VDS
Wie oft wurden, als diese noch legal war, Datensätze aus der Vorratsdatenspeicherung abgerufen?
Konkret hätte ich gerne folgende zusätzliche Informationen dazu:
1) Aufgrund welcher Verdachtsfälle wurden diese abgerufen (mit zugehörigem Paragraphen und Gesetzesbuch).
2) Wie viele Verdachtsfälle konnten dadurch geklärt werden?
3) Wie oft wurde im Vergleich zueinander die Schuld bzw. Unschuld bewiesen?
4) In wie vielen dieser Fälle war die VDS das Ausschlaggebende Beweismittel bzw. in wie vielen Fällen gab es durch die VDS keinen Erkenntnisgewinn.
5) Wie viel hat uns die VDS bis zu ihrer Aufhebung durch den EuGh gekostet?
6) Hätte ich alle Punkte gerne nach Bundesländern aufgeschlüsselt.
Ich bitte Sie mir all diese Daten im Maschinenlesbarer Form zu übermitteln.
Der von ihnen in einer Anfrage vom 8. April 2014 angeführte "Gesamtbericht Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen" reicht daher nicht aus da dieser nur als Bilddatei in einem PDF eingebunden ist und somit nicht Maschinenlesebar. Weiters gibt es noch keinen Bericht für 2014 somit ist der Datensatz noch nicht vollständig. Ich möchte hier auch an die im AuskunftspflichtG §3 angeführte Frist von 8 Wochen erinnern. Somit ist eine Bericht an das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt für diese Anfrage zu spät.
Anfrage abgelehnt
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Datum17. Mai 2015
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12. Juli 2015
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