschaft im Jahr 2014.
Nachbarliegenschaft 467/4: Aufschüttung der gesamten Liegenschaft im Jahr 2013/14/22.
Brandschutz! Das Dach, des weniger als einen Meter von unserer Grundgrenze
stehenden Wohnhauses wurde im Jahr 2013 verlängert und ist nur mehr ca. 36 cm von der
Grundgrenze entfernt. Die vom Voreigentümer aufgebrachte Wärmeisolierung wurde im Jahr 2013 nochmals verstärkt. Wer kann bestätigen, dass die erste Isolierung den Vorschriften bzgl. Brennbarkeit etc. entspricht? Was ist, wenn es sich nur um „Styropor“ o.ä. handelt?
Nachbarliegenschaft 467/6: Abgrabung neben unseren Garagen Anfang der 1980er Jahre. Siehe Google Earth, Street View.
Durch die Aufschüttungen zweier neu zugezogener Nachbarn innerhalb unserer alten Siedlung haben wir eine Schachtbildung.
Antwort verspätet
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Datum21. April 2024
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16. Juni 2024
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