ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre

Übermittlung der Studie des Österreichischen Instituts für Raumplanung, die als Grundlage für die Planungen zum Ersatzverkehr während der S-Bahn-Stammstreckensperre dient.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    12. März 2026
  • Frist
    11. April 2026
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wiener Linien GmbH & Co KG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre [#4565]
Datum
12. März 2026 14:44
An
Wiener Linien GmbH & Co KG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Übermittlung der Studie des Österreichischen Instituts für Raumplanung, die als Grundlage für die Planungen zum Ersatzverkehr während der S-Bahn-Stammstreckensperre dient.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4565/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre" vom 12.03.2026 (#4565) …
An Wiener Linien GmbH & Co KG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre [#4565]
Datum
13. April 2026 09:48
An
Wiener Linien GmbH & Co KG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre" vom 12.03.2026 (#4565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Wiener Linien GmbH & Co KG
Guten Tag, leider haben wir Ihr Informationsbegehren vom 12. März 2026 nicht erhalten. Da es nicht an unsere Mai…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre [#4565]
Datum
22. April 2026 15:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, leider haben wir Ihr Informationsbegehren vom 12. März 2026 nicht erhalten. Da es nicht an unsere Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> gesandt wurde, wurde das Mail vermutlich falsch zugeordnet. Wir sind aktuell dabei, dem nachzugehen. Wir teilen hiermit mit, dass wir die Frist um vier Wochen bis zum 11. Mai 2026 verlängern, weil wir zur Bearbeitung der Anfrage Zeit benötigen. Freundliche Grüße
Wiener Linien GmbH & Co KG
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 13. April 2026 erhalten. Transparenz…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre [#4565]
Datum
11. Mai 2026 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 13. April 2026 erhalten. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet, da sie Offenheit, Vertrauen und eine effektive Zusammenarbeit ermöglicht. Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet uns als informationspflichtige Stelle Informationen auf Antrag zugänglich zu machen. Die Informationen müssen jedoch nach der Definition des Begriffs der Information gem. § 2 Abs 1 IFG im jeweiligen Bereich der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden und verfügbar sein. Die Unterlagen zum Ersatzverkehr sind unter anderem gem. § 6 Abs 1 Z 5b IFG nicht zur Offenlegung bestimmt. Sie enthalten vertrauliche Entscheidungsgrundlagen zu mehreren möglichen Umsetzungsvarianten des Ersatzverkehres, die im Laufe der Sanierungsarbeiten der ÖBB noch entscheidungsrelevant sind. Zudem sind die Unterlagen auch im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht zur Offenlegung bestimmt. Diese enthalten detaillierte Voraussagen zu Fahrgastströmen und Auslastungswerten kritischer Infrastruktur, die in den falschen Händen die Begehung von Straftaten ermöglicht bzw. begünstigt. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, 1. Ich ersuche um Ausstellung eines beschwerdefähigen Feststellungsbescheids an meine Postadresse. 2.…
An Wiener Linien GmbH & Co KG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre [#4565]
Datum
11. Mai 2026 19:23
An
Wiener Linien GmbH & Co KG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, 1. Ich ersuche um Ausstellung eines beschwerdefähigen Feststellungsbescheids an meine Postadresse. 2. Ich ersuche um Übermittlung der Executive Summary bzw. der Management Summary Es ist davon auszugehen, dass die Studie, sofern sie den üblichen qualitativen Mindestanforderungen entspricht, über eine Executive Summary oder eine Management Summary verfügt. Es ist denkunmöglich, dass derartige Zusammenfassungen eine Detailtiefe erreichen, die zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führt. 3. Ich ersuche um folgende Detailauskunft: Welche Annahmen bezüglich der Fahrgastströmen an der S-Bahn Station Rennweg dazu geführt haben, lediglich auf ULF B und Flexitiy anstatt der derzeitigen ULF A zu setzen und keinerlei Intervallverdichtung an den Stoßzeiten durchzuführen. Hintergrund: Die S-Bahn Station Rennweg ist laut ÖBB der achtgrößte Bahnhof Österreichs in puncto Ein- und Aussteigenden. Er hat ein größeres Fahrgastaufkommen als alle Bahnhöfe in den Bundesländern (abgesehen von Linz Hbf). In der Stoßzeit und insb. in der busiest hour ist derzeit nach gängigen Berechnungsmethoden ein Aufkommen von über 3.500 Ein- und Aussteigenden pro Stunde realistisch. Der Einsatz von ULF B bzw. flexity Garnituren erhöht die Kapazität der Linie O in der Stoßzeit um ca. 1.000 Personen pro Stunde. Da explizit von Ein- und Aussteigenden die Rede ist und die Station Rennweg über keine anderen hochrangigen Verkehrsmittel verfügt, würde man davon ausgehen, dass diese Fahrgäste den Beginn bzw. das Ziel ihrer Fahrt im unmittelbaren Umfeld der Station Rennweg hat. Angesichts der jetzt schon vorhandenen Überlastung der Linie 71 in den Stoßzeiten (wobei bei der Linie 71 keinerlei verstärkenden Maßnahmen geplant sind) stellt sich die Frage, welche Fahrgastströme für die Region um die Station Rennweg angenommen wurden. Eine um Details geschwärzte Auskunft, die die grundlegenden Überlegungen darlegt, kann schwerlich zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit 4. Sollte auch den Anliegen nach Punkt 2 und 3 nicht entsprochen werden, ersuche ich ebenfalls um einen negativen Feststellungsbescheid an meine Postadresse 5. Ich weise darauf hin, dass diese Frage via fragdenstaat gestellt wurde und die Antwort somit auch an fragdenstaat geht und öffentlich einsehbar ist. Die Antwort kann somit nicht als TLP:AMBER klassifiziert werden, sondern ist durch Ihr Handeln konkludent TLP:CLEAR. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4565/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Wiener Linien GmbH & Co KG
WIENER LINIEN - Vielen Dank für Ihre Anfrage (01049310) Guten Tag! Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen (0104…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
WIENER LINIEN - Vielen Dank für Ihre Anfrage (01049310)
Datum
11. Mai 2026 19:23
Status
Guten Tag! Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen (01049310). Wenn wir dazu noch recherchieren müssen, haben Sie bitte Geduld. Ihre Fragen, Anregungen und Kommentare sind bei den Wiener Linien jedoch immer willkommen. Für dringende Fragen sind die Mitarbeiter*innen des Wiener Linien-Servicetelefons, Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Nummer +43 1 7909 100 für Sie da. Freundliche Grüße
Wiener Linien GmbH & Co KG
Guten Tag, wir haben Ihr Informationsbegehren am 11. Mai 2026 erhalten. Transparenz ist ein wichtiger Bestandt…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre [#4565]
Datum
8. Juni 2026 15:14
Status
Guten Tag, wir haben Ihr Informationsbegehren am 11. Mai 2026 erhalten. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet, da sie Offenheit, Vertrauen und eine effektive Zusammenarbeit ermöglicht. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet uns als informationspflichtige Stelle vorhandene und verfügbare Informationen auf Antrag zugänglich zu machen. Der Zugang zur Information ist gem § 8 IFG ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages zu erteilen. Die Frist kann gem § 8 Abs 2 IFG um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn der Zugang zur Information aus besonderen Gründen nicht innerhalb von vier Wochen gewährt werden kann. Dies ist dem Informationswerber unter Angabe der Gründe noch innerhalb der (ersten) vier Wochen mitzuteilen. Wir teilen hiermit mit, dass die Frist um weitere vier Wochen bis zum 6. Juli 2026 verlängert wird, weil zur Bearbeitung der Anfrage mehr Zeit benötigt wird. Freundliche Grüße
Wiener Linien GmbH & Co KG
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 11. Mai 2026 erhalten. 1. Ich ersuch…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre [#4565]
Datum
7. Juli 2026 07:27
Status
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 11. Mai 2026 erhalten. 1. Ich ersuche um Ausstellung eines beschwerdefähigen Feststellungsbescheids an meine Postadresse. Ad 1.) Die Erlassung von Bescheiden durch private Informationspflichtige ohne hoheitliche Befugnisse ist im IFG nicht vorgesehen. 2. Ich ersuche um Übermittlung der Executive Summary bzw. der Management Summary Es ist davon auszugehen, dass die Studie, sofern sie den üblichen qualitativen Mindestanforderungen entspricht, über eine Executive Summary oder eine Management Summary verfügt. Es ist denkunmöglich, dass derartige Zusammenfassungen eine Detailtiefe erreichen, die zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führt. Ad 2.) Die ÖIR Studie selbst beinhaltet keine Executive Summary. Nach nochmaliger Überprüfung Ihrer Anfrage, übermitteln wir den beigefügten Foliensatz, der intern als Executive Summary fungierte. Darüberhinausgehende Details können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen, da deren Inhalt unter anderem im Interesse des Schutzes der kritischen Infrastruktur und sowie gem. § 6 Abs 1 Z 5b IFG nicht zur Offenlegung bestimmt ist. Die Studie stellt eine zentrale Entscheidungsgrundlage für die WIENER LINIEN dar, um eine bestmögliche Auslastung des bestehenden Netzes zu gewährleisten und punktuelle Überlastungen zu verhindern. Diese Entscheidungsgrundlagen müssen bis zum Abschluss der Stammstreckensanierung vertraulich bleiben, um eine schnelle Reaktionsfähigkeit im Falle unvorhergesehener Ereignisse (bspw. Verzögerungen im Bauablauf oder unvorhergesehene Änderungen von Fahrgastströmen) zu gewährleisten. Durch eine vorgelagerte Offenlegung der begehrten Studie wird eine faktenbasierte und sachliche Entscheidungsfindung potenziell beeinträchtigt. Die beantragte Studie ist in sinngemäßer Anwendung des Ausnahmetatbestandes „zur Vorbereitung einer Entscheidung“ gemäß Art 22a Abs 2 B-VG als interne Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse der WIENER LINIEN zu schützen (AB 2420 BlgNr 27. GP S 14). Darüber hinaus sind die Ergebnisse auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit relevant. Eine Veröffentlichung würde potenziellen Angreifern Anhaltspunkte liefern, Stoßzeiten und Engstellen gezielt auszunutzen; die Funktionsbeeinträchtigung der kritischen Verkehrsversorgung wäre dadurch realistisch erhöht. Darüber hinaus bezwecken unionsrechtliche Vorgaben zur Resilienz kritischer Infrastrukturen (z. B. RL (EU) 2022/2555 – NIS?2; RL (EU) 2022/2557 – CER) ausdrücklich die Minimierung von Schwachstellen. Dies gilt insbesondere auch vor der zutreffenden Meinung der Lit, dass im Hinblick auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur keine detaillierte Begründung der Geheimhaltungsgründe geboten erscheint (Koppensteiner/Lehne/Lehofer, IFG § 6 Rz 10). Der harm test ergibt, dass durch eine Offenlegung der beantragten Informationen würden Mitbewerber des Studienerstellers Einblicke in Modelllogiken, Parametrisierung und Validierungspunkte erhalten und damit ohne entsprechenden Ressourceneinsatz eigene Modelle reproduzieren bzw. optimieren können. Für die WIENER LINIEN verschlechterte sich in künftigen Vergaben und Verhandlungen die Position, weil interne Priorisierungen von Netzverstärkungsachsen, Knoten und Intervallen antizipiert werden könnten. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Nachteils ist ex ante hoch; der Kausalzusammenhang zwischen Offenlegung und Nachteil ergibt sich aus der unmittelbaren Verwertbarkeit der Informationen im Wettbewerb. Gefahren für kritische Infrastruktur sind ebenso evident (siehe oben). Im Rahmen eines public interest tests ergibt sich kein überwiegendes öffentliches Interesse. Die Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Beschleunigung von Straßenbahnen und Bussen sind übliche betriebliche Vorgänge, die keine Rückschlüsse auf grundsätzliche Entscheidungen oder strukturelle Fragen der Mittelverwendung zulässt. Gleiches gilt für die temporäre Bereitstellung von Ersatzverkehren, allfälligen Routenänderungen und dergleichen. Das LVwG Niederösterreich hat erst kürzlich zutreffend erkannt, dass die Nachteile aus einer allfälligen Veröffentlichung, insbesondere im Hinblick auf finanzielle – bzw. im Fall des ÖIR uU sogar existenzgefährdende – Einbußen das reine Auskunftsinteresse eines Abgeordneten überwiegen können (vgl zu einer hierzu auch LVwG Niederösterreich LVwG-AV-1404/001-2025 S 29). 3. Ich ersuche um folgende Detailauskunft: Welche Annahmen bezüglich der Fahrgastströmen an der S-Bahn Station Rennweg dazu geführt haben, lediglich auf ULF B und Flexitiy anstatt der derzeitigen ULF A zu setzen und keinerlei Intervallverdichtung an den Stoßzeiten durchzuführen. Ad 3.) Die verkehrlichen Auswirkungen beruhen auf einer Fahrgastprognose eines detaillierten Verkehrsmodells des ÖIR. Hierbei sind Netzwirkungen berücksichtigt. Eine Erhöhung der Kapazität entlang der Linie O um ca. 50% durch die Umstellung auf Langzüge führt – gemeinsam mit bestehenden Auslastungsreserven der Linie O – zu einer prognostizierten Auslastung, die eindeutig unterhalb der vorgesehenen Grenzwerte liegt. 4. Sollte auch den Anliegen nach Punkt 2 und 3 nicht entsprochen werden, ersuche ich ebenfalls um einen negativen Feststellungsbescheid an meine Postadresse Ad 4.) Siehe Beantwortung 2. und 3. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, Danke für die teilweise Beantwortung der Frage. Eine Detailnachfrage zu der Situation Rennweg: Der …
An Wiener Linien GmbH & Co KG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre [#4565]
Datum
7. Juli 2026 08:12
An
Wiener Linien GmbH & Co KG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für die teilweise Beantwortung der Frage. Eine Detailnachfrage zu der Situation Rennweg: Der Hintergrund 1. Die Station Rennweg ist laut ÖBB gemessen an ein- und aussteigenden Fahrgästen der achtgrößte Bahnhof Österreichs mit über 37.500 Ein- bzw. Aussteigenden. [1] Der Bahnhof Rennweg ist allerdings kein großer "Umsteigebahnhof" - die Umsteigenden von/nach S7/REX7 sind erfahrungsgemäß vernachlässigbar 2. Rund um die Station Rennweg liegen zahlreiche große Schulen mit überregionalem Einzugsgebiet: das Schulzentrum HTL HAK Ungargasse mit integrativer Sekundarstufe, der Campus Sacre Coeur Rennweg, das bilinguale Komenský-Gymnasium, das Musik-Gymnasium Wien 3; Das sind geschätzt an die 4.000 Schülerinnen und Schüler die öffentlich vorwiegend durch die S-Bahn Station Rennweg versorgt werden. Mitversorgt werden derzeit via 71 noch HTL Rennweg und HTL Camillo Sitte (zusätzlich ca. 2.500 Schülerinnen und Schüler). 3. Durch Einsatz von ULF B bzw. Flexity wird - falls die Wikipedia Artikel stimmen - die Kapazität um ca. 1.800 (900 je Richtung) pro Stunde erweitert. 4. Der Schulverkehr verteilt sich in der Regel nicht auf eine Stunde sondern ist wesentlich kompaktere. Wenn man großzügig eine halbe Stunde rechnet, ergibt sich eine Mehrkapazität von 900. Angesichts von tausenden Schülern scheint dies allein schon für diese Zielgruppe unterdimensionier (andere Pendler noch nicht mit eingerechnet) Die Fragen: 1. Wie wurde der Schulverkehr bei den Planungen berücksichtigt? 2. Welche Maßnahmen zur Abfederung des Schulverkehrs wurden gesetzt? 3. Mit welchen Spitzen in der Hauptverkehrszeit wird gerechnet? [1] https://presse.oebb.at/de/dam/jcr:82ee7… Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4565/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Wiener Linien GmbH & Co KG
WIENER LINIEN - Vielen Dank für Ihre Anfrage (01082188) Guten Tag! Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen (0108…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
WIENER LINIEN - Vielen Dank für Ihre Anfrage (01082188)
Datum
7. Juli 2026 08:12
Status
Guten Tag! Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen (01082188). Wenn wir dazu noch recherchieren müssen, haben Sie bitte Geduld. Ihre Fragen, Anregungen und Kommentare sind bei den Wiener Linien jedoch immer willkommen. Für dringende Fragen sind die Mitarbeiter*innen des Wiener Linien-Servicetelefons, Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Nummer +43 1 7909 100 für Sie da. Freundliche Grüße