Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Dem Abschlussbericht der Prüfkommission und lückenlos allen weiteren vom ad-hoc-Prüfteam (auch "Revisionsgruppe" oder "Prüfteam" genannt) unter der Leitung von MinR Dr. F. erstellten Beantwortungsschreiben im Rahmen der Amtshilfeansuchen zur Klärung der Vorwürfe gegen die HTL-Ferlach, wie in der parlamentarischen Beantwortung Nr. 8515/AB vom 18.01.2022 (zu Anfrage 8654/J XXVII. GP) erwähnt. Dies umfasst die Berichte zu Teilvorwürfen (z. B. Pädagogik/Schulrecht, IT/Datenschutz, Budget/Vergabe, Dienstrecht), bearbeitet in den Jahren 2017 und 2018, inklusive Anhängen, Metadaten, elektronischen Signaturen und zugehöriger Korrespondenz. Ergänzend verweise ich auf die "Erläuterung des Prüfauftrages" vom 12.12.2017, die den Auftrag als "in der Art einer internen Revision" beschreibt und Justizrelevanz andeutet, was ein starkes öffentliches Interesse begründet.
Ich bitte um Erteilung in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dateien). Trotz parlamentarischer Geheimhaltungsbegründung fordere ich Abwägung gemäß § 6 IFG, da öffentliches Interesse (z. B. Fehlverhalten, Justizrelevanz) überwiegt. Bei Ablehnung wegen Datenschutz bitte Anhörung Dritter und Teilerteilung (geschwärzt, § 9 Abs. 2 IFG). Pauschale Ablehnung ist unzulässig und anfechtbar (vgl. VwGH Ro 2021/04/0016).

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2026
  • Frist
    8. April 2026
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Walter Biedermann
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562]
Datum
11. März 2026 16:09
An
Bundesministerium für Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Dem Abschlussbericht der Prüfkommission und lückenlos allen weiteren vom ad-hoc-Prüfteam (auch "Revisionsgruppe" oder "Prüfteam" genannt) unter der Leitung von MinR Dr. F. erstellten Beantwortungsschreiben im Rahmen der Amtshilfeansuchen zur Klärung der Vorwürfe gegen die HTL-Ferlach, wie in der parlamentarischen Beantwortung Nr. 8515/AB vom 18.01.2022 (zu Anfrage 8654/J XXVII. GP) erwähnt. Dies umfasst die Berichte zu Teilvorwürfen (z. B. Pädagogik/Schulrecht, IT/Datenschutz, Budget/Vergabe, Dienstrecht), bearbeitet in den Jahren 2017 und 2018, inklusive Anhängen, Metadaten, elektronischen Signaturen und zugehöriger Korrespondenz. Ergänzend verweise ich auf die "Erläuterung des Prüfauftrages" vom 12.12.2017, die den Auftrag als "in der Art einer internen Revision" beschreibt und Justizrelevanz andeutet, was ein starkes öffentliches Interesse begründet. Ich bitte um Erteilung in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dateien). Trotz parlamentarischer Geheimhaltungsbegründung fordere ich Abwägung gemäß § 6 IFG, da öffentliches Interesse (z. B. Fehlverhalten, Justizrelevanz) überwiegt. Bei Ablehnung wegen Datenschutz bitte Anhörung Dritter und Teilerteilung (geschwärzt, § 9 Abs. 2 IFG). Pauschale Ablehnung ist unzulässig und anfechtbar (vgl. VwGH Ro 2021/04/0016).
