Regierungsprogramm 2025
Im Regierungsprogramm 2025 finden sich auf Seite 99 ff
folgende Formulierungen:
"Erhöhung des faktischen / gesetzlichen vorzeitigen Pensionsantrittsalters
Ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmechanismus wird eingeführt, um die
langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu
gewährleisten. Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene
Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen –
insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch
höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht
eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden
müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen. Die
Bundesregierung wird die erforderlichen Versicherungsjahre für die
Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten erhöhen. Darüber hinaus
wird sie auf eine oder einen Mix von Maßnahmen im Pensionsbereich
zurückgreifen: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter,
Pensionsanpassung, Anspruchsvoraussetzungen, und sonstige Maßnahmen."
danach steht folgende Formulierung:
"Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026
o Korridor 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt)
o Korridor 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt)"
Es ist nicht klar, was damit gemeint ist. Daher folgende Fragen:
1) Kommen diese Maßnahmen, falls sie kommen, nun 2026 oder 2035?
2) Was bedeutet die Formulierung "falls der vorgesehen Budgetpfad für Pensionsausgaben...nicht eingehalten werden kann?
3) Wie wird diese Budgetpfad bzw. dessen Abweichung gemessen?
4) Spielen die Gutachten der Alterssicherungskommission dabei eine Rolle?
Herzlichen Dank und LG
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum22. April 2025
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17. Juni 2025
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