Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In der Vergangenheit (etwa in Beantwortungen zu parlamentarischen Anfragen) wurde zu diesem Themenkomplex argumentiert, dass der Cannabis-Anbau durch die AGES nach § 6a SMG privatwirtschaftlich erfolge und daher dem alten Auskunftspflichtgesetz nicht unterliege.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Rechtsansicht durch das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 überholt ist. Gemäß IFG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 B-VG sind Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und/oder durch den Bund beherrscht werden (die AGES GmbH steht zu 100 % im staatlichen Eigentum), vollumfänglich informationspflichtig. Dies umfasst explizit auch die Privatwirtschaftsverwaltung.

Zudem führt die AGES den Anbau nach § 6a SMG als gesetzliches Staatsmonopol durch. Ein pauschaler Verweis auf vertragliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zur gänzlichen Verweigerung der Auskunft ist bei aggregierten operativen Daten (wie Produktionsmengen, Infrastrukturmaßen, Mitarbeiterzahlen oder allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen) eines Monopolisten rechtlich nicht haltbar. Ein etwaiges überwiegendes öffentliches Interesse an der Kontrolle dieses staatlichen Monopols ist hierbei zu berücksichtigen. Sollten einzelne Vertragsdetails mit Pharmaunternehmen tatsächlich zwingend geheimhaltungsbedürftig sein, ersuche ich um entsprechende Schwärzung jener spezifischen Passagen unter Herausgabe der restlichen Informationen (§ 4 IFG).

In diesem Sinne ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen mit Stand Februar 2026 (sofern nicht andere Zeiträume explizit genannt sind):

1. Infrastruktur, Kapazitäten und Personal
Wie viele Quadratmeter Anbaufläche (bitte exakt getrennt nach Indoor-Anlagen und Gewächshäusern) stehen in den Anlagen der AGES mit Stand Februar 2026 für die Cannabis-Kultivierung zur Verfügung?

Welche maximale Produktionskapazität (in kg/Jahr) ist mit der aktuellen technischen Infrastruktur der AGES derzeit möglich?

Wie viele Mitarbeiter (ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten) sind mit Stand Februar 2026 explizit in der Cannabis-Produktion und der dazugehörigen Forschung der AGES beschäftigt?

2. Produktionsmengen und Distribution
Welche Mengen an Cannabis (in kg) wurden von der AGES in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 (bitte exakt nach Kalenderjahren aufschlüsseln) tatsächlich produziert und für die Meldung an das International Narcotics Control Board (INCB) weitergegeben?

An welche konkreten Einrichtungen, Unternehmen oder verarbeitende pharmazeutische Betriebe wurden die von der AGES produzierten Cannabisprodukte in den Jahren 2021 bis 2025 geliefert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abnehmer-Kategorie, Jahr und exakten Mengen in kg).

3. Genetik und kultivierte Sorten
Welche spezifischen genetischen Merkmale und Cannabinoid-Profile charakterisieren den von der AGES kultivierten Stamm "AGES K2"?

Welche weiteren Cannabis-Kultivare werden aktuell (Stand 2026) von der AGES gezüchtet, erforscht oder angebaut?

Welche Dokumentationen existieren in der AGES zu den genetischen Grundlagen dieser Kultivare?

Wurden genetische Analysen (z. B. DNA-Sequenzierungen) der verwendeten Kultivare durchgeführt und wie sind diese dokumentiert?

Welche spezifischen landwirtschaftlichen oder pharmazeutischen Zuchtziele wurden bei der Entwicklung und Selektion dieser Kultivare verfolgt?

4. Qualitätssicherung und phytopathologische Sicherheit
Welche öffentlich zugänglichen und zertifizierten Qualitätsstandards (z. B. GACP, GMP) werden bei der Cannabis-Produktion durch die AGES nachweislich angewendet?

Welche standardisierten Testverfahren werden im Jahr 2026 in den AGES-Anlagen zur Überprüfung auf Pflanzenpathogene eingesetzt?

Existieren aktuelle Analyseberichte (aus den Jahren 2025/2026) bezüglich der absoluten Freiheit der Pflanzen von Viroiden (wie insbesondere dem Hop Latent Viroid - HLVd)?

