IFG - Entfernung des österreichischen Bundeswappens (Bundesadler) aus dem Corporate Design des BRZ

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Informationen:

Bezüglich der Entfernung des österreichischen Bundeswappens (Bundesadler) aus dem Corporate Design des Bundesrechenzentrums (BRZ).

Bitte übermitteln Sie mir:

• die Gründe für die Entscheidung,
• die zuständigen Entscheidungsträger,
• den Zeitpunkt und Ablauf der Umsetzung,
• die dadurch entstandenen Kosten sowie
• die rechtlichen Grundlagen.

Sollte eine vollständige Herausgabe nicht möglich sein, ersuche ich bitte um teilweise Herausgabe mit Schwärzung (§ 6 Abs. 4 IFG).

Gemäß § 4 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 IFG ist für mein Begehren kein Identitätsnachweis erforderlich.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit bitte einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichem Gruß
Pseudonym:

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. November 2025
  • Frist
    16. Dezember 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
IFG - Entfernung des österreichischen Bundeswappens (Bundesadler) aus dem Corporate Design des BRZ [#4101]
Datum
18. November 2025 15:40
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Informationen: Bezüglich der Entfernung des österreichischen Bundeswappens (Bundesadler) aus dem Corporate Design des Bundesrechenzentrums (BRZ). Bitte übermitteln Sie mir: • die Gründe für die Entscheidung, • die zuständigen Entscheidungsträger, • den Zeitpunkt und Ablauf der Umsetzung, • die dadurch entstandenen Kosten sowie • die rechtlichen Grundlagen. Sollte eine vollständige Herausgabe nicht möglich sein, ersuche ich bitte um teilweise Herausgabe mit Schwärzung (§ 6 Abs. 4 IFG). Gemäß § 4 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 IFG ist für mein Begehren kein Identitätsnachweis erforderlich. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit bitte einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichem Gruß Pseudonym:
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4101/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage vom 18.11.2025 Guten Tag, finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Fi…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.11.2025
Datum
19. November 2025 15:49
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen