Geländeveränderungen und Bezugspunkt für die Höhe von Bauwerken

Sehr geehrtAntragsteller/in

Wir ersuchen Sie nochmals um die Bekanntgabe der Bezugspunkte zur Berechnung der Gesimse, Traufen und Firsthöhe lt. § 25 BGG nach baulichen Maßnahmen bzw. Geländeveränderungen der Nachbarliegenschaften.
Eine inhaltliche Überprüfung ist lt. der E-Mail vom 18.10.2023 vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales Gruppe Bau- und Abgabenrecht, zuständigkeitshalber von der Baubehörde durchzuführen.

Nachbarliegenschaft 467/5: Aufschüttung der gesamten Liegenschaft im Jahr 2014.

Nachbarliegenschaft 467/4: Aufschüttung der gesamten Liegenschaft im Jahr 2013/14/22.
Brandschutz! Das Dach, des weniger als einen Meter von unserer Grundgrenze
stehenden Wohnhauses wurde im Jahr 2013 verlängert und ist nur mehr ca. 36 cm von der
Grundgrenze entfernt. Die vom Voreigentümer aufgebrachte Wärmeisolierung wurde im Jahr 2013 nochmals verstärkt. Wer kann bestätigen, dass die erste Isolierung den Vorschriften bzgl. Brennbarkeit etc. entspricht? Was ist, wenn es sich nur um „Styropor“ o.ä. handelt?

Nachbarliegenschaft 467/6: Abgrabung neben unseren Garagen Anfang der 1980er Jahre. Siehe Google Earth, Street View.

Durch die Aufschüttungen zweier neu zugezogener Nachbarn innerhalb unserer alten Siedlung haben wir eine Schachtbildung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    21. April 2024
  • Frist
    16. Juni 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationswe…
An Braunau am Inn, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Geländeveränderungen und Bezugspunkt für die Höhe von Bauwerken [#3088]
Datum
21. April 2024 18:59
An
Braunau am Inn, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Sehr geehrtAntragsteller/in Wir ersuchen Sie nochmals um die Bekanntgabe der Bezugspunkte zur Berechnung der Gesimse, Traufen und Firsthöhe lt. § 25 BGG nach baulichen Maßnahmen bzw. Geländeveränderungen der Nachbarliegenschaften. Eine inhaltliche Überprüfung ist lt. der E-Mail vom 18.10.2023 vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales Gruppe Bau- und Abgabenrecht, zuständigkeitshalber von der Baubehörde durchzuführen. Nachbarliegenschaft 467/5: Aufschüttung der gesamten Liegenschaft im Jahr 2014. Nachbarliegenschaft 467/4: Aufschüttung der gesamten Liegenschaft im Jahr 2013/14/22. Brandschutz! Das Dach, des weniger als einen Meter von unserer Grundgrenze stehenden Wohnhauses wurde im Jahr 2013 verlängert und ist nur mehr ca. 36 cm von der Grundgrenze entfernt. Die vom Voreigentümer aufgebrachte Wärmeisolierung wurde im Jahr 2013 nochmals verstärkt. Wer kann bestätigen, dass die erste Isolierung den Vorschriften bzgl. Brennbarkeit etc. entspricht? Was ist, wenn es sich nur um „Styropor“ o.ä. handelt? Nachbarliegenschaft 467/6: Abgrabung neben unseren Garagen Anfang der 1980er Jahre. Siehe Google Earth, Street View. Durch die Aufschüttungen zweier neu zugezogener Nachbarn innerhalb unserer alten Siedlung haben wir eine Schachtbildung. Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>