In welcher Form wird das fortlaufende phytosanitäre Monitoring der Produktion dokumentiert, und können diese Dokumentationen eingesehen werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2026
  • Frist
    17. März 2026
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
17. Februar 2026 10:55
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In der Vergangenheit (etwa in Beantwortungen zu parlamentarischen Anfragen) wurde zu diesem Themenkomplex argumentiert, dass der Cannabis-Anbau durch die AGES nach § 6a SMG privatwirtschaftlich erfolge und daher dem alten Auskunftspflichtgesetz nicht unterliege. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Rechtsansicht durch das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 überholt ist. Gemäß IFG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 B-VG sind Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und/oder durch den Bund beherrscht werden (die AGES GmbH steht zu 100 % im staatlichen Eigentum), vollumfänglich informationspflichtig. Dies umfasst explizit auch die Privatwirtschaftsverwaltung. Zudem führt die AGES den Anbau nach § 6a SMG als gesetzliches Staatsmonopol durch. Ein pauschaler Verweis auf vertragliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zur gänzlichen Verweigerung der Auskunft ist bei aggregierten operativen Daten (wie Produktionsmengen, Infrastrukturmaßen, Mitarbeiterzahlen oder allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen) eines Monopolisten rechtlich nicht haltbar. Ein etwaiges überwiegendes öffentliches Interesse an der Kontrolle dieses staatlichen Monopols ist hierbei zu berücksichtigen. Sollten einzelne Vertragsdetails mit Pharmaunternehmen tatsächlich zwingend geheimhaltungsbedürftig sein, ersuche ich um entsprechende Schwärzung jener spezifischen Passagen unter Herausgabe der restlichen Informationen (§ 4 IFG). In diesem Sinne ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen mit Stand Februar 2026 (sofern nicht andere Zeiträume explizit genannt sind): 1. Infrastruktur, Kapazitäten und Personal Wie viele Quadratmeter Anbaufläche (bitte exakt getrennt nach Indoor-Anlagen und Gewächshäusern) stehen in den Anlagen der AGES mit Stand Februar 2026 für die Cannabis-Kultivierung zur Verfügung? Welche maximale Produktionskapazität (in kg/Jahr) ist mit der aktuellen technischen Infrastruktur der AGES derzeit möglich? Wie viele Mitarbeiter (ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten) sind mit Stand Februar 2026 explizit in der Cannabis-Produktion und der dazugehörigen Forschung der AGES beschäftigt? 2. Produktionsmengen und Distribution Welche Mengen an Cannabis (in kg) wurden von der AGES in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 (bitte exakt nach Kalenderjahren aufschlüsseln) tatsächlich produziert und für die Meldung an das International Narcotics Control Board (INCB) weitergegeben? An welche konkreten Einrichtungen, Unternehmen oder verarbeitende pharmazeutische Betriebe wurden die von der AGES produzierten Cannabisprodukte in den Jahren 2021 bis 2025 geliefert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abnehmer-Kategorie, Jahr und exakten Mengen in kg). 3. Genetik und kultivierte Sorten Welche spezifischen genetischen Merkmale und Cannabinoid-Profile charakterisieren den von der AGES kultivierten Stamm "AGES K2"? Welche weiteren Cannabis-Kultivare werden aktuell (Stand 2026) von der AGES gezüchtet, erforscht oder angebaut? Welche Dokumentationen existieren in der AGES zu den genetischen Grundlagen dieser Kultivare? Wurden genetische Analysen (z. B. DNA-Sequenzierungen) der verwendeten Kultivare durchgeführt und wie sind diese dokumentiert? Welche spezifischen landwirtschaftlichen oder pharmazeutischen Zuchtziele wurden bei der Entwicklung und Selektion dieser Kultivare verfolgt? 4. Qualitätssicherung und phytopathologische Sicherheit Welche öffentlich zugänglichen und zertifizierten Qualitätsstandards (z. B. GACP, GMP) werden bei der Cannabis-Produktion durch die AGES nachweislich angewendet? Welche standardisierten Testverfahren werden im Jahr 2026 in den AGES-Anlagen zur Überprüfung auf Pflanzenpathogene eingesetzt? Existieren aktuelle Analyseberichte (aus den Jahren 2025/2026) bezüglich der absoluten Freiheit der Pflanzen von Viroiden (wie insbesondere dem Hop Latent Viroid - HLVd)? In welcher Form wird das fortlaufende phytosanitäre Monitoring der Produktion dokumentiert, und können diese Dokumentationen eingesehen werden?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4466/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, anbei die digital signierte Version zur Glaubhaftmachung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
