Auskunft zu Reaktionsabläufen bei Drohnenvorfällen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ersuche um eine allgemeine Auskunft zu den Abläufen bei unerlaubten bzw. sicherheitsrelevanten Drohnenvorfällen in Österreich.

Hintergrund meiner Anfrage ist, dass es in letzter Zeit vermehrt Berichte über problematische Drohneneinsätze, unter anderem auch in Deutschland, gegeben hat. Das hat bei mir gewisse Fragen zur Sicherheit als Staatsbürger aufgeworfen.

Ich ersuche daher um eine allgemein verständliche Einschätzung zu folgenden Punkten:

Welche Stellen sind in Österreich üblicherweise für solche Fälle zuständig (z. B. Polizei, Bundesheer, Austro Control)?
Wie läuft die erste Reaktion in der Praxis grundsätzlich ab?
Welche Maßnahmen können in solchen Situationen ergriffen werden?

Zusätzlich wäre für mich besonders hilfreich:

Ob es aus Ihrer Sicht eine ungefähre obere zeitliche Größenordnung gibt, innerhalb derer in der Regel erste Maßnahmen gesetzt werden (z. B. im Sinne einer allgemeinen Einschätzung wie „innerhalb kurzer Zeit“, „typischerweise im Minutenbereich“ o. Ä.), ohne dass dabei sensible Details offengelegt werden müssen.

Mir ist bewusst, dass keine operativen Details oder exakten Zeitangaben veröffentlicht werden können. Es geht mir lediglich um eine grobe Orientierung im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage.

Ich bitte um Antwort per Mail (kein postalischer Verkehr nötig) und danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. März 2026
  • Frist
    26. April 2026
  • 2 Follower:innen
Marcus Hofer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Marcus Hofer
Betreff
Auskunft zu Reaktionsabläufen bei Drohnenvorfällen [#4624]
Datum
29. März 2026 17:41
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche um eine allgemeine Auskunft zu den Abläufen bei unerlaubten bzw. sicherheitsrelevanten Drohnenvorfällen in Österreich. Hintergrund meiner Anfrage ist, dass es in letzter Zeit vermehrt Berichte über problematische Drohneneinsätze, unter anderem auch in Deutschland, gegeben hat. Das hat bei mir gewisse Fragen zur Sicherheit als Staatsbürger aufgeworfen. Ich ersuche daher um eine allgemein verständliche Einschätzung zu folgenden Punkten: Welche Stellen sind in Österreich üblicherweise für solche Fälle zuständig (z. B. Polizei, Bundesheer, Austro Control)? Wie läuft die erste Reaktion in der Praxis grundsätzlich ab? Welche Maßnahmen können in solchen Situationen ergriffen werden? Zusätzlich wäre für mich besonders hilfreich: Ob es aus Ihrer Sicht eine ungefähre obere zeitliche Größenordnung gibt, innerhalb derer in der Regel erste Maßnahmen gesetzt werden (z. B. im Sinne einer allgemeinen Einschätzung wie „innerhalb kurzer Zeit“, „typischerweise im Minutenbereich“ o. Ä.), ohne dass dabei sensible Details offengelegt werden müssen. Mir ist bewusst, dass keine operativen Details oder exakten Zeitangaben veröffentlicht werden können. Es geht mir lediglich um eine grobe Orientierung im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage. Ich bitte um Antwort per Mail (kein postalischer Verkehr nötig) und danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Marcus Hofer Anfragenr: 4624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4624/ Postanschrift Marcus Hofer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Hofer
Bundesministerium für Inneres
Informationsbegehren von Marcus Hofer im Zusammenhang mit Drohnen HOFER Marcus, Informationsbegehren im Zusammenha…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Informationsbegehren von Marcus Hofer im Zusammenhang mit Drohnen
Datum
8. April 2026 14:02
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
auskunftzureaktionsablufenbeidrohnenvorf.eml
8,0 KB
HOFER Marcus, Informationsbegehren im Zusammenhang mit Drohnen (§ 7ff Informationsfreiheitsgesetz IFG) Anfrage vom 29.3.2026 per Mail Bezug: BMI vom 30.3.2026 per Mail Sehr geehrter Herr Hofer, zu Ihrer Anfrage darf mitgeteilt werden: Welche Stellen sind in Österreich üblicherweise für solche Fälle zuständig (z. B. Polizei, Bundesheer, Austro Control)? Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der jeweiligen Gesetzesmaterie, wie beispielsweise dem Sicherheitspolizeigesetz, dem Luftfahrtgesetz sowie dem Militärbefugnisgesetz. Zudem wurden in Österreich bereits mehrere Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen gesetzt. Dies wurde im Ministerratsvortrag vom 29. Oktober 2025, 28a/2 näher ausgeführt und darf auf das öffentlich abrufbare Dokument (28a/2 MRV: Entwicklung einer Drohnenabwehrstrategie<https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:2591c641-e43c-433b-93c7-bc715ddb4850/28a_2_mrv.pdf>) verwiesen werden. Wie läuft die erste Reaktion in der Praxis grundsätzlich ab? Besteht aufgrund eines unangemeldeten Drohnenfluges bspw. über kritischer Infrastruktur der Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung, ist gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung vorzugehen. In anderen Fällen, kann je nach Beurteilung der Sachlage vor Ort von den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes oder des Luftfahrtgesetzes Gebrauch gemacht werden. Nach dem Luftfahrtgesetz haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gem. § 169 Abs. 1 LFG beim Verdacht des widerrechtlichen Betriebes von unbemannten Luftfahrzeugen die Bezirksverwaltungsbehörde durch Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, zu unterstützen. Welche Maßnahmen können in solchen Situationen ergriffen werden? Die Maßnahmen reichen von der technischen Ermittlung der Daten des UAV-Systems bis hin zu technischen Maßnahmen gegen die Drohne selbst. Diese hängen jedoch davon ab, ob eine bloße Verwaltungsübertretung vorliegt (keine Maßnahme gegen die Drohne) oder ob ein gefährlicher Angriff nach dem Sicherheitspolizeigesetzt gegeben ist (technische Maßnahmen gegen die Drohne zulässig). Zusätzlich wäre für mich besonders hilfreich: Ob es aus Ihrer Sicht eine ungefähre obere zeitliche Größenordnung gibt, innerhalb derer in der Regel erste Maßnahmen gesetzt werden (z. B. im Sinne einer allgemeinen Einschätzung wie "innerhalb kurzer Zeit", "typischerweise im Minutenbereich" o. Ä.), ohne dass dabei sensible Details offengelegt werden müssen. Eine pauschale bzw. nach zeitlichen Kategorien gegliederte Beantwortung ist nicht möglich, da es sich stets um dynamische Einsatzlagen handelt, die seitens der vor Ort anwesenden Polizeikräfte beurteilt werden und entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. veranlasst werden. Mit freundlichen Grüßen