Gemeinsame Übung mit dem Bundesheer

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Am 8. August 2015 wurden mehrere Fotos einer gemeinsamen Übung der Polizei mit dem Bundesheer auf der Facebook-Seite des Bundesheeres veröffentlicht. Dabei wird offensichtlich ein Einsatz gegen Demonstranten geprobt.

Somit ergeben sich folgende Fragen:

1 - Was war der Zweck dieser Übung?
2 - Wo und wann fand diese Übung statt?
3 - Wie oft finden solche Übungen statt?
4 - Wieso wird der Einsatz gegen Demonstranten gemeinsam mit dem Bundesheer geübt?
5 - Wann kann das Bundesheer bei einer Demonstration einschreiten, bzw. was ist der gesetzliche Rahmen?
6 - Was hat es mit dem Panzer, welcher auf einem der Bilder zu sehen ist, auf sich?
7 - Dürfen bei der nächsten Demonstration neben Polizeiwasserwerfern auch Soldaten und Panzer bestaunt werden?
8 - Welche Einsatzfahrzeuge oder Waffen möchte die Polizei zusätzlich anschaffen?
9 - Zieht das Bundesministerium für Inneres eine Militarisierung der Polizei in Erwägung, nachdem ein 290 Millionen Euro teures Sicherheitspaket für die Nachrüstung der Polizei beschlossen wurde?
10 - Stuft das Bundesministerium für Inneres Demonstrationen als Gefahr ein, denen mit Panzern und Soldaten entgegnet werden muss?

