Einseitige Fahrverbote Museumstr/Maria-Theresien-Str

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

- Beschilderungsplan oder gleichwertiges Planungsdokument zur Aufstellung von Straßenschildern im Raum Museumstraße und Maria-Theresien-Straße

- Begründung, weshalb in Fahrtrichtung Osten (Höhe Marktgraben 12) das Schild § 52 lit. a Z6c StVO "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" aufgestellt ist, in Fahrtrichtung Westen (Kreuzung Sillgasse/Meinhardstraße/Museumstraße) das Schild § 52 lit. a Z2 StVO "Einfahrt verboten", jeweils mit Ausnahmen für Öffis, Taxis und Fahrradfahrer

- Klarstellung, ob Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes iSd §26a StVO, insbesondere die Rettung außerhalb von Einsatzfahrten, diese Straße befahren dürfen (da §26a Abs 1a nur das Befahren bei "Einfahrt verboten" regelt, nicht aber bei "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge")

Vielen Dank!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. März 2026
  • Frist
    26. April 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Innsbruck Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Einseitige Fahrverbote Museumstr/Maria-Theresien-Str [#4620]
Datum
29. März 2026 14:52
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
- Beschilderungsplan oder gleichwertiges Planungsdokument zur Aufstellung von Straßenschildern im Raum Museumstraße und Maria-Theresien-Straße - Begründung, weshalb in Fahrtrichtung Osten (Höhe Marktgraben 12) das Schild § 52 lit. a Z6c StVO "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" aufgestellt ist, in Fahrtrichtung Westen (Kreuzung Sillgasse/Meinhardstraße/Museumstraße) das Schild § 52 lit. a Z2 StVO "Einfahrt verboten", jeweils mit Ausnahmen für Öffis, Taxis und Fahrradfahrer - Klarstellung, ob Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes iSd §26a StVO, insbesondere die Rettung außerhalb von Einsatzfahrten, diese Straße befahren dürfen (da §26a Abs 1a nur das Befahren bei "Einfahrt verboten" regelt, nicht aber bei "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge") Vielen Dank!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4620/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Innsbruck
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Einseitige Fahrverbote Museumstr/Maria-Theresien-Str [#4620]
Datum
29. März 2026 14:52
Status
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Ihre personenbezogenen Daten werden nur fuer den angefuehrten Zweck elektronisch verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung der Verarbeitung, Datenuebertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte koennen Sie schriftlich und mit Identitaetsnachweis ueber <<E-Mail-Adresse>> ausueben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schliesslich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der oesterreichischen Datenschutzbehoerde (<<E-Mail-Adresse>>, www.dsb.gv.at) Fuer rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behoerden und Dienststellen ist ausschliesslich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Strasse 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
Innsbruck
Intern zuständigkeitshalber übermittelt. Beste Grüße
Von
Innsbruck
Betreff
WG: Einseitige Fahrverbote Museumstr/Maria-Theresien-Str [#4620]
Datum
30. März 2026 07:52
Status
Intern zuständigkeitshalber übermittelt. Beste Grüße