Zulassung zum Master-Studium: "fachlich in Frage kommende" Bachelor-Studien
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Gemäß §64 Abs. 5 UG ist für die Zulassung zu einem Masterstudium ein Abschluss eines "fachlich in Frage kommenden" Bachelor-Studiums oder FH-Bachelor-Studiums Voraussetzung. Daher beantrage ich gemäß §§2, 3 AuskunftspflichtG die Veröffentlichung einer Liste aller Master-Studien mit den in der Vergangenheit als "fachlich in Frage kommend" anerkannten Bachelor-Studien.
Ergebnis der Anfrage
"Eine diesbezügliche Liste für jede Universität, welche 'Vorstudien' als gleichwertig zur Aufnahme eines Masterstudiums anzusehen sind, liegt weder beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung noch an den einzelnen betreffenden Universitäten auf."
Information nicht vorhanden
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Datum23. Februar 2013
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20. April 2013
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