Sachbezug Benzin/Diesel vs. Elektro
Anfrage an:
Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Liebes Bundesministerium für Finanzen,
aus meiner Sicht ist die Behandlung von PKW Sachbezügen mit privater Nutzung ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil gegenüber Arbeitnehmern welche kein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Der geldwerte Vorteil zielt aber nicht darauf ab, mit welchem Motor das Fahrzeug betrieben wird. Also ist der geldwerte Vorteil auch bei Elektro betriebenen Fahrzeugen gegeben. Warum muss hier kein Sachbezug angesetzt werden. Bitte um ihre Stellungnahme und welche Rechtsmittel ich anwenden kann.
Information nicht vorhanden
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Datum26. November 2025
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24. Dezember 2025
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