Bewaffnung der Polizei-Einsatzeinheit

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Laut Wikipedia-Eintrag wurde die Einsatzeinheit der Polizei für Demos gegründet. Im selben Eintrag steht, dass jeder Beamte über ein Sturmgewehr verfügen würde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzein…

Stimmt das? Wenn ja, wofür hat eine Einheit die Demonstranten schützen soll, Sturmgewehre zugeteilt? Falls das nicht stimmt: Gibt es Überlegungen, hinkünftig Sturmgewehre an die Beamten der Einsatzeinheit auszuliefern? (Irgendeine Grundlage muss der Eintrag auf Wikipedia ja haben)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2015
  • Frist
    28. Mai 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bewaffnung der Polizei-Einsatzeinheit [#338]
Datum
2. April 2015 14:07
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut Wikipedia-Eintrag wurde die Einsatzeinheit der Polizei für Demos gegründet. Im selben Eintrag steht, dass jeder Beamte über ein Sturmgewehr verfügen würde. http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzeinheit_%28Österreich%29 Stimmt das? Wenn ja, wofür hat eine Einheit die Demonstranten schützen soll, Sturmgewehre zugeteilt? Falls das nicht stimmt: Gibt es Überlegungen, hinkünftig Sturmgewehre an die Beamten der Einsatzeinheit auszuliefern? (Irgendeine Grundlage muss der Eintrag auf Wikipedia ja haben)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage vom 2. April 2015 betreffend Bewaffnung der Polizei-Einsatzeinheit …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Bewaffnung der Polizei-Einsatzeinheit [#338]
Datum
28. Mai 2015 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage vom 2. April 2015 betreffend Bewaffnung der Polizei-Einsatzeinheit kann nach Befassung der zuständigen Fachabteilung mitgeteilt werden, dass den Angehörigen der Einsatzeinheiten für ihre Aufgabenerfüllung keine Sturmgewehre persönlich zugewiesen sind. Es gab und gibt keinerlei Absichten, Sturmgewehre im Großen Sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienst einzusetzen. Wie dieser Wikipedia-Eintrag zustande kam, entzieht sich der Kenntnis des BM.I. Mit freundlichen Grüßen