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Walter Biedermann Anfragenr: 4562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4562/ Postanschrift Walter Biedermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Biedermann
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [~110381]
Datum
8. April 2026 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. Danke für Ihr Begehren vom 11.03.2026. Aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Bearbeitungsschritte teilen wir Ihnen hiermit zur weiteren Prüfung eine Fristerstreckung mit. Die Übermittlung der Antwort erfolgt zeitnah. Mit freundlichen Grüßen
Walter Biedermann
Guten Tag, in Ergänzung zu meiner Anfrage ersuche ich um Auskunft zu folgenden Sachverhalten, die die Unabhängigk…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
AW: RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [~110381] [#4562]
Datum
17. April 2026 19:04
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, in Ergänzung zu meiner Anfrage ersuche ich um Auskunft zu folgenden Sachverhalten, die die Unabhängigkeit der Prüfung massiv infrage stellen: Befangenheit des Prüfmitglieds MinR DI Scharl: Warum wurde DI Scharl als Prüfer bestellt, obwohl er am 17.06.2016 als Vorsitzender der Reifeprüfungskommission jene Maturazeugnisse beglaubigte, deren Gesetzwidrigkeit (hinsichtlich Stundentafel und Pflichtgegenständen) später Gegenstand der Prüfung 2017/18 war? Involvierung der Schulleitung: Inwieweit wurde bei der Zusammensetzung und Berichterstellung des Prüfteams berücksichtigt, dass auch die Direktorin der HTL-Ferlach solche Zeugnisse am 17.6.2015 und am 17.06.2016 als beisitzende Schulleiterin mitunterzeichnet hat und somit ein unmittelbares Eigeninteresse am Ausgang der Prüfung zur Abwendung eigener Verantwortlichkeit bestand? Wurde im Zuge der Prüfung 2017 untersucht, inwieweit die Beteiligung der Direktorin an den Zeugnisbeglaubigungen 2015 und 2016 Einfluss auf ihre bevorstehende Definitivstellung per 01.01.2018 hatte? Ich ersuche um Auskunft, ob die Ergebnisse der Ad-hoc-Prüfung 2017 als Grundlage für die positive Leistungsfeststellung und die darauf folgende Definitivstellung der Schulleitung per 01.01.2018 herangezogen wurden. Dokumentation der Hinweise: Existieren im Ministerium oder in der Bildungsdirektion oder in der HTL-Ferlach Aktenvermerke oder Aktenprotokolle über die mündlichen und schriftlichen Hinweise des Abteilungsvorstandes oder von SchülerInnen oder Zeugenprotokolle bezüglich der Rechtswidrigkeit dieser Zeugnisse? Wenn ja, warum wurden diese im Revisionsbericht nicht erwähnt? Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Frist gemäß § 3 Abs. 1 Auskunftspflichtgesetz (APG) zur Beantwortung von Auskunftsbegehren maximal 8 Wochen beträgt. Angesichts der bisher verstrichenen Zeit und der zwischenzeitlich eingebrachten Präzisierungen (insbesondere hinsichtlich der Befangenheit von MinR DI Scharl und der Karriererelevanz für die Schulleitung) ist die Vorbereitung der Auskunft nunmehr zeitnah zumutbar. Ich setze hiermit eine Nachfrist zur vollständigen Beantwortung bis zum 30.4.2026. Sollte die Auskunft bis zu diesem Termin nicht oder nur unvollständig erteilt werden, fordere ich Sie bereits jetzt dazu auf, mir gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz umgehend einen bescheidmäßigen Bescheid über die Verweigerung der Auskunft auszustellen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, nach Ablauf der gesetzlichen 8-Wochen-Frist ohne Vorliegen einer inhaltlichen Antwort oder eines Bescheides eine Säumnisbeschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht einzubringen. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 4562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4562/ Postanschrift Walter Biedermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
AW: RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [#4562] [~111921]
Datum
23. April 2026 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. Das BMB bedankt sich für Ihre Konkretisierung. Die Beantwortung ihrer beiden Begehren erfolgt gesammelt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, bitte entehmen Sie die Im Rahmen Ihrer am 11.03.2026 eingegangenen Anfrage begehrte…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
FW: AW: RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [~111921]
Datum
