Verhandlungen WH Arena

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Verträge, Vorträge oder sonstige Abkommen die die Stadt Wien oder eine ihr zugehörige Wirtschaftseinheit /ein ihr zugehöriges Unternehmen zum geplanten Bau der WH Arena mit CTS Eventim derzeit verhandelt. Dies kann meiner Auffassung nach nicht pauschal als Betriebsgeheimnis betrachtet werden, da der Auftrag schon vergeben ist und aktuell kein Wettbewerb mehr vorliegt.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2026
  • Frist
    12. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verhandlungen WH Arena [#4705]
Datum
14. April 2026 17:12
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Verträge, Vorträge oder sonstige Abkommen die die Stadt Wien oder eine ihr zugehörige Wirtschaftseinheit /ein ihr zugehöriges Unternehmen zum geplanten Bau der WH Arena mit CTS Eventim derzeit verhandelt. Dies kann meiner Auffassung nach nicht pauschal als Betriebsgeheimnis betrachtet werden, da der Auftrag schon vergeben ist und aktuell kein Wettbewerb mehr vorliegt.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - reisepass.jpg Anfragenr: 4705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4705/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000006130745: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000006130745: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. April 2026 13:14
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email7684261642094815707.eml
282,0 KB
e10-17263986617570347828.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die WSE – Wiener Standortentwicklung GmbH abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: INC000006130745: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz [#4705] Guten Tag, meine Anfrage "Verhandlu…
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: INC000006130745: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz [#4705]
Datum
15. Mai 2026 14:48
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Verhandlungen WH Arena" vom 14.04.2026 (#4705) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4705 Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf …
Von
Wien
Betreff
Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4705
Datum
26. Mai 2026 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfragen #4705 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.4.2026 betreffend die "WH Arena". Die Fleischmarkt St. Marx Liegenschaftsentwicklung GmbH (FML) ist als Projektgesellschaft der Wien Holding GmbH informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG und nimmt hierzu wie folgt Stellung: Ihre Fragen beziehen sich auf den Vertragsstatus mit CTS Eventim sowie diversen Planungen zum Projekt WH Arena, insbesondere auf Verkehrsfragen, Umweltaspekte, Baupläne etc.. Hierzu ist festzuhalten, dass sich das Projekt in der Projektvorbereitungsphase befindet und vertragliche und planerische Grundlagen definiert werden. Eine Offenlegung entsprechender Informationen ist insbesondere aus folgenden Gründen ausgeschlossen: * Schutz laufender Vertragsverhandlungs- und Planungsprozesse * Wahrung von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen * Schutz der Verhandlungspositionen der Projektgesellschaft und ihrer Vertragspartner * vertragliche Verschwiegenheitspflichten Diese Gründe stellen wohlbegründete überwiegende Interessen im Sinne des IFG dar, die einer Informationsgewährung entgegenstehen. Allgemein zugängliche Informationen zum Projektstand finden Sie auf Wien Holding Arena - Konzerthalle und Events - Stadt Wien. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4705 [#4705] Guten Tag, bitte um eine verständlich…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4705 [#4705]
Datum
28. Mai 2026 11:51
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte um eine verständliche Antwort auf die hier gestellte Frage und kein hin und her kopieren einer generischen Antwort die eigentlich für keine meiner Fragen wirklich Sinn macht. Sie könnten außerdem das Informationsfreiheitsgesetz lesen bevor Sie mir antworten, das wäre hilfreich. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4705/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4705 [#4705] Guten Tag, der Schutz von Verhandlung…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4705 [#4705]
Datum
11. Juni 2026 13:54
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Schutz von Verhandlungen wird im IFG §6, Geheimhaltung, so beschrieben: "Nicht zur Veröffentlichung bestimmt und auch nicht auf Antrag zugänglich zu machen sind Informationen, soweit und solange dies [...] 5. im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im Sinne der unbeeinträchtigten rechtmäßigen Willensbildung und ihrer unmittelbaren Vorbereitung, insbesondere a) von Handlungen des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, der Bundesminister, der Staatssekretäre, der Landesregierung, einzelner Mitglieder derselben und des Landeshauptmannes, der Bezirksverwaltungsbehörden, der Organe der Gemeinde und der Organe der sonstigen Selbstverwaltungskörper, b) im Interesse eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens, einer Prüfung oder eines sonstigen Tätigwerdens des Organs sowie zum Schutz der gesetzlichen Vertraulichkeit von Verhandlungen, Beratungen und Abstimmungen" und dann weiters im Abs.2: "Treffen die Voraussetzungen des Abs. 1 nur auf einen Teil der Information zu, unterliegt nur dieser der Geheimhaltung." Es ist also überhaupt nicht rechtens diese Informationen zu verweigern. Sie müssten erklären inwiefern hier eine gesetzliche Vertraulichkeit der Verhandlungen vorläge, meiner Ansicht nach gilt hier eigentlich die gesetzliche Pflicht über die Prozesse die mit der Ausgabe von zig Millionen öffentlicher Gelder zusammenhängen transparent zu berichten, da diese öffentliches Interesse sind. Und selbst falls es eine gesetzliche Vertraulichkeit gäbe, und die haben Sie in keinster Weise dargelegt, müssten Sie zumindest den Teil der Informationen für den das nicht gilt veröffentlichen. Was Sie hier tun ist einfach nur ein Missachten des Gesetzes, ohne irgendeine vernünftige Begründung zu sagen "das ist geheim" ist eigentlich sehr absurd. Es gibt kein Amtsgeheimnis mehr. Sie müssen sich erklären wenn Sie sich der Transparenz verweigern. Der Komplettheit halber auch hier, es liegt kein Betriebsgeheimnis vor da es keinen Wettbewerb mehr gibt was dieses Projekt betrifft und daher auch kein unlauterer Wettbewerb zu befürchten ist, und eine Verschwiegenheitsklausel ist einem freiwilligen Amtsgeheimnis das Sie eingehen gleichzusetzen und das wäre an Absurdität nicht zu überbieten wenn das rechtens wäre. Sie sind annähernd 4 Wochen in Verzug Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen Informationen öffentliches Interesse öffentlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in