Konkrete Zahlen von Todesfällen in zeitlichem oder kausalem Zusammenhang bei den sogenannten „Corona-Impfungen“

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Auf Ihrer Homepage wird ein immer wieder aktualisierter Bericht über Nebenwirkungen bei sogenannten „Corona-Impfungen“ veröffentlicht:

https://www.basg.gv.at/ueber-uns/covid-…

Dieser Bericht lässt jedoch einige Unklarheiten offen. Denn:
* Es gibt ca. 45000 Nebenwirkungsfälle bei Unter-65-jährigen.
* Und ca. 600 Todesfälle, von denen ca. 10% mit höchster Wahrscheinlichkeit andere Ursachen haben.
* Nur: Warum ist bei den Todesfällen keine Altersverteilung angegeben?
* Sind die Todesfälle auch wie die Nebenwirkungen zu über 90% bei den Unter-65-jährigen. Und vor allem bei den Unter-45-jährigen? Und damit (fast) als kausal zu werten?
* Und noch ein Zitat: "Beispielsweise beträgt dieser Erwartungswert der Zahl der Todesfälle eine Woche nach Impfung bei Risikopersonen im Alter von 80 Jahren und älter 3,5 pro 1000." Aber bei dieser Altersgruppe gibt es so gut wie keine gemeldeten Nebenwirkungen? Was hat das hier verloren? Wie ist das zu verstehen?
* Außerdem wäre dieser Bericht leichter zu verstehen, wenn dieser auf das orthografisch zweifelhafte Verwenden von ':' und '*' verzichten würde.

Darum die beiden elementaren Fragen:
1. Wie viele Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer „Corona-Impfung“ (weniger als zum Beispiel zehn Tage) sind seit Impfbeginn im Jahr 2021 offiziell bestätigt worden? Wie verteilen sich diese auf unterschiedliche Altersgruppen?
2. Wie viele kausal mit einer „Corona-Impfung“ zusammenhängende Todesfälle sind seit Impfbeginn im Jahr 2021 offiziell bestätigt worden? Ich ersuche um eine Angabe für jedes Quartal der Jahre 2021, 2022 und 2023.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2024
  • Frist
    23. August 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Konkrete Zahlen von Todesfällen in zeitlichem oder kausalem Zusammenhang bei den sogenannten „Corona-Impfungen“ [#3149]
Datum
28. Juni 2024 09:05
An
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Auf Ihrer Homepage wird ein immer wieder aktualisierter Bericht über Nebenwirkungen bei sogenannten „Corona-Impfungen“ veröffentlicht: https://www.basg.gv.at/ueber-uns/covid-19-impfungen?currentPage=1&cHash=37132d2649936e54868788f148770901 Dieser Bericht lässt jedoch einige Unklarheiten offen. Denn: * Es gibt ca. 45000 Nebenwirkungsfälle bei Unter-65-jährigen. * Und ca. 600 Todesfälle, von denen ca. 10% mit höchster Wahrscheinlichkeit andere Ursachen haben. * Nur: Warum ist bei den Todesfällen keine Altersverteilung angegeben? * Sind die Todesfälle auch wie die Nebenwirkungen zu über 90% bei den Unter-65-jährigen. Und vor allem bei den Unter-45-jährigen? Und damit (fast) als kausal zu werten? * Und noch ein Zitat: "Beispielsweise beträgt dieser Erwartungswert der Zahl der Todesfälle eine Woche nach Impfung bei Risikopersonen im Alter von 80 Jahren und älter 3,5 pro 1000." Aber bei dieser Altersgruppe gibt es so gut wie keine gemeldeten Nebenwirkungen? Was hat das hier verloren? Wie ist das zu verstehen? * Außerdem wäre dieser Bericht leichter zu verstehen, wenn dieser auf das orthografisch zweifelhafte Verwenden von ':' und '*' verzichten würde. Darum die beiden elementaren Fragen: 1. Wie viele Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer „Corona-Impfung“ (weniger als zum Beispiel zehn Tage) sind seit Impfbeginn im Jahr 2021 offiziell bestätigt worden? Wie verteilen sich diese auf unterschiedliche Altersgruppen? 2. Wie viele kausal mit einer „Corona-Impfung“ zusammenhängende Todesfälle sind seit Impfbeginn im Jahr 2021 offiziell bestätigt worden? Ich ersuche um eine Angabe für jedes Quartal der Jahre 2021, 2022 und 2023.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3149/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Konkrete Zahlen von Todesfällen in zeitlichem oder kausalem Zusammenh…
An Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Konkrete Zahlen von Todesfällen in zeitlichem oder kausalem Zusammenhang bei den sogenannten „Corona-Impfungen“ [#3149]
Datum
24. August 2024 08:17
An
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Konkrete Zahlen von Todesfällen in zeitlichem oder kausalem Zusammenhang bei den sogenannten „Corona-Impfungen“" vom 28.06.2024 (#3149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Wie kann das sein? Warum wird das vergessen? Oder wird es absichtlich "verlegt"? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir danken für ihre Anfrage. Diese befindet sich bereits in Bearbeitung. Wir werde…
Von
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Betreff
BASG-Anfrage | BASGANFR-91 | AW: Konkrete Zahlen von Todesfällen in zeitlichem oder kausalem Zusammenhang bei den sogenannten „Corona-Impfungen“ [#3149]
Datum
26. August 2024 23:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir danken für ihre Anfrage. Diese befindet sich bereits in Bearbeitung. Wir werden uns wieder bei ihnen melden, sobald wir zu den von ihnen übermittelten, umfangreichen Fragestellungen eine Stellungnahme abgeben können. Mit freundlichen Grüßen,
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Auskunftsbegehren gem- § 2 Auskunftspflichtgesetz idgF Sehr geehrtAntragsteller/in Anbei dürfen wir Ihnen unser S…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
Auskunftsbegehren gem- § 2 Auskunftspflichtgesetz idgF
Datum
2. September 2024 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Anbei dürfen wir Ihnen unser Schreiben betreffend Ihr Begehren auf Auskunft gemäß §2 Auskunftspflichtgesetz, idgF übermitteln. Mit freundlichen Grüßen