Heimliche Aktivitäten eines BMJ-Beamten in der Going-Dark Gruppe ohne Wissen der Ministerin

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In den Medien wurden die skandalösen Aktivitäten einer heimliche Gruppierung entlarvt, die sich "Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung" nennt und die daran arbeitet, durch legistische Maßnahmen auf EU-Ebene das elektronische Briefgeheimnis abzuschaffen, den Schriftverkehr der Gesamtbevölkerung anlasslos mitzulesen und verschlüsselte Kommunikation zu verbieten (sogenannte Chatkontrolle).

In der Zeitung derstandard.at wurde davon berichtet (https://www.derstandard.at/story/300000…), dass dieser Geheimgruppierung (die sich entgegen dem Kommissionsbeschluss C(2016)3301 nicht im "Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen" eingetragen hat) auch ein Vertreter des BMJ angehört.

Gleichzeitig wurde die Bundesministerin in Medienberichten als empört und überrascht zitiert.

Ich beantrage gemäß §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Auskunft
1.) über den Namen des Beamten, der als Vertreter des BMJ der "Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung" angehört
2.) wie es sein konnte, dass die Frau Bundesministerin nichts von den Aktivitäten des Beamten mitbekommen hat
3.) ob der Herr durch seine Aktivitäten Weisungen der Frau Bundesministerin zuwider gehandelt hat
4.) ob seitens des BMJ geplant ist, im Rahmen der Expertengruppe die tatsächliche Haltung Österreichs zur Chatkontrolle klarzustellen

Warte auf Antwort

  • Datum
    13. Juni 2024
  • Frist
    8. August 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Heimliche Aktivitäten eines BMJ-Beamten in der Going-Dark Gruppe ohne Wissen der Ministerin [#3133]
Datum
13. Juni 2024 10:45
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In den Medien wurden die skandalösen Aktivitäten einer heimliche Gruppierung entlarvt, die sich "Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung" nennt und die daran arbeitet, durch legistische Maßnahmen auf EU-Ebene das elektronische Briefgeheimnis abzuschaffen, den Schriftverkehr der Gesamtbevölkerung anlasslos mitzulesen und verschlüsselte Kommunikation zu verbieten (sogenannte Chatkontrolle). In der Zeitung derstandard.at wurde davon berichtet (https://www.derstandard.at/story/3000000223813/going-dark-oesterreich-ist-fuer-eine-aufhebung-der-messenger-verschluesselung), dass dieser Geheimgruppierung (die sich entgegen dem Kommissionsbeschluss C(2016)3301 nicht im "Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen" eingetragen hat) auch ein Vertreter des BMJ angehört. Gleichzeitig wurde die Bundesministerin in Medienberichten als empört und überrascht zitiert. Ich beantrage gemäß §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Auskunft 1.) über den Namen des Beamten, der als Vertreter des BMJ der "Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung" angehört 2.) wie es sein konnte, dass die Frau Bundesministerin nichts von den Aktivitäten des Beamten mitbekommen hat 3.) ob der Herr durch seine Aktivitäten Weisungen der Frau Bundesministerin zuwider gehandelt hat 4.) ob seitens des BMJ geplant ist, im Rahmen der Expertengruppe die tatsächliche Haltung Österreichs zur Chatkontrolle klarzustellen
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3133/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in