Einseitige Fahrverbote Museumstr/Maria-Theresien-Str
- Beschilderungsplan oder gleichwertiges Planungsdokument zur Aufstellung von Straßenschildern im Raum Museumstraße und Maria-Theresien-Straße
- Begründung, weshalb in Fahrtrichtung Osten (Höhe Marktgraben 12) das Schild § 52 lit. a Z6c StVO "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" aufgestellt ist, in Fahrtrichtung Westen (Kreuzung Sillgasse/Meinhardstraße/Museumstraße) das Schild § 52 lit. a Z2 StVO "Einfahrt verboten", jeweils mit Ausnahmen für Öffis, Taxis und Fahrradfahrer
- Klarstellung, ob Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes iSd §26a StVO, insbesondere die Rettung außerhalb von Einsatzfahrten, diese Straße befahren dürfen (da §26a Abs 1a nur das Befahren bei "Einfahrt verboten" regelt, nicht aber bei "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge")
Vielen Dank!
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Datum29. März 2026
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26. April 2026
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