Neue Drohnensysteme

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie ich heute auf Ihrer Webseite lesen konnte haben sie neue Drohnensysteme angeschafft http://www.bundesheer.at/cms/artikel.ph… , dazu habe ich einige Fragen.

Welche Einsätze sind im In- oder Ausland geplant? Für welche Art der Einsätze wurden diese Drohnen gekauft?

Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Betrieben? Bitte verweisen Sie mich vor allem auf die entsprechenden Paragraphen des DSG 2000, UrhG und LFG.

Sind diese Drohnen Militärluftfahrzeuge oder unbemannte Luftfahrzeuge (LFG § 24c ff.)?

Sind die Drohnen von der Meldepflicht, Recht auf Richtigstellung oder Löschung und dem Auskunftsrecht gemäß DSG ausgenommen?

Handelt es sich bei Aufzeichnungen der Drohnen um Videoüberwachung im Sinne des DSG § 50a ff.?

Für welchen Zweck werden die Drohnen betrieben? Für welchen Zweck wird aufgezeichnet, übertragen, ausgewertet oder aufgezeichnet?

Wie lange darf aufgezeichnetes Videomaterial gespeichert werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. April 2015
  • Frist
    25. Juni 2015
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Peter Grassberger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Landesverteidigung Details
Von
Peter Grassberger
Betreff
Neue Drohnensysteme [#355]
Datum
30. April 2015 16:20
An
Bundesministerium für Landesverteidigung
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie ich heute auf Ihrer Webseite lesen konnte haben sie neue Drohnensysteme angeschafft http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=7706 , dazu habe ich einige Fragen. Welche Einsätze sind im In- oder Ausland geplant? Für welche Art der Einsätze wurden diese Drohnen gekauft? Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Betrieben? Bitte verweisen Sie mich vor allem auf die entsprechenden Paragraphen des DSG 2000, UrhG und LFG. Sind diese Drohnen Militärluftfahrzeuge oder unbemannte Luftfahrzeuge (LFG § 24c ff.)? Sind die Drohnen von der Meldepflicht, Recht auf Richtigstellung oder Löschung und dem Auskunftsrecht gemäß DSG ausgenommen? Handelt es sich bei Aufzeichnungen der Drohnen um Videoüberwachung im Sinne des DSG § 50a ff.? Für welchen Zweck werden die Drohnen betrieben? Für welchen Zweck wird aufgezeichnet, übertragen, ausgewertet oder aufgezeichnet? Wie lange darf aufgezeichnetes Videomaterial gespeichert werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Peter Grassberger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Grassberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Grassberger