Antarktis-Vertrag Republik Österreich - Tagungen, Beobachter, Inspektionen - freier Zugang zu allen Gebieten

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Der Antarktisvertrag legt verschiedene Rechte der Vertragsstaaten fest:

(Quelle: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/…)

um die Ziele dieses Vertrages zu erreichen und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten. Jede Vertragspartei somit auch Österreich ist berechtigt:

• Beobachter zu benennen
• Inspektionen durch diese Beobachter durchzuführen
• Diese Beobachter haben jederzeit völlig freien Zugang zu allen Gebieten der Antarktis
• Durchführung von Luftbeobachtungen über einzelnen oder allen Gebieten der Antarktis

Zu „alle Gebiete der Antarktis“ zählen weitere Definitionen:

• Alle Stationen
• Alle Einrichtungen
• Die Ausrüstung in allen Gebieten
• Alle Schiffe
• Alle Luftfahrzeuge
• Alle Punkte zum Absetzen, zum Aufnehmen von Ladungen oder Personen

Österreich und alle Vertragspartner haben alle Vertragspartner über folgendes zu informieren:

• Durchgeführte Expeditionen
• Besetzte Stationen
• Über das gesamte militärische Personal oder Material das unter den vorliegenden Bedingungen in die Antarktis verbracht wird

Jede Änderung oder Ergänzung des Antarktisvertrages wird von der Verwahrungsregierung allen Vertragsparteien mitgeteilt.

Da der Antarktis-Vertrag keine Ausübung der Gebietshoheit zulässt, wurde ein eigenes Kontroll- und Beobachtungssystem notwendig, um die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages überwachen zu können.

30 Jahre nach Inkrafttreten des Antarktisvertrages somit ab 23. Juni 1991 hat jede Konsultativpartei das Recht, die Einberufung einer Konferenz aller Vertragsstaaten zur Vertragsrevision zu verlangen.

Ich richte daher folgende Fragen an das Bundeskanzleramt:

• Wie viele Beobachter hat die Republik Österreich seit Errichtung des Antarktisvertrages benannt?

• Wer ernennt die Antarktisbeobachter für die Republik Österreich?

• Welche Ministerien und welche Minister waren waren nach dem jeweiligen Ministeriengesetz seit Errichtung des Antarktisvertrages der Republik Österreich für die Ernennung der Antarktisbeobachter zuständig ?

• Wurden durch österreichische Beobachter Inspektionen durchgeführt, wenn ja wie viele und in welchen Zeiträumen?

• Unterliegen die österreichischen Antarktisbeobachter einer Berichtspflicht, wenn ja an wen und wo sind diese Berichte dokumentiert?

• Falls zu den Aktivitäten der österreichischen Antarktisbeobachter Berichte vorliegen, sind diese im österreichischen Parlament, im Ministerrat oder im nationalen Sicherheitsrat behandelt worden?

• Hatten österreichische Beobachter völlig freien Zugang zu allen Gebieten der Antarktis?

• Hat die Republik Österreich seit in Kraft treten des Antarktisvertrages Luftbeobachtungen über einzelne oder allen Gebieten der Antarktis durchgeführt? Wenn ja wie viele, wann und durch welche Ministerien?

• Waren österreichische Antarktisbeobachter in Stationen in der Antarktis? Wenn ja wann und in welchen Stationen. Liegen dazu Berichte vor?

• Haben österreichische Antarktisbeobachter Ausrüstung in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor?

• Haben österreichische Antarktisbeobachter Schiffe in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor?

• Haben österreichische Antarktisbeobachter Luftfahrzeuge in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor?

• Waren österreichische Antarktisbeobachter jemals an Punkten zum Absetzen oder Aufnehmen von Ladungen oder Personen in der Antarktis?

• Hat Österreich seit in Kraft treten des Antarktisvertrages Expeditionen in die Antarktis durchgeführt?

• Wurden Österreich Expeditionen anderer Vertragspartner gemeldet? Welche waren dies, und wann haben diese stattgefunden? Liegen dazu Berichte vor?

• Waren österreichische Antarktisbeobachter in besetzten Stationen in der Antarktis? Wenn ja wo, wann und gibt es Berichte dazu?

• Wurde Österreich als aktive Vertragspartei über alle Verbringungen von militärischem Personal oder Material in die Antarktis informiert?

• Wurde Antarktisvertrag seit in Kraft treten für Österreich geändert bzw. hat Österreich jemals ein Änderung beantragt?

