Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Für erwerbstätige Menschen, also jünger als 65 Jahre, war die sogenannte Corona-Pandemie nachweislich nie eine ernste Gefahr. Aus heutzutage nicht verständlichen Gründen, wie z.B. der längst widerlegte, angebliche Übertragungsschutz, sind vielen Menschen dieses Alters trotzdem sogenannte Corona-Impfungen empfohlen und verabreicht worden.

Auf die Verabreichung der sogenannten Impfstoffe sind häufig bis meistens ein bis zwei Krankenstandstage gefolgt. Diese werden jedoch nicht an die Krankenversicherer gemeldet, da diese nur einzelne Tage betreffen und nur intern im Unternehmen bekannt sind.

1. Gibt es valide Daten aus staatlichen Organisationen (Staatsunternehmen, Behörden, Schulen, öffentlicher Dienst, usw.) betreffend Krankenstandstage nach sogenannten Impfungen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn nein, müssten diese Daten dann nicht nachträglich eingefordert werden?
4. Wenn das nicht getan wird, warum nicht?

Ergebnis der Anfrage

Nachdem das zuständige Ministerium anscheinend keine Daten hat, wird einfach die Auskunft verweigert. Damit nicht eingestanden werden muss, dass man das nicht weiß. Peinlich ist ein Hilfsausdruck!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Mai 2024
  • Frist
    14. Juli 2024
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen [#3108]
Datum
19. Mai 2024 11:11
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Für erwerbstätige Menschen, also jünger als 65 Jahre, war die sogenannte Corona-Pandemie nachweislich nie eine ernste Gefahr. Aus heutzutage nicht verständlichen Gründen, wie z.B. der längst widerlegte, angebliche Übertragungsschutz, sind vielen Menschen dieses Alters trotzdem sogenannte Corona-Impfungen empfohlen und verabreicht worden. Auf die Verabreichung der sogenannten Impfstoffe sind häufig bis meistens ein bis zwei Krankenstandstage gefolgt. Diese werden jedoch nicht an die Krankenversicherer gemeldet, da diese nur einzelne Tage betreffen und nur intern im Unternehmen bekannt sind. 1. Gibt es valide Daten aus staatlichen Organisationen (Staatsunternehmen, Behörden, Schulen, öffentlicher Dienst, usw.) betreffend Krankenstandstage nach sogenannten Impfungen? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Wenn nein, müssten diese Daten dann nicht nachträglich eingefordert werden? 4. Wenn das nicht getan wird, warum nicht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soz…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen [#3108] [20240521-082831103/20240523-100054932]
Datum
23. Mai 2024 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingelangt und wurde zur weiteren Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet.
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen" vom 19.05.2024 (#3108) wurd…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: WG: WG: Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen [#3108] [20240521-082831103/20240523-100054932] [#3108]
Datum
16. Oktober 2024 09:28
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen" vom 19.05.2024 (#3108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soz…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: WG: WG: Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen [... [20240521-082831103/20241016-132922581]
Datum
16. Oktober 2024 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingelangt und wurde zur weiteren Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
RE: Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte ... [20240521-082831103/20241030-145958470]
Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte ... [20240521-082831103/20241030-145958470]
Datum
30. Oktober 2024 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesministerium für Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) nimmt Bezug auf Ihre mit E-Mail vom 16.10.2024 übermittelte Urgenz und darf dazu wie folgt Stellung nehmen: Die mit Ihrem Auskunftsbegehren: „Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen“ vom 19.5.2024 (Anfrage Nr. #3108 auf der Plattform „fragdenstaat.at“) übermittelten Fragen begründen keine Auskunftspflicht nach dem Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2024. Daher muss seitens des BMSGPK von einer inhaltlichen Erörterung Abstand genommen werden. Über das diesbezügliche Nichtbestehen eines Rechts auf Auskunftserteilung wird in der Folge antragsgemäß nach § 4 Auskunftspflichtgesetz bescheidmäßig abgesprochen. Die entsprechende Frist beträgt sechs Monate ab Einlagen des Antrags auf bescheidmäßige Erledigung (vgl. § 73 Abs. 1 AVG). Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.