Pressegespräch am 26.2.2026

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Am 26. 2. 2026 haben Mitarbeiter das Bundeskanzleramts ein Pressegespräch zum einjährigen Bestehen der Koalition organisiert und im Anschluss zum Zwecke der Vernetzung von Regierung und Medienvertretern zu einem Wiener Heurigen geladen.

1. Welche Medien waren zu diesem Pressegespräch geladen?
2. Welche Medien waren zum Heurigen eingeladen?
3. Welche Kosten hat das Kanzleramt für beide Termine veranschlagt?
4. Nach welchen Kriterien hat das Kanzleramt entschieden, welche Medien zu dem Pressegespräch eingeladen wurden und welche nicht?
5. Nach welchen Kriterien hat das Kanzleramt entschieden, welche Medien zu dem Heurigenbesuch eingeladen wurden und welche nicht?
6. Im Regierungsprogramm heißt es sinngemäß, die Regierung bekenne sich dazu, neue Medien unabhängig von ihrer Erscheinungsform zu fördern. Welche Möglichkeiten gibt es für neue Medien, sich für die Teilnahme an derartigen Pressegesprächen zu qualifizieren - bzw. überhaupt einmal von dieser Informationsschiene zu erfahren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2026
  • Frist
    27. März 2026
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Georg Renner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Georg Renner
Betreff
Pressegespräch am 26.2.2026 [#4503]
Datum
27. Februar 2026 08:43
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Am 26. 2. 2026 haben Mitarbeiter das Bundeskanzleramts ein Pressegespräch zum einjährigen Bestehen der Koalition organisiert und im Anschluss zum Zwecke der Vernetzung von Regierung und Medienvertretern zu einem Wiener Heurigen geladen. 1. Welche Medien waren zu diesem Pressegespräch geladen? 2. Welche Medien waren zum Heurigen eingeladen? 3. Welche Kosten hat das Kanzleramt für beide Termine veranschlagt? 4. Nach welchen Kriterien hat das Kanzleramt entschieden, welche Medien zu dem Pressegespräch eingeladen wurden und welche nicht? 5. Nach welchen Kriterien hat das Kanzleramt entschieden, welche Medien zu dem Heurigenbesuch eingeladen wurden und welche nicht? 6. Im Regierungsprogramm heißt es sinngemäß, die Regierung bekenne sich dazu, neue Medien unabhängig von ihrer Erscheinungsform zu fördern. Welche Möglichkeiten gibt es für neue Medien, sich für die Teilnahme an derartigen Pressegesprächen zu qualifizieren - bzw. überhaupt einmal von dieser Informationsschiene zu erfahren?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Georg Renner Anfragenr: 4503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4503/ Postanschrift Georg Renner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Renner
Bundeskanzleramt
GZ 2026-0.183.426; Mitteilung zu Ihrer Anfrage vom 27. Februar 2026 In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskan…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2026-0.183.426; Mitteilung zu Ihrer Anfrage vom 27. Februar 2026
Datum
25. März 2026 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße