Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfsverordnung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1.) Monitoring-Daten, Bestandsberichte und Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Niederösterreich.
2.) Alle Entscheidungsgrundlagen, die zur Einstufung von Wölfen als „auffällig“ bzw. gefährlich im Sinne der NÖ Wolfsverordnung herangezogen wurden.
3.) Sämtliche Unterlagen, die dokumentieren, dass gelindere Mittel vor Entnahmeentscheidungen geprüft oder eingesetzt wurden.
4.) Einbindung wissenschaftlicher Expert*innen in Verfahren nach der NÖ Wolfsverordnung (inkl. Studien, Gutachten, Konsultationen).
5.) Liste aller seit 2015 vorgenommenen Maßnahmen gegenüber Wölfen (Rissevaluierungen, Vergrämungen, Entnahmen etc.).
6.) Darstellung, wie die NÖ Wolfsverordnung in der Praxis mit der FFH-Richtlinie und dem EuGH-Urteil vom 11.07.2024 in Einklang gebracht wird, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen für Ausnahmen vom strengen Schutz.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    10. Dezember 2025
  • Frist
    22. Januar 2026
  • Ein:e Follower:in
Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfsverordnung [#4177]
Datum
10. Dezember 2025 13:05
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1.) Monitoring-Daten, Bestandsberichte und Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Niederösterreich. 2.) Alle Entscheidungsgrundlagen, die zur Einstufung von Wölfen als „auffällig“ bzw. gefährlich im Sinne der NÖ Wolfsverordnung herangezogen wurden. 3.) Sämtliche Unterlagen, die dokumentieren, dass gelindere Mittel vor Entnahmeentscheidungen geprüft oder eingesetzt wurden. 4.) Einbindung wissenschaftlicher Expert*innen in Verfahren nach der NÖ Wolfsverordnung (inkl. Studien, Gutachten, Konsultationen). 5.) Liste aller seit 2015 vorgenommenen Maßnahmen gegenüber Wölfen (Rissevaluierungen, Vergrämungen, Entnahmen etc.). 6.) Darstellung, wie die NÖ Wolfsverordnung in der Praxis mit der FFH-Richtlinie und dem EuGH-Urteil vom 11.07.2024 in Einklang gebracht wird, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen für Ausnahmen vom strengen Schutz.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4177/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/336-2025, Informationen zu Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfs-, verordnung, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/336-2025, Informationen zu Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfs-, verordnung, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. Dezember 2025 07:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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6,9 KB


Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/336-2025, Informationen zu Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfs-, verordnung, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/336-2025, Informationen zu Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfs-, verordnung, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. Dezember 2025 07:03
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
422,8 KB
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Landesregierung Niederösterreich
LF1-J-154/090-2025 Sehr geehrter Herr Czák! Zu Ihrer im Betreff näher konkretisierten Anfrage wird Folgendes mit…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfsverordnung [#4177]
Datum
22. Dezember 2025 11:09
Status
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LF1-J-154/090-2025 Sehr geehrter Herr Czák! Zu Ihrer im Betreff näher konkretisierten Anfrage wird Folgendes mitgeteilt: Es wird davon ausgegangen, dass ihr Begehren die Mitteilung von Umweltinformationen umfasst, weshalb nicht das IFG sondern das NÖ Informationsgesetz 2025 zu Anwendung gelangt. Aus dem vorliegenden Auskunftsbegehren (Frage 5) geht der Inhalt bzw. der Umfang der gewünschten Information nicht ausreichend klar hervor, weshalb Sie nach § 6 Abs. 1 NÖ Informationsgesetz 2025 aufgefordert werden, folgende Präzisierung vorzunehmen: Was wird unter „Maßnahmen“ gegenüber Wölfen seit 2015 verstanden? Als Frist für die Konkretisierung des Begehrens wird der 31. Jänner 2026 vorgemerkt. Sie werden darauf hingewiesen, dass das Begehren erst an dem Tag des Einlangens des präzisierten Ansuchens bei der informationspflichtigen Stelle als eingebracht gilt. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Guten Tag, unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 22. Dezember 2025 Geschäftszahl: LF1-J-154/090-2025 präzisiere …
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Andreas Czák
Betreff
AW: Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfsverordnung [#4177]
Datum
25. Dezember 2025 11:31
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 22. Dezember 2025 Geschäftszahl: LF1-J-154/090-2025 präzisiere ich mein Informationsbegehren zu Frage 5 wie folgt: Zu Frage 5: „Maßnahmen gegenüber Wölfen seit 2015“ Mit dem Begriff „Maßnahmen gegenüber Wölfen“ sind alle behördlich gesetzten oder genehmigten Handlungen gemeint, die sich unmittelbar auf einzelne Wölfe oder auf konkrete Wolfsereignisse beziehen, insbesondere: - Abschüsse bzw. letale Entnahmen von Wölfen, - Abschussfreigaben oder sonstige behördliche Genehmigungen zur Entnahme, - Vergrämungsmaßnahmen, - Fang-, Besenderungs- oder Umsiedlungsmaßnahmen, - sonstige behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit als auffällig, problematisch oder gefährlich eingestuften Wölfen. Zu jeder Maßnahme werden – soweit vorhanden – folgende Informationen begehrt: - Datum oder Zeitraum der Maßnahme, - Art der Maßnahme, - rechtliche Grundlage (z. B. Verordnung, Bescheid), - kurze sachliche Begründung (z. B. Rissereignis, Gefährdungseinschätzung). Nicht begehrt sind personenbezogene Daten oder Informationen, die dem Datenschutz unterliegen. Ich ersuche um Weiterbehandlung meines Informationsbegehrens auf Grundlage dieser Präzisierung. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4177/
Landesregierung Niederösterreich
Bitte beachten Sie beiliegendes Dokument. Ihre Eingabe richten Sie bitte ausschließlich an: <<E-Mail-Adresse>><m…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LF1-J-154/090-2025, Czák Andreas - Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfsverordnung
Datum
21. Januar 2026 09:03
Status
geschwärzt
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smime.p7s
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Bitte beachten Sie beiliegendes Dokument. Ihre Eingabe richten Sie bitte ausschließlich an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen

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