Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In der Vergangenheit (etwa in Beantwortungen zu parlamentarischen Anfragen) wurde zu diesem Themenkomplex argumentiert, dass der Cannabis-Anbau durch die AGES nach § 6a SMG privatwirtschaftlich erfolge und daher dem alten Auskunftspflichtgesetz nicht unterliege.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Rechtsansicht durch das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 überholt ist. Gemäß IFG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 B-VG sind Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und/oder durch den Bund beherrscht werden (die AGES GmbH steht zu 100 % im staatlichen Eigentum), vollumfänglich informationspflichtig. Dies umfasst explizit auch die Privatwirtschaftsverwaltung.

Zudem führt die AGES den Anbau nach § 6a SMG als gesetzliches Staatsmonopol durch. Ein pauschaler Verweis auf vertragliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zur gänzlichen Verweigerung der Auskunft ist bei aggregierten operativen Daten (wie Produktionsmengen, Infrastrukturmaßen, Mitarbeiterzahlen oder allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen) eines Monopolisten rechtlich nicht haltbar. Ein etwaiges überwiegendes öffentliches Interesse an der Kontrolle dieses staatlichen Monopols ist hierbei zu berücksichtigen. Sollten einzelne Vertragsdetails mit Pharmaunternehmen tatsächlich zwingend geheimhaltungsbedürftig sein, ersuche ich um entsprechende Schwärzung jener spezifischen Passagen unter Herausgabe der restlichen Informationen (§ 4 IFG).

In diesem Sinne ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen mit Stand Februar 2026 (sofern nicht andere Zeiträume explizit genannt sind):

1. Infrastruktur, Kapazitäten und Personal
Wie viele Quadratmeter Anbaufläche (bitte exakt getrennt nach Indoor-Anlagen und Gewächshäusern) stehen in den Anlagen der AGES mit Stand Februar 2026 für die Cannabis-Kultivierung zur Verfügung?

Welche maximale Produktionskapazität (in kg/Jahr) ist mit der aktuellen technischen Infrastruktur der AGES derzeit möglich?

Wie viele Mitarbeiter (ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten) sind mit Stand Februar 2026 explizit in der Cannabis-Produktion und der dazugehörigen Forschung der AGES beschäftigt?

2. Produktionsmengen und Distribution
Welche Mengen an Cannabis (in kg) wurden von der AGES in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 (bitte exakt nach Kalenderjahren aufschlüsseln) tatsächlich produziert und für die Meldung an das International Narcotics Control Board (INCB) weitergegeben?

An welche konkreten Einrichtungen, Unternehmen oder verarbeitende pharmazeutische Betriebe wurden die von der AGES produzierten Cannabisprodukte in den Jahren 2021 bis 2025 geliefert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abnehmer-Kategorie, Jahr und exakten Mengen in kg).

3. Genetik und kultivierte Sorten
Welche spezifischen genetischen Merkmale und Cannabinoid-Profile charakterisieren den von der AGES kultivierten Stamm "AGES K2"?

Welche weiteren Cannabis-Kultivare werden aktuell (Stand 2026) von der AGES gezüchtet, erforscht oder angebaut?

Welche Dokumentationen existieren in der AGES zu den genetischen Grundlagen dieser Kultivare?

Wurden genetische Analysen (z. B. DNA-Sequenzierungen) der verwendeten Kultivare durchgeführt und wie sind diese dokumentiert?

Welche spezifischen landwirtschaftlichen oder pharmazeutischen Zuchtziele wurden bei der Entwicklung und Selektion dieser Kultivare verfolgt?

4. Qualitätssicherung und phytopathologische Sicherheit
Welche öffentlich zugänglichen und zertifizierten Qualitätsstandards (z. B. GACP, GMP) werden bei der Cannabis-Produktion durch die AGES nachweislich angewendet?

Welche standardisierten Testverfahren werden im Jahr 2026 in den AGES-Anlagen zur Überprüfung auf Pflanzenpathogene eingesetzt?

Existieren aktuelle Analyseberichte (aus den Jahren 2025/2026) bezüglich der absoluten Freiheit der Pflanzen von Viroiden (wie insbesondere dem Hop Latent Viroid - HLVd)?

In welcher Form wird das fortlaufende phytosanitäre Monitoring der Produktion dokumentiert, und können diese Dokumentationen eingesehen werden?

