Steinbrüche Bernstein, Rumpersdorf, Badersdorf
Seit Jahren werden die genannten Steinbrüche in einem Gebiet betrieben, bei dem spätestens seit 2006 bekannt ist, das in dieser Region asbesthaltiges Gestein vorkommen kann.
Frage: Wurden in den Bewilligunsverfahren seitens der zuständigen BH`s und auch seitens der Arbeitsinspektion vorgeschrieben das Gestein hinsichtlich Asbest überprüfen zu lassen? Wurde zu einem späteren Zeitpunkt insbesondere nach 2006 als bekannt wurde, dass eine Asbestbelastung im Burgenland möglich sein kann, seitens der Behörden vorgeschrieben, Gesteinsproben analysieren zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Welche Auflagen wie z.B. regelmäßige Analyse von Gesteinsproben/Schotter oder regelmäßige Staubmessungen wurden bescheidmäßig vorgeschrieben? Wurden seitens des AI Kontrollen vor Ort durchgeführt? In welchen Zeitabständen? Gab es Missstände? Gab es seitens des AI Aufforderungen an die Betreiber regelmäßig Gesteinsanalysen oder Staubmessungen durchzuführen? Wurden seitens der Steinbruchbetreiber gemäß ASchG regelmäßige Staubmessungen vorgenommen? Konnten die geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden? Wurde seitens der Steinbruchbetreiber eine regelmäßige Gefährdungsanalyse durchgeführt? Ich ersuche gem. §7ff IFG die Übermittlung der entsprechenden Informationen/ Dokumente (wie z.B. Bescheide/Auflagen/Messergebnisse), die zur Beantwortung meiner Fragen dienlich sind.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. April 2026
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15. Mai 2026
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