Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfsverordnung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1.) Monitoring-Daten, Bestandsberichte und Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Niederösterreich.
2.) Alle Entscheidungsgrundlagen, die zur Einstufung von Wölfen als „auffällig“ bzw. gefährlich im Sinne der NÖ Wolfsverordnung herangezogen wurden.
3.) Sämtliche Unterlagen, die dokumentieren, dass gelindere Mittel vor Entnahmeentscheidungen geprüft oder eingesetzt wurden.
4.) Einbindung wissenschaftlicher Expert*innen in Verfahren nach der NÖ Wolfsverordnung (inkl. Studien, Gutachten, Konsultationen).
5.) Liste aller seit 2015 vorgenommenen Maßnahmen gegenüber Wölfen (Rissevaluierungen, Vergrämungen, Entnahmen etc.).
6.) Darstellung, wie die NÖ Wolfsverordnung in der Praxis mit der FFH-Richtlinie und dem EuGH-Urteil vom 11.07.2024 in Einklang gebracht wird, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen für Ausnahmen vom strengen Schutz.

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. Dezember 2025
  • Frist
    7. Januar 2026
  • 0 Follower:innen
Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfsverordnung [#4177]
Datum
10. Dezember 2025 13:05
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1.) Monitoring-Daten, Bestandsberichte und Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Niederösterreich. 2.) Alle Entscheidungsgrundlagen, die zur Einstufung von Wölfen als „auffällig“ bzw. gefährlich im Sinne der NÖ Wolfsverordnung herangezogen wurden. 3.) Sämtliche Unterlagen, die dokumentieren, dass gelindere Mittel vor Entnahmeentscheidungen geprüft oder eingesetzt wurden. 4.) Einbindung wissenschaftlicher Expert*innen in Verfahren nach der NÖ Wolfsverordnung (inkl. Studien, Gutachten, Konsultationen). 5.) Liste aller seit 2015 vorgenommenen Maßnahmen gegenüber Wölfen (Rissevaluierungen, Vergrämungen, Entnahmen etc.). 6.) Darstellung, wie die NÖ Wolfsverordnung in der Praxis mit der FFH-Richtlinie und dem EuGH-Urteil vom 11.07.2024 in Einklang gebracht wird, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen für Ausnahmen vom strengen Schutz.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4177/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/336-2025, Informationen zu Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfs-, verordnung, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/336-2025, Informationen zu Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfs-, verordnung, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. Dezember 2025 07:02
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anschreiben.pdf
100,5 KB
smime.p7s
6,9 KB


Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/336-2025, Informationen zu Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfs-, verordnung, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/336-2025, Informationen zu Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfs-, verordnung, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. Dezember 2025 07:03
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
anschreiben.pdf
100,5 KB
smime.p7s
6,0 KB