Höhe der Erneuerbaren Förderpauschale
Anfrage an:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ich hatte vor der Errichtung meiner PV-Anlage auf meinem Grundstück in Strasshof NÖ einen Stromanschluss auf Netzebene 7 mit minimalem Jahresverbrauch von ca. 50 kwh.
Durch Errichtung einer PV-Anlage mit 180kw peak wurde ich von der Netz NÖ GmbH auf Netzebene 6 angeschlossen. Mein Stromverbrauch hat sich durch die PV-Anlage noch weiter verringert.
Nun schreibt mir die Netz NÖ GmbH die Erneuerbaren-Förderpauschale für die Netzebene 6 (€ 553,-) statt Netzebene 7 (€ 19,-) vor obwohl dies § 73 Abs. 3 EAG widerspricht.
Wieso hält sich der monopolistische Netzbetreiber nicht an bestehende Gesetze? Wie kann ich mich wehren?
Warte auf Antwort
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Datum11. Februar 2025
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10. April 2025
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