17. Februar 2026 11:44
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
745,9 KB
Guten Tag, anbei die digital signierte Version zur Glaubhaftmachung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - anfrage-pdf-signiert.pdf Anfragenr: 4466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4466/
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES" vom 17.02.2026 wurde von …
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
18. März 2026 13:57
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES" vom 17.02.2026 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES" vom 17.02.2026 wurde von…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: URGENZ Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
24. März 2026 13:42
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES" vom 17.02.2026 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4466/
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüß…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | ANFRAGE-212258 | URGENZ Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
7. April 2026 15:02
Status
Warte auf Antwort
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Guten Tag Antragsteller/in wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre Anfrage bezüglich „Daten und Fakten zur…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
IFG-Anfragen | IFGANFR-126 | URGENZ Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
8. April 2026 16:59
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre Anfrage bezüglich „Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES“ aufgrund unserer strengen IT-Sicherheitsvorschriften nicht in unser Anfragenmanagement-System übernommen werden konnte. Die von FragdenStaat.at generierte E-Mail-Adresse wurde von unserer Firewall als systemkritisch eingestuft. Mittlerweile haben Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anfrage erhalten. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Für zukünftige Anfragen empfehlen wir Ihnen, unser Kontaktformular auf der AGES-Homepage zu nutzen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wir bedauern die dadurch entstandene Verzögerung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr besonderes Interesse an unserer Cannabisprodukti…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
IFG-Anfragen | IFGANFR-126 | URGENZ Daten und Fakten zur staatlichen Cannabis-Produktion der AGES [#4466]
Datum
20. April 2026 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr besonderes Interesse an unserer Cannabisproduktion. Gerne beantworten wir diese Fragen, soweit dem nicht die in § 6 iVm § 13 IFG gelisteten Gründe entgegenstehen. Dies ist insbesondere bei jenen Fragen der Fall, wo eine öffentliche Beantwortung die finanziellen Interessen und/oder die Wettbewerbsfähigkeit der AGES und/oder ihrer Vertragspartner:innen beeinträchtigt. Dafür genügt eine konkrete negative Auswirkung auf die geschäftlichen oder finanziellen Interessen sowie auf die strategische Position des Unternehmens oder seine Wettbewerbsfähigkeit. Diese Tatbestände gehen für Private gemäß § 13 IFG über den allgemeinen Katalog der Geheimhaltungsgründe hinaus. Die AGES hat zwar in Österreich eine Monopolstellung, steht jedoch im europäischen und internationalen Wettbewerb. Zudem ist zwar der Anbau zum Zweck der Herstellung von Arzneimitteln in Österreich der AGES vorbehalten, dies gilt jedoch nicht für die wissenschaftliche Forschung, die auch den Gewerbetreibenden mit einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften gemäß § 94 Z 32 der Gewerbeordnung 1994 sowie wissenschaftlichen Instituten oder öffentlichen Lehr-, Versuchs-, Untersuchungs- oder sonstigen Fachanstalten möglich ist. Neben der AGES selbst stehen aber vor allem auch ihre Abnehmer:innen im Wettbewerb. Auch die Interessen dieser Unternehmen sind zu berücksichtigen. Zu Ihren Fragen im Detail: 1. Infrastruktur, Kapazitäten und Personal Wie viele Quadratmeter Anbaufläche (bitte exakt getrennt nach Indoor-Anlagen und Gewächshäusern) stehen in den Anlagen der AGES mit Stand Februar 2026 für die Cannabis-Kultivierung zur Verfügung? Der AGES stehen ausreichend Flächen zur Deckung des aktuellen Bedarfes der Abnehmer:innen nach § 6a SMG zur Verfügung. Die exakte Anbaufläche ist darüber hinaus nicht von allgemeinem Interesse. Wirtschaftliche Daten bzw. Informationen wie insbesondere auch Details über die Anbauflächen unterliegen grundsätzlich nicht der Informationspflicht und sind