• Wie setzt sich die Verwahrungsregierung zum Antarktisvertrag zusammen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2024
  • Frist
    26. Juli 2024
  • 0 Follower:innen
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Antarktis-Vertrag Republik Österreich - Tagungen, Beobachter, Inspektionen - freier Zugang zu allen Gebieten [#3126]
Datum
31. Mai 2024 16:49
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Der Antarktisvertrag legt verschiedene Rechte der Vertragsstaaten fest: (Quelle: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XVII/I/114) um die Ziele dieses Vertrages zu erreichen und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten. Jede Vertragspartei somit auch Österreich ist berechtigt: • Beobachter zu benennen • Inspektionen durch diese Beobachter durchzuführen • Diese Beobachter haben jederzeit völlig freien Zugang zu allen Gebieten der Antarktis • Durchführung von Luftbeobachtungen über einzelnen oder allen Gebieten der Antarktis Zu „alle Gebiete der Antarktis“ zählen weitere Definitionen: • Alle Stationen • Alle Einrichtungen • Die Ausrüstung in allen Gebieten • Alle Schiffe • Alle Luftfahrzeuge • Alle Punkte zum Absetzen, zum Aufnehmen von Ladungen oder Personen Österreich und alle Vertragspartner haben alle Vertragspartner über folgendes zu informieren: • Durchgeführte Expeditionen • Besetzte Stationen • Über das gesamte militärische Personal oder Material das unter den vorliegenden Bedingungen in die Antarktis verbracht wird Jede Änderung oder Ergänzung des Antarktisvertrages wird von der Verwahrungsregierung allen Vertragsparteien mitgeteilt. Da der Antarktis-Vertrag keine Ausübung der Gebietshoheit zulässt, wurde ein eigenes Kontroll- und Beobachtungssystem notwendig, um die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages überwachen zu können. 30 Jahre nach Inkrafttreten des Antarktisvertrages somit ab 23. Juni 1991 hat jede Konsultativpartei das Recht, die Einberufung einer Konferenz aller Vertragsstaaten zur Vertragsrevision zu verlangen. Ich richte daher folgende Fragen an das Bundeskanzleramt: • Wie viele Beobachter hat die Republik Österreich seit Errichtung des Antarktisvertrages benannt? • Wer ernennt die Antarktisbeobachter für die Republik Österreich? • Welche Ministerien und welche Minister waren waren nach dem jeweiligen Ministeriengesetz seit Errichtung des Antarktisvertrages der Republik Österreich für die Ernennung der Antarktisbeobachter zuständig ? • Wurden durch österreichische Beobachter Inspektionen durchgeführt, wenn ja wie viele und in welchen Zeiträumen? • Unterliegen die österreichischen Antarktisbeobachter einer Berichtspflicht, wenn ja an wen und wo sind diese Berichte dokumentiert? • Falls zu den Aktivitäten der österreichischen Antarktisbeobachter Berichte vorliegen, sind diese im österreichischen Parlament, im Ministerrat oder im nationalen Sicherheitsrat behandelt worden? • Hatten österreichische Beobachter völlig freien Zugang zu allen Gebieten der Antarktis? • Hat die Republik Österreich seit in Kraft treten des Antarktisvertrages Luftbeobachtungen über einzelne oder allen Gebieten der Antarktis durchgeführt? Wenn ja wie viele, wann und durch welche Ministerien? • Waren österreichische Antarktisbeobachter in Stationen in der Antarktis? Wenn ja wann und in welchen Stationen. Liegen dazu Berichte vor? • Haben österreichische Antarktisbeobachter Ausrüstung in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor? • Haben österreichische Antarktisbeobachter Schiffe in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor? • Haben österreichische Antarktisbeobachter Luftfahrzeuge in Gebieten der Antarktis inspiziert? Wenn ja welche, wann und liegen dazu Berichte vor? • Waren österreichische Antarktisbeobachter jemals an Punkten zum Absetzen oder Aufnehmen von Ladungen oder Personen in der Antarktis? • Hat Österreich seit in Kraft treten des Antarktisvertrages Expeditionen in die Antarktis durchgeführt? • Wurden Österreich Expeditionen anderer Vertragspartner gemeldet? Welche waren dies, und wann haben diese stattgefunden? Liegen dazu Berichte vor? • Waren österreichische Antarktisbeobachter in besetzten Stationen in der Antarktis? Wenn ja wo, wann und gibt es Berichte dazu? • Wurde Österreich als aktive Vertragspartei über alle Verbringungen von militärischem Personal oder Material in die Antarktis informiert? • Wurde Antarktisvertrag seit in Kraft treten für Österreich geändert bzw. hat Österreich jemals ein Änderung beantragt? • Wie setzt sich die Verwahrungsregierung zum Antarktisvertrag zusammen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Herbert Unger Anfragenr: 3126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3126/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2024-0.409.934; Auskunftspflichtgesetz; Antarktis-Vertrag Republik Österreich - Tagungen, Beobachter, Inspektionen - freier Zugang zu allen Gebieten [#3126]
Datum
7. Juni 2024 18:39
Status
Anfrage abgeschlossen
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße