Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA

Guten Tag,

nach § 35 NÖ LGA-G gilt § 270 Abs 1a UGB in der Fassung BGBl. I Nr. 63/2019 sinngemäß. Hierin wird im 2. Satz festgehalten "Darüber hinaus hat er (sie) alle Umstände darzulegen und zu dokumentieren, die seine (ihre) Befangenheit oder Ausgeschlossenheit begründen könnten sowie jene Schutzmaßnahmen, die getroffen worden sind, um eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherzustellen."

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

Alle Informationen über Umstände, die eine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit des Abschlussprüfers der HLB Intercontrol Austria GmbH gegenüber der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (LGA) begründen könnten sowie alle Informationen über alle Schutzmaßnahmen, die getroffen worden sind, um eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherzustellen.

Ich beantrage nach § 9 Abs 1 IFG eine möglichst direkte Zugänglichmachung der begehrten Information im aufgezeichnetem Wortlaut.

Aufgrund des öffentlichen Interesses an diesem Fall (siehe https://www.derstandard.at/story/300000…) der politischen Tragweite und dem gefährdeten Vertrauen in die ordnungsgemäße und unabhängige Prüfung des Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist § 6 Abs. 1 letzter Satz IFG zu beachten.

Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden.

Die Glaubhaftmachung meiner Identität ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    12. November 2025
  • Frist
    12. Dezember 2025
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Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, nach § 35 NÖ LGA-G gilt § 270 Abs 1a UGB in der Fassung BGBl. I Nr. 63/2019 sinngemäß. Hierin wird im…
An NÖ Landesgesundheitsagentur Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA [#4062]
Datum
12. November 2025 14:29
An
NÖ Landesgesundheitsagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach § 35 NÖ LGA-G gilt § 270 Abs 1a UGB in der Fassung BGBl. I Nr. 63/2019 sinngemäß. Hierin wird im 2. Satz festgehalten "Darüber hinaus hat er (sie) alle Umstände darzulegen und zu dokumentieren, die seine (ihre) Befangenheit oder Ausgeschlossenheit begründen könnten sowie jene Schutzmaßnahmen, die getroffen worden sind, um eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherzustellen." hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Alle Informationen über Umstände, die eine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit des Abschlussprüfers der HLB Intercontrol Austria GmbH gegenüber der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (LGA) begründen könnten sowie alle Informationen über alle Schutzmaßnahmen, die getroffen worden sind, um eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherzustellen. Ich beantrage nach § 9 Abs 1 IFG eine möglichst direkte Zugänglichmachung der begehrten Information im aufgezeichnetem Wortlaut. Aufgrund des öffentlichen Interesses an diesem Fall (siehe https://www.derstandard.at/story/300000…) der politischen Tragweite und dem gefährdeten Vertrauen in die ordnungsgemäße und unabhängige Prüfung des Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist § 6 Abs. 1 letzter Satz IFG zu beachten. Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung meiner Identität ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
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NÖ Landesgesundheitsagentur
Information zur Fristerstreckung Sehr geehrter Herr Steinhammer! Danke für die Übermittlung Ihres Antrags auf Inf…
Von
NÖ Landesgesundheitsagentur
Betreff
Information zur Fristerstreckung
Datum
10. Dezember 2025 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Steinhammer! Danke für die Übermittlung Ihres Antrags auf Information gemäß IFG. Gemäß § 8 Abs 2 IFG kann die Frist für den Zugang zur Information aus besonderen Gründen um weitere vier Wochen verlängert werden. Im gegenständlichen Fall ist eine derartige Fristverlängerung für den Zugang zur Information erforderlich, über die Sie hiermit informiert werden. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und sind bemüht, Ihren Antrag auf Information ehestmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer
AW: Information zur Fristerstreckung [#4062] Guten Tag, Danke für Ihre Verständigung über die Fristverlängerung. …
An NÖ Landesgesundheitsagentur Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: Information zur Fristerstreckung [#4062]
Datum
10. Dezember 2025 12:46
An
NÖ Landesgesundheitsagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für Ihre Verständigung über die Fristverlängerung. Nach § 13 Abs 1 iVm § 8 Abs 2 letzter Satz IFG ist die Fristverlängerung "[...]dem Antragsteller unter Angabe der Gründe innhalb der Frist gemäß Abs. 1 mitzuteilen." In Ihrem schreiben haben Sie keine Gründe für die Fristverlängerung angegeben. Ich bitte Sie daher, mir die Gründe noch mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 4062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4062/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
NÖ Landesgesundheitsagentur