24. April 2026 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biedermann, bitte entehmen Sie die Im Rahmen Ihrer am 11.03.2026 eingegangenen Anfrage begehrten Informationen aus den Dateien im Anhang. Die beiden Berichte im Rahmen des Amtshilfeersuchen des BAK auf Anordnung der StA Klagenfurt B5/634/2017/5/WXBAK/005/KRIIVI gem. sind Bestandteile eines Ermittlungsaktes und somit beim zuständigen Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) einzuholen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Ermittlungsakten von Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Regel von der Informationspflicht ausgenommen sind. Zu den in Ihrer Konkretisierung vom 17.04.2026 gestellten Rückfragen liegen dem BMB leider keine Informationen auf. Mit freundlichen Grüßen
Walter Biedermann
Sehr geehrte<< Anrede >> ich nehme die Antwort des BMB vom 24. April 2026 zur Kenntnis und widerspreche ihr in wes…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
AW: FW: AW: RE: Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Berichte des ad-hoc-Prüfteams zur HTL-Ferlach (2017 und 2018) [#4562] [~111921] [#4562]
Datum
29. April 2026 14:51
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich nehme die Antwort des BMB vom 24. April 2026 zur Kenntnis und widerspreche ihr in wesentlichen Punkten: Teil I: Ich ersuche um Klärung folgender Widersprüche, auch abgeleitet aus Ihren beiden am 24.4.2026 zugestellten Dokumenten: 1. Funktionsbezeichnung: War MinR Dr. Fröhlich im Jahr 2017/2018 organisatorisch der Abteilung Revision (Präs/6) unter der Leitung von MinR Dr. Berger zugeordnet oder war er Leiter der Fachabteilung in der Sektion 2? 2. Bezeichnungswahl: Warum wurde gegenüber den Gerichten (durch hohe Organträger als Zeugen und die Finanzprokuratur) beharrlich der Begriff -Innenrevision- verwendet, wenn das Ministerium selbst in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 8515/AB klargestellt hat, dass es sich um ein dem Generalsekretär unterstehendes Prüfteam handelte? 3. Ablehnung von Konfliktlösungen: In seiner Zeugenaussage gibt Herr Altersberger am 31.7.2023 an, einen -runden Tisch- zur Klärung von Mobbingvorwürfen mit der Begründung abgelehnt zu haben, man wolle der -Innenrevision- (durch Dr. Fröhlich) nicht vorgreifen. Existierte eine schriftliche Weisung des Ministeriums, die operative Konfliktlösung in der Bildungsdirektion zugunsten dieser spezifischen Ad-hoc-Prüfung auszusetzen? 4. Verifizierung der Unabhängigkeit: Da Herr Altersberger aussagt, die Revision habe die Vorwürfe der Rechtswidrigkeit (Italienisch/Stundentafeln) entkräftet, ersuche ich um Auskunft, ob dieser Bericht von der echten Internen Revision (Dr. Berger) auf Einhaltung der Revisionsstandards der RO-BMB 2016 geprüft und freigegeben wurde. 5. Umgang mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen während der Prüfung: In einem E-Mail vom 18.12.2017 (Absender: Büro Altersberger) wurde gegenüber dem Prüfungsleiter Dr. Fröhlich und dem Landeshauptmann der ehrenrüriger Vorwurf gegen den Abteilungsvorstand erhoben. Ich ersuche um Auskunft: a) Wurde dieser Vorwurf gemäß § 78 StPO (Anzeigepflicht) der Staatsanwaltschaft gemeldet? Wenn nein, warum nicht? b) Wie wurde sichergestellt, dass dieser massive, ehrenrührige Vorwurf, der Dr. Fröhlich während seiner Berichterstellung erreichte, nicht die Objektivität des Revisionsergebnisses beeinflusste? c) Gibt es einen Aktenvermerk darüber, warum dieser Vorwurf zwar zur Begründung einer Suspension/Entfernung genutzt, aber nie einer förmlichen rechtlichen Prüfung unterzogen wurde? 6. Zusammensetzung der ad-hoc-Prüfgruppe: Hat sich die Anzahl der MitgliederInnen in den zwei Jahren 2017 und 2018 geändert und wie hat sich der politische Wandel beim Wechsel der Ära BK Kern zu BK Kurz auf die personelle Zusammensetzung der Prüfgruppe ausgewirkt, haben sich Weisungsbefugnisse ebenfalls geändert? Welche Rolle spielte der damalige Stadtschulrat von Wien bei der Zusammensetzung der Prüfgruppe? Bitte um detaillierte Auskunft und Herausgabe der diesbezüglichen Beschlüsse, Protokolle, Amtsvermerke, Erlässe und Weisungen. Ich halte meinen Antrag auf Zugang zu den vollständigen Berichten des ad-hoc-Prüfteams 2017 und 2018 sowie auf Beantwortung meiner Ergänzung vom 17. April 2026 aufrecht und fordere Sie hiermit auf, mir binnen 14 Tagen (bis 13. Mai 2026) entweder die vollständigen Informationen zu übermitteln oder einen negativen Bescheid gemäß § 11 IFG zu erlassen. Für den Fall weiterer Untätigkeit oder unvollständiger Beantwortung behalte ich mir ausdrücklich die Einbringung einer Säumnisbeschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht vor. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 4562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4562/ Postanschrift Walter Biedermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>