Warte auf Antwort

  • Datum
    17. Februar 2026
  • Frist
    17. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
17. Februar 2026 10:55
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In der Vergangenheit (etwa in Beantwortungen zu parlamentarischen Anfragen) wurde zu diesem Themenkomplex argumentiert, dass der Cannabis-Anbau durch die AGES nach § 6a SMG privatwirtschaftlich erfolge und daher dem alten Auskunftspflichtgesetz nicht unterliege. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Rechtsansicht durch das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 überholt ist. Gemäß IFG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 B-VG sind Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und/oder durch den Bund beherrscht werden (die AGES GmbH steht zu 100 % im staatlichen Eigentum), vollumfänglich informationspflichtig. Dies umfasst explizit auch die Privatwirtschaftsverwaltung. Zudem führt die AGES den Anbau nach § 6a SMG als gesetzliches Staatsmonopol durch. Ein pauschaler Verweis auf vertragliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zur gänzlichen Verweigerung der Auskunft ist bei aggregierten operativen Daten (wie Produktionsmengen, Infrastrukturmaßen, Mitarbeiterzahlen oder allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen) eines Monopolisten rechtlich nicht haltbar. Ein etwaiges überwiegendes öffentliches Interesse an der Kontrolle dieses staatlichen Monopols ist hierbei zu berücksichtigen. Sollten einzelne Vertragsdetails mit Pharmaunternehmen tatsächlich zwingend geheimhaltungsbedürftig sein, ersuche ich um entsprechende Schwärzung jener spezifischen Passagen unter Herausgabe der restlichen Informationen (§ 4 IFG). In diesem Sinne ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen mit Stand Februar 2026 (sofern nicht andere Zeiträume explizit genannt sind): 1. Infrastruktur, Kapazitäten und Personal Wie viele Quadratmeter Anbaufläche (bitte exakt getrennt nach Indoor-Anlagen und Gewächshäusern) stehen in den Anlagen der AGES mit Stand Februar 2026 für die Cannabis-Kultivierung zur Verfügung? Welche maximale Produktionskapazität (in kg/Jahr) ist mit der aktuellen technischen Infrastruktur der AGES derzeit möglich? Wie viele Mitarbeiter (ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten) sind mit Stand Februar 2026 explizit in der Cannabis-Produktion und der dazugehörigen Forschung der AGES beschäftigt? 2. Produktionsmengen und Distribution Welche Mengen an Cannabis (in kg) wurden von der AGES in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 (bitte exakt nach Kalenderjahren aufschlüsseln) tatsächlich produziert und für die Meldung an das International Narcotics Control Board (INCB) weitergegeben? An welche konkreten Einrichtungen, Unternehmen oder verarbeitende pharmazeutische Betriebe wurden die von der AGES produzierten Cannabisprodukte in den Jahren 2021 bis 2025 geliefert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abnehmer-Kategorie, Jahr und exakten Mengen in kg). 3. Genetik und kultivierte Sorten Welche spezifischen genetischen Merkmale und Cannabinoid-Profile charakterisieren den von der AGES kultivierten Stamm "AGES K2"? Welche weiteren Cannabis-Kultivare werden aktuell (Stand 2026) von der AGES gezüchtet, erforscht oder angebaut? Welche Dokumentationen existieren in der AGES zu den genetischen Grundlagen dieser Kultivare? Wurden genetische Analysen (z. B. DNA-Sequenzierungen) der verwendeten Kultivare durchgeführt und wie sind diese dokumentiert? Welche spezifischen landwirtschaftlichen oder pharmazeutischen Zuchtziele wurden bei der Entwicklung und Selektion dieser Kultivare verfolgt? 4. Qualitätssicherung und phytopathologische Sicherheit Welche öffentlich zugänglichen und zertifizierten Qualitätsstandards (z. B. GACP, GMP) werden bei der Cannabis-Produktion durch die AGES nachweislich angewendet? Welche standardisierten Testverfahren werden im Jahr 2026 in den AGES-Anlagen zur Überprüfung auf Pflanzenpathogene eingesetzt? Existieren aktuelle Analyseberichte (aus den Jahren 2025/2026) bezüglich der absoluten Freiheit der Pflanzen von Viroiden (wie insbesondere dem Hop Latent Viroid - HLVd)? In welcher Form wird das fortlaufende phytosanitäre Monitoring der Produktion dokumentiert, und können diese Dokumentationen eingesehen werden?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4466/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
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Guten Tag, anbei die digital signierte Version zur Glaubhaftmachung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
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Anfragesteller/in
Betreff
AW: Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
17. Februar 2026 11:44
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
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geschwärzt
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Guten Tag, anbei die digital signierte Version zur Glaubhaftmachung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - anfrage-pdf-signiert.pdf Anfragenr: 4466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4466/