Sehr
geehrtAntragsteller/in
Betreffend Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass vom Gesetzgeber klar zwischen dem Wahlvorgang vor einer Wahlbehörde am Wahlsonntag und der Stimmabgabe mittels Briefwahl unterschieden wird. In Ihrem beschriebenen Fall wurde die Wahlkarte im Parteienverkehr bei einer/m Mitarbeiter:in der Stadt Graz beantragt, ausgestellt und persönlich übergeben.
Bei dieser Tätigkeit werden wir als Gemeinde tätig. Seit der Wahlrechtsreform 2023 ist bei diesem Vorgang in den Amtsräumlichkeiten eine Wahlzelle oder ein nicht einsehbarer, abgetrennter Raum oder Bereich mit entsprechender Ausstattung für eine Stimmabgabe bereit zu stellen. Die sofortige Stimmabgabe ist nicht verpflichtend. Die wahlberechtigte Person kann die Wahlkarte auch mitnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt per Briefwahl oder Präsenzwahl im Wahllokal wählen. Bei diesem Vorgang handelt es sich jedenfalls um die Briefwahl. Die vor Ort handelnden Personen sind Gemeindebedienstete und keine Wahlbehörde.
Nach dem Wahlvorgang kann die verschlossene und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte der/dem Organwalter:in der Gemeinde übergeben werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass die ausgefüllte Wahlkarte übergeben wird und nicht unbeaufsichtigt, etwa in einem Behältnis auf dem Gang, verbleibt. Der Einwurf der Wahlkarte in eine Wahlurne ist nicht vorgesehen, da der aufgedruckte QR Code von der Bezirkswahlbehörde und/oder deren Hilfskräften erfasst werden muss. Das Vorhandensein einer Wahlurne könnte auch den Anschein der Stimmabgabe vor einer Wahlbehörde erwecken.
Aufgrund der Anzahl der im Parteienverkehr ausgestellten Wahlkarten im Amtshaus werden diese gesammelt und von Zeit zu Zeit in Flachsäcke verpackt und versiegelt. Diese versiegelten Flachsäcke werden mittels internen Posttransport zur zentralen Rücknamestelle gebracht, von der Bezirkswahlbehörde (bzw. deren Hilfskräften) erfasst und in einem Raum versperrt. Wahlberechtigte Personen haben die Möglichkeit unter Verwendung der ID Austria den Status der Wahlkarte über die vom Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellten Selbstauskunft
https://www.bmi.gv.at/selbstauskunft zu überprüfen. Der Status wird zum Erfassungszeitpunkt im System auf „Wahlkarte eingelangt bei Behörde Graz“ geändert. Die Wahlkarte bleibt bis zur Sitzung der Bezirkswahlbehörde in diesem versperrten Raum sicher aufbewahrt.
Zusammenfassung der Antworten:
1. Warum wird zur Abgabe der Briefwahlstimme keine verplombte Urne verwendet?
Weil die Wahlkarte persönlich durch eine/n Organwalter:in zurückgenommen werden muss. Außerdem soll auch nicht der Anschein einer Stimmabgabe vor einer Wahlbehörde erweckt werden. Es handelt sich beim Vorgang um die Verwendung der Wahlkarte mittels Briefwahl. Der weitere interne Transport findet in versiegelten Umschlägen statt.
2. Warum wird mit den abgegebenen Wählerstimmen so fahrlässig umgegangen?
Die Rückgabe der Briefwahlkarte direkt an eine/n Gemeindebedienstete*n und die weitere Behandlung der Wahlkarte durch diese*n kann meines Erachtens nicht als fahrlässig angesehen werden (Erfassung der Wahlkarte im System, Nachvollziehbarkeit durch Selbstauskunft mittels ID-Austria, Versiegelung und Aufbewahrung in extra versperrten Räumen).
3. Wie kann bei einem solchen Umgang mit den Kuverts ein korrekter Wahlablauf garantiert werden?
Der von Ihnen gewählte Weg, die Ausstellung der Wahlkarte persönlich zu beantragen, die Stimmabgabe mittels Briefwahl vor Ort zu vollziehen und die Briefwahlkarten der Behörde direkt wieder zu übergeben, ist einer der sichersten Wege neben der Stimmabgabe am Wahlsonntag direkt bei der Sprengelwahlbehörde. Hier besteht kein Risiko eines Postweges bzw. befindet sich die Wahlkarte sofort nach Übergabe wieder in den Händen der Behörde.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße