VDS

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie oft wurden, als diese noch legal war, Datensätze aus der Vorratsdatenspeicherung abgerufen?

Konkret hätte ich gerne folgende zusätzliche Informationen dazu:
1) Aufgrund welcher Verdachtsfälle wurden diese abgerufen (mit zugehörigem Paragraphen und Gesetzesbuch).
2) Wie viele Verdachtsfälle konnten dadurch geklärt werden?
3) Wie oft wurde im Vergleich zueinander die Schuld bzw. Unschuld bewiesen?
4) In wie vielen dieser Fälle war die VDS das Ausschlaggebende Beweismittel bzw. in wie vielen Fällen gab es durch die VDS keinen Erkenntnisgewinn.
5) Wie viel hat uns die VDS bis zu ihrer Aufhebung durch den EuGh gekostet?
6) Hätte ich alle Punkte gerne nach Bundesländern aufgeschlüsselt.

Ich bitte Sie mir all diese Daten im Maschinenlesbarer Form zu übermitteln.
Der von ihnen in einer Anfrage vom 8. April 2014 angeführte "Gesamtbericht Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen" reicht daher nicht aus da dieser nur als Bilddatei in einem PDF eingebunden ist und somit nicht Maschinenlesebar. Weiters gibt es noch keinen Bericht für 2014 somit ist der Datensatz noch nicht vollständig. Ich möchte hier auch an die im AuskunftspflichtG §3 angeführte Frist von 8 Wochen erinnern. Somit ist eine Bericht an das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt für diese Anfrage zu spät.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2015
  • Frist
    12. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
VDS [#370]
Datum
17. Mai 2015 10:57
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie oft wurden, als diese noch legal war, Datensätze aus der Vorratsdatenspeicherung abgerufen? Konkret hätte ich gerne folgende zusätzliche Informationen dazu: 1) Aufgrund welcher Verdachtsfälle wurden diese abgerufen (mit zugehörigem Paragraphen und Gesetzesbuch). 2) Wie viele Verdachtsfälle konnten dadurch geklärt werden? 3) Wie oft wurde im Vergleich zueinander die Schuld bzw. Unschuld bewiesen? 4) In wie vielen dieser Fälle war die VDS das Ausschlaggebende Beweismittel bzw. in wie vielen Fällen gab es durch die VDS keinen Erkenntnisgewinn. 5) Wie viel hat uns die VDS bis zu ihrer Aufhebung durch den EuGh gekostet? 6) Hätte ich alle Punkte gerne nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Ich bitte Sie mir all diese Daten im Maschinenlesbarer Form zu übermitteln. Der von ihnen in einer Anfrage vom 8. April 2014 angeführte "Gesamtbericht Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen" reicht daher nicht aus da dieser nur als Bilddatei in einem PDF eingebunden ist und somit nicht Maschinenlesebar. Weiters gibt es noch keinen Bericht für 2014 somit ist der Datensatz noch nicht vollständig. Ich möchte hier auch an die im AuskunftspflichtG §3 angeführte Frist von 8 Wochen erinnern. Somit ist eine Bericht an das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt für diese Anfrage zu spät.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Erwin Ernst Steinhammer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer
Bundesministerium für Justiz
BMJ-S578.026/0005-IV 3/2015; Ihre Anfrage vom 17. Mai 2015. (See attached file: Erledigungsschreiben_(Heste…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
BMJ-S578.026/0005-IV 3/2015; Ihre Anfrage vom 17. Mai 2015.
Datum
22. Mai 2015 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
(See attached file: Erledigungsschreiben_(Hester)_BMJ-S578.026_0005-IV_3_2015_22.05.2015_.pdf) Das Bundesministerium für Justiz übermittelt das/die angeschlossene(n) Dokument(e). Wir bitten Sie etwaige Rückmeldungen an das Abteilungspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen