IFG Anfrage zu Causa Ziegler

Anfrage an: ORF

Guten Tag!

Hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung der Information in Form des Berichts der Evaluierungskommission zur "Causa" ORF-NÖ-ex-Landesdirektor Robert Ziegler (https://orf.at/stories/3369406/)

Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. März 2026
  • Frist
    19. April 2026
  • 2 Follower:innen
Sebastian Pfeifer
Guten Tag! Hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung der Information in F…
An ORF Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
IFG Anfrage zu Causa Ziegler [#4596]
Datum
20. März 2026 18:45
An
ORF
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung der Information in Form des Berichts der Evaluierungskommission zur "Causa" ORF-NÖ-ex-Landesdirektor Robert Ziegler (https://orf.at/stories/3369406/) Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pfeifer Anfragenr: 4596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4596/ Postanschrift Sebastian Pfeifer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ORF-Kundendienst | Empfangsbestätigung Vielen Dank für Ihr E-Mail und Ihr Interesse an den Angeboten des ORF. Wir …
Von
ORF
Betreff
ORF-Kundendienst | Empfangsbestätigung
Datum
20. März 2026 18:45
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihr E-Mail und Ihr Interesse an den Angeboten des ORF. Wir haben Ihre Nachricht erhalten und kümmern uns um eine rasche Bearbeitung. Jedes Feedback bringen wir den verantwortlichen Direktionen, Redaktionen und Sendungsmachenden umgehend zur Kenntnis. Auf konkrete Fragen zu unseren Programmangeboten erhalten Sie vom ORF-Kundendienst in den nächsten Tagen eine schriftliche Antwort.
Guten Tag, danke für Ihr E-Mail. Um Ihren Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz bearbeiten zu können, bitten …
Von
ORF
Betreff
AW: IFG Anfrage zu Causa Ziegler [#4596]
Datum
20. März 2026 19:54
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, danke für Ihr E-Mail. Um Ihren Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz bearbeiten zu können, bitten wir Sie, uns einen Nachweis Ihrer Identität (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) zukommen zu lassen. Freundliche Grüße
Sebastian Pfeifer
Guten Tag, Sie waren schneller als ich. Siehe Anhang! Nach § 13 Abs. 3 IFG ist die Identität einer Antragsstelle…
An ORF Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
AW: IFG Anfrage zu Causa Ziegler [#4596]
Datum
20. März 2026 20:08
An
ORF
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
orf-signed.pdf
79,4 KB
Guten Tag, Sie waren schneller als ich. Siehe Anhang! Nach § 13 Abs. 3 IFG ist die Identität einer Antragssteller*in in geeigneter Form glaubhaft zu machen, womit kein Nachweis der Identität, sondern lediglich die Darlegung der Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der Identität verlangt wird (VwGH 13.6.2024, Ra 2022/10/0119 mwN). Das Dokument im Anhang ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Art. 3 Z 12 der eIDAS-VO versehen. Qualifizierte elektronische Signaturen sind gleichzeitig fortgeschrittene elektronische Signaturen nach Art. 3 Z 11 eIDAS-VO, die nach § 8 Abs. 1 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz iVm Art. 26 lit a, b eIDAS-VO die eindeutige Zuordnung eines Zertifikats zu einer Unterzeichner*in und in weiterer Folge die Identifizierung einer Unterzeichner*in als natürliche Person ermöglichen, da in die Zertifikate eine Personenbindung gemäß § 4 E-Government-Gesetz eingetragen ist. Die Authentizität elektronischer Anbringen wird durch die qualifizierte elektronische Signatur nachgewiesen (§ 2 Z 10 iVm § 4 Abs. 4 E-GovG; vgl etwa Connert, ÖGZ 2004/3, 11, 13; Feik, EDV/ADV 229; Hattenberger, Rahmenbedingungen 135f; Parschalk, e-Mail 171; Steiner, Verfahrensführung 126f; Thienel, Verwaltungsverfahrensnovellen 2001, 4 FN 11; Wiederin, E-Government 54f; aA Holzinger/Köhler 64; Blocher/Zisak, Elektronischer Rechtsverkehr: Rechtliche Regelung und praktische Anwendung elektronischer Signaturen, RdW 2006/576 (613)). Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pfeifer Anhänge: - orf-signed.pdf Anfragenr: 4596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4596/
