Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Dem Abschlussbericht der Prüfkommission und lückenlos allen weiteren vom ad-hoc-Prüfteam (auch "Revisionsgruppe" oder "Prüfteam" genannt) unter der Leitung von MinR Dr. F. erstellten Beantwortungsschreiben im Rahmen der Amtshilfeansuchen zur Klärung der Vorwürfe gegen die HTL-Ferlach, wie in der parlamentarischen Beantwortung Nr. 8515/AB vom 18.01.2022 (zu Anfrage 8654/J XXVII. GP) erwähnt. Dies umfasst die Berichte zu Teilvorwürfen (z. B. Pädagogik/Schulrecht, IT/Datenschutz, Budget/Vergabe, Dienstrecht), bearbeitet in den Jahren 2017 und 2018, inklusive Anhängen, Metadaten, elektronischen Signaturen und zugehöriger Korrespondenz. Ergänzend verweise ich auf die "Erläuterung des Prüfauftrages" vom 12.12.2017, die den Auftrag als "in der Art einer internen Revision" beschreibt und Justizrelevanz andeutet, was ein starkes öffentliches Interesse begründet.
Ich bitte um Erteilung in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dateien). Trotz parlamentarischer Geheimhaltungsbegründung fordere ich Abwägung gemäß § 6 IFG, da öffentliches Interesse (z. B. Fehlverhalten, Justizrelevanz) überwiegt. Bei Ablehnung wegen Datenschutz bitte Anhörung Dritter und Teilerteilung (geschwärzt, § 9 Abs. 2 IFG). Pauschale Ablehnung ist unzulässig und anfechtbar (vgl. VwGH Ro 2021/04/0016).

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. März 2026
  • Frist
    8. April 2026
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Walter Biedermann
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562]
Datum
11. März 2026 16:09
An
Bundesministerium für Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Dem Abschlussbericht der Prüfkommission und lückenlos allen weiteren vom ad-hoc-Prüfteam (auch "Revisionsgruppe" oder "Prüfteam" genannt) unter der Leitung von MinR Dr. F. erstellten Beantwortungsschreiben im Rahmen der Amtshilfeansuchen zur Klärung der Vorwürfe gegen die HTL-Ferlach, wie in der parlamentarischen Beantwortung Nr. 8515/AB vom 18.01.2022 (zu Anfrage 8654/J XXVII. GP) erwähnt. Dies umfasst die Berichte zu Teilvorwürfen (z. B. Pädagogik/Schulrecht, IT/Datenschutz, Budget/Vergabe, Dienstrecht), bearbeitet in den Jahren 2017 und 2018, inklusive Anhängen, Metadaten, elektronischen Signaturen und zugehöriger Korrespondenz. Ergänzend verweise ich auf die "Erläuterung des Prüfauftrages" vom 12.12.2017, die den Auftrag als "in der Art einer internen Revision" beschreibt und Justizrelevanz andeutet, was ein starkes öffentliches Interesse begründet. Ich bitte um Erteilung in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dateien). Trotz parlamentarischer Geheimhaltungsbegründung fordere ich Abwägung gemäß § 6 IFG, da öffentliches Interesse (z. B. Fehlverhalten, Justizrelevanz) überwiegt. Bei Ablehnung wegen Datenschutz bitte Anhörung Dritter und Teilerteilung (geschwärzt, § 9 Abs. 2 IFG). Pauschale Ablehnung ist unzulässig und anfechtbar (vgl. VwGH Ro 2021/04/0016).