zudem im konkreten Fall zusätzlich auch aufgrund der erforderlichen Sicherheitserfordernisse nicht Gegenstand der Informationserteilung. Welche maximale Produktionskapazität (in kg/Jahr) ist mit der aktuellen technischen Infrastruktur der AGES derzeit möglich? Der AGES stehen ausreichend Flächen zur Deckung des aktuellen Bedarfes der Abnehmer:innen nach § 6a SMG zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Kapazitäten durch Optimierungs- und sonstige Maßnahmen vorausschauend an den zu erwartenden Bedarf angepasst. Wie viele Mitarbeiter (ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten) sind mit Stand Februar 2026 explizit in der Cannabis-Produktion und der dazugehörigen Forschung der AGES beschäftigt? In der Abteilung „Cannabis für die Arzneimittelerzeugung“ arbeiten zum Stichtag 1. Februar 2026 10,6 Vollzeitkräfte (ohne Saisonarbeitskräfte). Die Aufgaben dieser Mitarbeiter:innen der AGES umfassen allerdings auch Tätigkeiten, die nicht unmittelbar der Cannabisproduktion dienen. 2. Produktionsmengen und Distribution Welche Mengen an Cannabis (in kg) wurden von der AGES in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 (bitte exakt nach Kalenderjahren aufschlüsseln) tatsächlich produziert und für die Meldung an das International Narcotics Control Board (INCB) weitergegeben? Die gemeldeten Mengen pro Jahr sind in den Berichten (Narcotic Drugs Technical Reports) des Suchtgiftkontrollrates (INCB) veröffentlicht. An welche konkreten Einrichtungen, Unternehmen oder verarbeitende pharmazeutische Betriebe wurden die von der AGES produzierten Cannabisprodukte in den Jahren 2021 bis 2025 geliefert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abnehmer-Kategorie, Jahr und exakten Mengen in kg). Im angefragten Zeitraum belieferte die AGES Abnehmer:innen, die vorwiegend im europäischen Wirtschaftsraum agieren. Detaillierte Information kann zum Schutz der Interessen Dritter nicht bekannt gegeben werden. Zu den Mengen darf auf obenstehende Antwort verwiesen werden. 3. Genetik und kultivierte Sorten Welche spezifischen genetischen Merkmale und Cannabinoid-Profile charakterisieren den von der AGES kultivierten Stamm "AGES K2"? Welche weiteren Cannabis-Kultivare werden aktuell (Stand 2026) von der AGES gezüchtet, erforscht oder angebaut? Welche Dokumentationen existieren in der AGES zu den genetischen Grundlagen dieser Kultivare? Wurden genetische Analysen (z. B. DNA-Sequenzierungen) der verwendeten Kultivare durchgeführt und wie sind diese dokumentiert? Welche spezifischen landwirtschaftlichen oder pharmazeutischen Zuchtziele wurden bei der Entwicklung und Selektion dieser Kultivare verfolgt? Die AGES produziert ein Produkt von pharmazeutischer Qualität gemäß GACP und GMP und gewährleistet so gleichbleibend hochwertiges und sicheres medizinisches Cannabis. Diese Fragen beziehen sich im Übrigen auf interne Prozesse zur Sicherung von Qualität und Funktionsfähigkeit. Diese Informationen stellen Betriebsgeheimnisse dar und können auch nicht ohne Verletzung unserer wirtschaftlichen Interessen offengelegt werden. Ein öffentliches Interesse muss hier gegenüber dem wirtschaftlichen Schutzinteresse der AGES und ihrer Abnehmer:innen zurücktreten. 4. Qualitätssicherung und phytopathologische Sicherheit Welche öffentlich zugänglichen und zertifizierten Qualitätsstandards (z. B. GACP, GMP) werden bei der Cannabis-Produktion durch die AGES nachweislich angewendet? Welche standardisierten Testverfahren werden im Jahr 2026 in den AGES-Anlagen zur Überprüfung auf Pflanzenpathogene eingesetzt? Existieren aktuelle Analyseberichte (aus den Jahren 2025/2026) bezüglich der absoluten Freiheit der Pflanzen von Viroiden (wie insbesondere dem Hop Latent Viroid - HLVd)? In welcher Form wird das fortlaufende phytosanitäre Monitoring der Produktion dokumentiert, und können diese Dokumentationen eingesehen werden? Die AGES produziert ein Produkt von pharmazeutischer Qualität gemäß GACP und GMP und gewährleistet so gleichbleibend hochwertiges und sicheres medizinisches Cannabis. Diese Fragen beziehen sich im Übrigen auf interne Prozesse zur Sicherung von Qualität und Funktionsfähigkeit. Diese Informationen stellen Betriebsgeheimnisse dar und können auch nicht ohne Verletzung unserer wirtschaftlichen Interessen offengelegt werden. Ein öffentliches Interesse muss hier gegenüber dem wirtschaftlichen Schutzinteresse der AGES und ihrer Abnehmer:innen zurücktreten. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass ein Bescheid bei Auskunftsbegehren nach § 7 iVm § 13 IFG nicht zu erlassen ist. Mit freundlichen Grüßen