Ich freue mich über eine rasche und vollständige Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
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Nathan Spasic (Freier Journalist)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Nathan Spasic (Freier Journalist)
Betreff
Gemeinsame Übung mit dem Bundesheer [#398]
Datum
11. August 2015 02:07
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Am 8. August 2015 wurden mehrere Fotos einer gemeinsamen Übung der Polizei mit dem Bundesheer auf der Facebook-Seite des Bundesheeres veröffentlicht. Dabei wird offensichtlich ein Einsatz gegen Demonstranten geprobt. Somit ergeben sich folgende Fragen: 1 - Was war der Zweck dieser Übung? 2 - Wo und wann fand diese Übung statt? 3 - Wie oft finden solche Übungen statt? 4 - Wieso wird der Einsatz gegen Demonstranten gemeinsam mit dem Bundesheer geübt? 5 - Wann kann das Bundesheer bei einer Demonstration einschreiten, bzw. was ist der gesetzliche Rahmen? 6 - Was hat es mit dem Panzer, welcher auf einem der Bilder zu sehen ist, auf sich? 7 - Dürfen bei der nächsten Demonstration neben Polizeiwasserwerfern auch Soldaten und Panzer bestaunt werden? 8 - Welche Einsatzfahrzeuge oder Waffen möchte die Polizei zusätzlich anschaffen? 9 - Zieht das Bundesministerium für Inneres eine Militarisierung der Polizei in Erwägung, nachdem ein 290 Millionen Euro teures Sicherheitspaket für die Nachrüstung der Polizei beschlossen wurde? 10 - Stuft das Bundesministerium für Inneres Demonstrationen als Gefahr ein, denen mit Panzern und Soldaten entgegnet werden muss? Ich freue mich über eine rasche und vollständige Beantwortung meiner Fragen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Nathan Spasic Freier Journalist <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Nathan Spasic (Freier Journalist)
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Spasic, bezug nehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 11.08.2015, betr. „Gemeinsame Übung mit dem …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Gemeinsame Übung mit dem Bundesheer [#398]
Datum
24. August 2015 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Spasic, bezug nehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 11.08.2015, betr. „Gemeinsame Übung mit dem Bundesheer“, wird folgende Auskunft erteilt: A. Allgemein: Mit den Verträgen von Amsterdam (1997) und Lissabon (2009) wurde eine engere militärische Kooperation einzelner Mitgliedstaaten im Rahmen der EU geschlossen. Kernziel war die Verbesserung der militärischen Handlungsfähigkeit bei Krisenmanagement- Einsätzen. Diese auch als „Petersberg-Aufgaben“ bzw. „Petersberg-Plus-Aufgaben“ bekannten Einsätze der EU umfassen unter anderem: · humanitäre Hilfe, · Konfliktverhütung, · friedensschaffende und friedenserhaltende Einsätze zur Stabilisierung der Lage nach · Konflikten. Zur Durchführung dieser Aufgaben kann die EU auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen. Die Mitgliedstaaten entscheiden dabei selbst, ob und in welcher Form sie teilnehmen wollen. Um das österreichische Bundesheer in die Lage zu versetzen, im Auslandseinsatz ohne Hilfe örtlicher Regierungsorganisationen/Zivilverwaltung Handlungssicherheit in polizeilichen Aufgabenstellungen zu erlangen und bei gemeinsamen internationalen Einsätzen mit Militäreinheiten anderer Staaten eingesetzt werden zu können, gibt es seit dem Jahre 2010 eine Ausbildungskooperation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport mit dem Bundesministerium für Inneres. In diesem Zusammenhang organisierte die Militärakademie am 06.08.2015 eine Vorbereitungsausbildung für Einsätze des österreichischen Bundesheeres im Ausland. Aufgrund der Aufgabenstellung „Konfliktverhütung und Setzen friedenserhaltender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten“ muss militärisches Personal bei diesen Einsätzen auch polizeiliche Aufgaben im sog. Großen sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienst (darunter fallen auch Einsätze bei Demonstrationen) wahrnehmen. Da im Verband internationaler Kontingente auch von anderen Nationen beigesteuerte Sondereinsatzmittel wie Wasserwerfer und sondergeschützte Räumfahrzeuge wie der Sonderwagen 4 zum Einsatz gebracht werden können, erfolgte durch die WEGA eine Einweisung in bzw. Erläuterung der Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeiten dieser Sondereinsatzmittel. B. Zu Ihren Fragestellungen im Einzelnen: Zu 1. Was war der Zweck dieser Übung? Der Zweck dieser Einweisung ergibt sich aus der allgemeinen Einleitung. Zu 2. Wo und wann fand diese Übung statt? Diese Einweisung fand am 06. August 2015 in Bruckneudorf in der dortigen Ortskampfanlage des österreichischen Bundesheeres (Angererdorf) statt. Zu 3. Wie oft finden solche Übungen statt? Solche Einweisungen finden im Rahmen der o.a. Ausbildungskooperation, üblicherweise vor Entsendungen zu Auslandseinsätzen statt. Zu 4. Wieso wird der Einsatz gegen Demonstranten gemeinsam mit dem Bundesheer geübt? Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus der allgemeinen Einleitung. Es handelt sich dabei um keine gemeinsame Einsatzübung mit dem Bundesheer gegen Demonstranten, sondern wie bereits ausgeführt lediglich um eine Einweisung in bzw. Erläuterung der Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeiten dieser Sondereinsatzmittel Zu 5. Wann kann das Bundesheer bei einer Demonstration einschreiten, bzw. was ist der gesetzliche Rahmen? Der Einsatz von Angehörigen des Bundesheeres bei einer Demonstration ist ausschließlich im oben zitierten Auslandsdiensteinsatz und keinesfalls in Österreich vorgesehen. Zu 6. Was hat es mit dem Panzer, welcher auf einem der Bilder zu sehen ist, auf sich? Das bei der WEGA stationierte sondergeschützte Räumfahrzeug „Sonderwagen 4“ ist kein Panzer, verfügt über keine Bewaffnung und ist auch nicht für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein Schutzfahrzeug, mit dem gefährdete Personen gesichert aus einem bzw. Einsatzkräfte gesichert in einen brisanten Einsatzraum gebracht werden können und mit dem dort errichtete Barrikaden weggeschoben oder mittels Winde weggezogen werden können. Zu 7. Dürfen bei der nächsten Demonstration neben Polizeiwasserwerfern auch Soldaten und Panzer bestaunt werden? Ein derartiger Einsatz ist nicht vorgesehen. Zu 8.-10. Welche Einsatzfahrzeuge oder Waffen möchte die Polizei zusätzlich anschaffen? Zieht das Bundesministerium für Inneres eine Militarisierung der Polizei in Erwägung, nachdem ein 290 Millionen Euro teures Sicherheitspaket für die Nachrüstung der Polizei beschlossen wurde? Stuft das Bundesministerium für Inneres Demonstrationen als Gefahr ein, denen mit Panzern und Soldaten entgegnet werden muss? Das Bundesministerium für Inneres zieht keine Militarisierung der Polizei in Erwägung und wird daher auch keine diesbezüglichen Einsatzfahrzeuge oder Waffen beschaffen. Auch gab und gibt es keine Gefährdungseinschätzungen über Demonstrationen, die einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres mit Panzern und Soldaten erfordern würden. Pressestelle Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 - 1010 Wien Tel +43 1 53126 ________________________________