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Walter Biedermann Anfragenr: 4562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4562/ Postanschrift Walter Biedermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Biedermann
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [~110381]
Datum
8. April 2026 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. Danke für Ihr Begehren vom 11.03.2026. Aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Bearbeitungsschritte teilen wir Ihnen hiermit zur weiteren Prüfung eine Fristerstreckung mit. Die Übermittlung der Antwort erfolgt zeitnah. Mit freundlichen Grüßen
Walter Biedermann
Guten Tag, in Ergänzung zu meiner Anfrage ersuche ich um Auskunft zu folgenden Sachverhalten, die die Unabhängigk…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
AW: RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [~110381] [#4562]
Datum
17. April 2026 19:04
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, in Ergänzung zu meiner Anfrage ersuche ich um Auskunft zu folgenden Sachverhalten, die die Unabhängigkeit der Prüfung massiv infrage stellen: Befangenheit des Prüfmitglieds MinR DI Scharl: Warum wurde DI Scharl als Prüfer bestellt, obwohl er am 17.06.2016 als Vorsitzender der Reifeprüfungskommission jene Maturazeugnisse beglaubigte, deren Gesetzwidrigkeit (hinsichtlich Stundentafel und Pflichtgegenständen) später Gegenstand der Prüfung 2017/18 war? Involvierung der Schulleitung: Inwieweit wurde bei der Zusammensetzung und Berichterstellung des Prüfteams berücksichtigt, dass auch die Direktorin der HTL-Ferlach solche Zeugnisse am 17.6.2015 und am 17.06.2016 als beisitzende Schulleiterin mitunterzeichnet hat und somit ein unmittelbares Eigeninteresse am Ausgang der Prüfung zur Abwendung eigener Verantwortlichkeit bestand? Wurde im Zuge der Prüfung 2017 untersucht, inwieweit die Beteiligung der Direktorin an den Zeugnisbeglaubigungen 2015 und 2016 Einfluss auf ihre bevorstehende Definitivstellung per 01.01.2018 hatte? Ich ersuche um Auskunft, ob die Ergebnisse der Ad-hoc-Prüfung 2017 als Grundlage für die positive Leistungsfeststellung und die darauf folgende Definitivstellung der Schulleitung per 01.01.2018 herangezogen wurden. Dokumentation der Hinweise: Existieren im Ministerium oder in der Bildungsdirektion oder in der HTL-Ferlach Aktenvermerke oder Aktenprotokolle über die mündlichen und schriftlichen Hinweise des Abteilungsvorstandes oder von SchülerInnen oder Zeugenprotokolle bezüglich der Rechtswidrigkeit dieser Zeugnisse? Wenn ja, warum wurden diese im Revisionsbericht nicht erwähnt? Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Frist gemäß § 3 Abs. 1 Auskunftspflichtgesetz (APG) zur Beantwortung von Auskunftsbegehren maximal 8 Wochen beträgt. Angesichts der bisher verstrichenen Zeit und der zwischenzeitlich eingebrachten Präzisierungen (insbesondere hinsichtlich der Befangenheit von MinR DI Scharl und der Karriererelevanz für die Schulleitung) ist die Vorbereitung der Auskunft nunmehr zeitnah zumutbar. Ich setze hiermit eine Nachfrist zur vollständigen Beantwortung bis zum 30.4.2026. Sollte die Auskunft bis zu diesem Termin nicht oder nur unvollständig erteilt werden, fordere ich Sie bereits jetzt dazu auf, mir gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz umgehend einen bescheidmäßigen Bescheid über die Verweigerung der Auskunft auszustellen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, nach Ablauf der gesetzlichen 8-Wochen-Frist ohne Vorliegen einer inhaltlichen Antwort oder eines Bescheides eine Säumnisbeschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht einzubringen. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 4562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4562/ Postanschrift Walter Biedermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
AW: RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [#4562] [~111921]
Datum
23. April 2026 08:26
Status
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. Das BMB bedankt sich für Ihre Konkretisierung. Die Beantwortung ihrer beiden Begehren erfolgt gesammelt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, bitte entehmen Sie die Im Rahmen Ihrer am 11.03.2026 eingegangenen Anfrage begehrte…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
FW: AW: RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [~111921]
Datum
24. April 2026 12:29
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ferlach-ir-bereichbudget-vertrge.pdf
132,7 KB
ferlachnov2019.pdf
94,5 KB
Sehr geehrter Herr Biedermann, bitte entehmen Sie die Im Rahmen Ihrer am 11.03.2026 eingegangenen Anfrage begehrten Informationen aus den Dateien im Anhang. Die beiden Berichte im Rahmen des Amtshilfeersuchen des BAK auf Anordnung der StA Klagenfurt B5/634/2017/5/WXBAK/005/KRIIVI gem. sind Bestandteile eines Ermittlungsaktes und somit beim zuständigen Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) einzuholen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Ermittlungsakten von Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Regel von der Informationspflicht ausgenommen sind. Zu den in Ihrer Konkretisierung vom 17.04.2026 gestellten Rückfragen liegen dem BMB leider keine Informationen auf. Mit freundlichen Grüßen