Guten Tag, wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 20. März 2026, zu der wir Ihnen – unabhängig von der Frage ob da…
Von
ORF
Betreff
AW: IFG Anfrage zu Causa Ziegler [#4596]
Datum
17. April 2026 18:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag, wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 20. März 2026, zu der wir Ihnen – unabhängig von der Frage ob das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf den ORF anwendbar ist – folgende Antwort übermitteln dürfen: Der Bericht der Evaluierungskommission enthält in vielfältiger Weise Informationen, hinsichtlich derer überwiegende Geheimhaltungsinteressen bestehen. Dies betrifft insbesondere die Identität der zahlreichen Auskunftspersonen, den Inhalt der von der Kommission protokollierten Aussagen, aber auch die Persönlichkeitsrechte von Robert Ziegler selbst. Eine Weitergabe solcher Informationen würde in rechtlich geschützte Positionen der genannten Personen massiv eingreifen. Der Bericht enthält personenbezogenen Daten gem. Art 9 DSGVO sowie Informationen, die von den Auskunftspersonen unter Zusicherung der Vertraulichkeit abgegeben wurden. Interne Stellen, wie die Compliance-Stelle, die behauptete Missstände untersuchen, unterliegen zum Schutz der Beteiligten sowie zum ordnungsgemäßen Funktionieren solcher Anlaufstellen strengen Verschwiegenheitspflichten. Die Weitergabe des Berichts der Evaluierungskommission würde die Funktionsfähigkeit der Compliance-Stelle nachhaltig beschädigen. Dadurch könnten künftige Hinweisgeber:innen davon abgehalten werden, sich an die Compliance-Stelle zu wenden. Daraus folgt, dass vertrauliche Informationen selbst innerhalb des jeweiligen Unternehmens nicht verbreitet werden dürfen. Eine anonymisierte Weitergabe der Dokumente scheidet aus, da einerseits auch die Inhalte der protokollierten Aussagen selbst – und nicht nur die Namen der Auskunftspersonen - rechtlich geschützt sind und andererseits aufgrund konkreter Äußerungen von Auskunftspersonen Rückschlüsse auf deren Identität gezogen werden können. Der ORF-Generaldirektor a. D. Roland Weißmann hat zur Klärung der Vorwürfe gegen den damaligen ORF-NÖ-Landesdirektor Robert Ziegler im Dezember 2022 eine Evaluierungs-Kommission, geleitet vom ehemaligen ORF-Informationsdirektor sowie Kärntner Landesintendanten und Steirischen Landesdirektor Gerhard Draxler, eingesetzt. Robert Ziegler wurde daraufhin auf eigenen Wunsch von seinen Zuständigkeiten hinsichtlich der aktuellen Berichterstattung, insbesondere der Berichterstattung zur Niederösterreichischen Landtagswahl am 29. Jänner 2023, bis zum Vorliegen des Berichts entbunden und Radiodirektorin Ingrid Thurnher mit der Leitung des ORF-Landesstudios NÖ beauftragt. Nachdem die Evaluierungskommission ihren Bericht im Februar 2023 abgeschlossen hatte, stellte Ziegler sein Amt als Direktor des ORF-Landesstudios Niederösterreich zur Verfügung, was ORF-Generaldirektor a. D. Weißmann annahm. Mit März 2023 wechselte Robert Ziegler in die Hauptabteilung „Facility Management und Corporate Social Responsibility“ und setzt seitdem den weiteren Ausbau der Barrierefreiheit und Inklusion im ORF und den ORF-Programmangeboten um. Freundliche Grüße