AW: Information zur Fristerstreckung [#4062] Sehr geehrter Herr Steinhammer! Aufgrund starker, vorweihnachtlicher…
Von
NÖ Landesgesundheitsagentur
Betreff
AW: Information zur Fristerstreckung [#4062]
Datum
10. Dezember 2025 14:06
Status
Sehr geehrter Herr Steinhammer! Aufgrund starker, vorweihnachtlicher Arbeitsauslastung der Mitarbeitenden [geschwärzt] wird die Antwort in den nächsten Tagen versendet werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[[geschwärzt]][geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Erwin Ernst Steinhammer
AW: Information zur Fristerstreckung [#4062] Guten Tag, vielen Dank für die sehr schnelle Nachbesserung der Frist…
An NÖ Landesgesundheitsagentur Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: Information zur Fristerstreckung [#4062]
Datum
10. Dezember 2025 14:33
An
NÖ Landesgesundheitsagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die sehr schnelle Nachbesserung der Fristverlängerung. Die Gründe sind mir nachvollziehbar und ich freue mich auch eine Antwort bis zum Ende der nun verlängerten Frist. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 4062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4062/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
NÖ Landesgesundheitsagentur
Sehr geehrter Herr Steinhammer,  im Zuge der Umstrukturierung des NÖ Gesundheits- und Pflegewesens ist die NÖ Lan…
Von
NÖ Landesgesundheitsagentur
Betreff
WG: Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA [#4062]
Datum
23. Dezember 2025 09:33
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2017-03-23szjapteilnahmeantrag-v01.pdf
158,4 KB
2017-06-14szelangebotsunterlagev01.pdf
112,8 KB
2017-ojs061-00114101-de-ts1.pdf
147,6 KB
Sehr geehrter Herr Steinhammer,  im Zuge der Umstrukturierung des NÖ Gesundheits- und Pflegewesens ist die NÖ Landesgesundheitsagentur („NÖ LGA“) gemäß § 44 Abs 8 NÖ LGA-G per 01.07.2020 im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge an Stelle der NÖ Landeskliniken-Holding („NÖ LKH“) in alle bestehenden Vertragsverhältnisse als Vertragspartner eingetreten.  Die NÖ LKH als Rechtsvorgängerin der NÖ LGA hat im Jahr 2017 nach Durchführung eines europaweiten zweistufigen Vergabeverfahrens nach dem BVergG 2006 mit mehreren Bietern mit der aus diesem Verfahren als Bestbieter hervorgegangen Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH (FN 36059d) und der HLB Intercontrol Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (FN 94562m) einen Rahmenvertrag über die Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung der NÖ Landeskliniken-Holding und der von ihr betriebenen Gesundheitseinrichtungen (dh. 19 Kliniken) und des verbundenen Unternehmens Epsilon Office KG & Co OG auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.   In der Anlage übermitteln wir Ihnen die EU- weite Bekanntmachung des Vergabeverfahren (veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 28.03.2017), die Teilnahmeantragsunterlage sowie die Ausschreibungsunterlage des Vergabeverfahrens.  Bei den vorzunehmenden Jahresabschlussprüfungen der NÖ LGA waren auch die 48 Pflege- und Betreuungszentren („PBZ), sowie die zwei Pflege- und Förderzentren („PFZ“) zu umfassen, daher bedurfte der bestehende von der NÖ LGA im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommene Rahmenvertrag einer Abänderung und Erweiterung.   Die NÖ LGA war vergaberechtlich gemäß § 365 Abs 3 Z 1 BVergG 2018 berechtigt, den mit der Arbeitsgemeinschaft Deloitte / HLB bestehenden Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen ohne neuerliche Durchführung eines Vergabeverfahrens dahin abzuändern, dass der Rahmenvertrag auf die geänderten Organisationsstrukturen der NÖ LGA angepasst und um die neu hinzugekommenen Gesundheitseinrichtungen (Pflege-, Betreuungs- u. Förderzentren) erweitert wurde.  Gemäß § 270 Abs. 1a UGB haben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor der Erstattung des Wahlvorschlags durch den Aufsichtsrat eine nach Leistungskategorien gegliederte Aufstellung über das für das vorangegangene Geschäftsjahr von der Gesellschaft erhaltene Entgelt vorzulegen und über ihre Einbeziehung in das gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) eingerichtete System der externen Qualitätssicherung und die aufrechte Registrierung zu berichten. Darüber hinaus haben sie alle Umstände darzulegen und zu dokumentieren, die ihre Befangenheit oder Ausgeschlossenheit begründen könnten sowie jene Schutzmaßnahmen, die getroffen worden sind, um eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherzustellen. Die ARGE hat der gesetzlichen Verpflichtung des § 270 Abs. 1a UGB entsprochen; dieser Umstand wurde von der Auftraggeberin im Rahmen der Angebotsprüfung sichergestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind in das System der externen Qualitätssicherung gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) einbezogen und im öffentlichen Register gemäß § 52 APAG eingetragen. Der geprüfte Jahresabschluss der NÖ LGA wurde vom Land NÖ dem Landtag als Beilage mit dem Titel „Gebarungsbericht“ vorgelegt (Landtag v. 3.7.2025) und ist öffentlich zugänglich.   Mit freundlichen Grüßen