Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Laut Zeitungsbericht der Krone vom 19.08.2025 wurde in einer Stellenausschreibung für einen Turnlehrer der Praxisvolksschule Baden als zusätzliche Sprache ua türkisch erwünscht.
- Aus welchem Grund ist die Zusatzsprache türkisch im Sinne einer Integrationsbemühung
Fremder an einer österreichischen Schule zweckmäßig ?
- welche gesetzliche Grundlage ermächtigt die Praxisvolksschule der Pädagogischen Hoch
schule Baden, solche Kriterien in einer Stellenausschreibung vorauszusetzen bzw.
anzustreben.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. August 2025
  • Frist
    14. Oktober 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden [#3491]
Datum
19. August 2025 11:08
An
Bundesministerium für Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut Zeitungsbericht der Krone vom 19.08.2025 wurde in einer Stellenausschreibung für einen Turnlehrer der Praxisvolksschule Baden als zusätzliche Sprache ua türkisch erwünscht. - Aus welchem Grund ist die Zusatzsprache türkisch im Sinne einer Integrationsbemühung Fremder an einer österreichischen Schule zweckmäßig ? - welche gesetzliche Grundlage ermächtigt die Praxisvolksschule der Pädagogischen Hoch schule Baden, solche Kriterien in einer Stellenausschreibung vorauszusetzen bzw. anzustreben.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3491/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden" vom 19.08.2025 (#3491) wurde von Ihnen ni…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden [#3491]
Datum
28. Oktober 2025 06:06
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden" vom 19.08.2025 (#3491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden" vom 19.08.2025 (#3491) wurde von Ihnen ni…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden [#3491]
Datum
6. November 2025 07:30
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden" vom 19.08.2025 (#3491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrtAntragsteller/in Mit Bedauern muss ich feststellen, dass Ihnen offenbar noch keine Antwort zugegangen …
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
WG: AW: Stellenausschreibung Praxisvolksschule Baden [#3491] [~105627]
Datum
7. November 2025 13:12
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Mit Bedauern muss ich feststellen, dass Ihnen offenbar noch keine Antwort zugegangen ist. Eine erste Information zu Ihrer Anfrage. Nach dem Hochschulgesetz 2005 sind die entsprechenden Stellen an den Hochschulen vom Rektorat bzw. den Praxisschulen auszuschreiben. Damit werden die Lehrkräfte gesucht, die am Standort nach den zu besetzenden Stunden benötigt werden und den schulisch-organisatorischen Bedarf abdecken können. Dh die Ausschreibung und die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Hochschulgesetz und aus den dienstrechtlichen Bestimmungen im Vertragsbedienstetengesetz bzw. im Beamten-Dienstrechtsgesetz. Zur inhaltlichen Thematik folgende Erklärung, dass dabei zwischen gesetzlichen Anforderungen und „Wunschanforderungen“ zu unterscheiden ist. Dies war auch die Problematik, dass die PH zuerst nicht exakt zwischen diesen Aspekten unterschieden hat und eine adaptierte Ausschreibung wiederholt wurde. Wenn eine Zusatzsprache, egal um welche Sprache es sich dabei handelt, gewünscht wird, dann kann dies mit den Sprachhintergründen der Schülerinnen und Schüler zusammenhängen. Gerade im Turnunterricht, in dem durchaus auch ein erhöhtes Gefährdungspotential vorhanden sein kann, ist eine rasche und verständliche Sprachvermittlung für den Notfall erklärbar. Dies ändert nichts daran, dass die deutsche Sprache primäre und erforderliche „Erstsprache“ für Lehrkräfte ist und auch mitgebracht werden muss. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen