Regierungsprogramm 2025

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Regierungsprogramm 2025 finden sich auf Seite 99 ff
folgende Formulierungen:

"Erhöhung des faktischen / gesetzlichen vorzeitigen Pensionsantrittsalters
Ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmechanismus wird eingeführt, um die
langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu
gewährleisten. Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene
Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen –
insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch
höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht
eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden
müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen. Die
Bundesregierung wird die erforderlichen Versicherungsjahre für die
Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten erhöhen. Darüber hinaus
wird sie auf eine oder einen Mix von Maßnahmen im Pensionsbereich
zurückgreifen: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter,
Pensionsanpassung, Anspruchsvoraussetzungen, und sonstige Maßnahmen."

danach steht folgende Formulierung:

"Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026
o Korridor 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt)
o Korridor 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt)"

Es ist nicht klar, was damit gemeint ist. Daher folgende Fragen:

1) Kommen diese Maßnahmen, falls sie kommen, nun 2026 oder 2035?
2) Was bedeutet die Formulierung "falls der vorgesehen Budgetpfad für Pensionsausgaben...nicht eingehalten werden kann?
3) Wie wird diese Budgetpfad bzw. dessen Abweichung gemessen?
4) Spielen die Gutachten der Alterssicherungskommission dabei eine Rolle?

Herzlichen Dank und LG

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. April 2025
  • Frist
    17. Juni 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Regierungsprogramm 2025 [#3393]
Datum
22. April 2025 11:47
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Regierungsprogramm 2025 finden sich auf Seite 99 ff folgende Formulierungen: "Erhöhung des faktischen / gesetzlichen vorzeitigen Pensionsantrittsalters Ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmechanismus wird eingeführt, um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten. Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen – insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen. Die Bundesregierung wird die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten erhöhen. Darüber hinaus wird sie auf eine oder einen Mix von Maßnahmen im Pensionsbereich zurückgreifen: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Anspruchsvoraussetzungen, und sonstige Maßnahmen." danach steht folgende Formulierung: "Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026 o Korridor 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt) o Korridor 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt)" Es ist nicht klar, was damit gemeint ist. Daher folgende Fragen: 1) Kommen diese Maßnahmen, falls sie kommen, nun 2026 oder 2035? 2) Was bedeutet die Formulierung "falls der vorgesehen Budgetpfad für Pensionsausgaben...nicht eingehalten werden kann? 3) Wie wird diese Budgetpfad bzw. dessen Abweichung gemessen? 4) Spielen die Gutachten der Alterssicherungskommission dabei eine Rolle? Herzlichen Dank und LG
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3393/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Regierungsprogramm 2025 [1831374]
Datum
23. April 2025 14:05
Status
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 0800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/Resources/SMS/DSGVO_BS_12_2024.pdf ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.