Steinbrüche Bernstein, Rumpersdorf, Badersdorf

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Seit Jahren werden die genannten Steinbrüche in einem Gebiet betrieben, bei dem spätestens seit 2006 bekannt ist, das in dieser Region asbesthaltiges Gestein vorkommen kann.
Frage: Wurden in den Bewilligunsverfahren seitens der zuständigen BH`s und auch seitens der Arbeitsinspektion vorgeschrieben das Gestein hinsichtlich Asbest überprüfen zu lassen? Wurde zu einem späteren Zeitpunkt insbesondere nach 2006 als bekannt wurde, dass eine Asbestbelastung im Burgenland möglich sein kann, seitens der Behörden vorgeschrieben, Gesteinsproben analysieren zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Welche Auflagen wie z.B. regelmäßige Analyse von Gesteinsproben/Schotter oder regelmäßige Staubmessungen wurden bescheidmäßig vorgeschrieben? Wurden seitens des AI Kontrollen vor Ort durchgeführt? In welchen Zeitabständen? Gab es Missstände? Gab es seitens des AI Aufforderungen an die Betreiber regelmäßig Gesteinsanalysen oder Staubmessungen durchzuführen? Wurden seitens der Steinbruchbetreiber gemäß ASchG regelmäßige Staubmessungen vorgenommen? Konnten die geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden? Wurde seitens der Steinbruchbetreiber eine regelmäßige Gefährdungsanalyse durchgeführt? Ich ersuche gem. §7ff IFG die Übermittlung der entsprechenden Informationen/ Dokumente (wie z.B. Bescheide/Auflagen/Messergebnisse), die zur Beantwortung meiner Fragen dienlich sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2026
  • Frist
    15. Mai 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Steinbrüche Bernstein, Rumpersdorf, Badersdorf [#4726]
Datum
17. April 2026 15:34
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Seit Jahren werden die genannten Steinbrüche in einem Gebiet betrieben, bei dem spätestens seit 2006 bekannt ist, das in dieser Region asbesthaltiges Gestein vorkommen kann. Frage: Wurden in den Bewilligunsverfahren seitens der zuständigen BH`s und auch seitens der Arbeitsinspektion vorgeschrieben das Gestein hinsichtlich Asbest überprüfen zu lassen? Wurde zu einem späteren Zeitpunkt insbesondere nach 2006 als bekannt wurde, dass eine Asbestbelastung im Burgenland möglich sein kann, seitens der Behörden vorgeschrieben, Gesteinsproben analysieren zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Welche Auflagen wie z.B. regelmäßige Analyse von Gesteinsproben/Schotter oder regelmäßige Staubmessungen wurden bescheidmäßig vorgeschrieben? Wurden seitens des AI Kontrollen vor Ort durchgeführt? In welchen Zeitabständen? Gab es Missstände? Gab es seitens des AI Aufforderungen an die Betreiber regelmäßig Gesteinsanalysen oder Staubmessungen durchzuführen? Wurden seitens der Steinbruchbetreiber gemäß ASchG regelmäßige Staubmessungen vorgenommen? Konnten die geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden? Wurde seitens der Steinbruchbetreiber eine regelmäßige Gefährdungsanalyse durchgeführt? Ich ersuche gem. §7ff IFG die Übermittlung der entsprechenden Informationen/ Dokumente (wie z.B. Bescheide/Auflagen/Messergebnisse), die zur Beantwortung meiner Fragen dienlich sind.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4726/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz …
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Steinbrüche Bernstein, Rumpersdorf, Badersdorf [#4726]
Datum
18. Mai 2026 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) hat Ihren schriftlichen Antrag auf Zugang zur Information betreffend Asbest in den Steinbrüchen Bernstein, Rumpersdorf, Badersdorf am 20.04.2026 erhalten. Gemäß § 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG), BGBl. I Nr. 5/2024, ist der Zugang zur Information ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages beim zuständigen Organ zu gewähren. Gemäß § 8 Abs. 2 IFG kann diese Frist um weitere vier Wochen verlängert werden, sollte der Zugang zur Information aus besonderen Gründen sowie im Fall des § 10 IFG nicht innerhalb von vier Wochen gewährt werden können. Zugang zur Information kann aus Gründen des § 10 IFG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von vier Wochen gewährt werden, da für die Weitergabe von Messberichten und Messergebnissen, die Zustimmung der Messinstitute einzuholen ist. Vor diesem Hintergrund erlaubt sich das BMASGPK von der Möglichkeit der Fristverlängerung um weitere vier Wochen Gebrauch zu machen. Es wird um Ihr Verständnis ersucht. Mit freundlichen Peter Reinthaler Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Sektion VIII – Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat Gruppe A/Abteilung 1 - Bau- und Bergwesen, Administration Dipl.-Ing. Peter Reinthaler Abteilungsleiter +43 1 711 00 - 630610 Mobil +43 664 28 98 718 Favoritenstraße 7, 1040 Wien, Österreich Postanschrift: Stubenring 1, 1010 Wien <<E-Mail-Adresse>> sozialministerium.gv.at
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Informationsbegehren, Begehren zu Asbest in den Steinbrüchen Steinbrüche Bernstein, Rumpersdorf, Badersdorf
Datum
2. Juni 2026 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2026-0-416-315-2-a-erledigung-02-06-2026-namename.pdf
272,3 KB
20260519105340428-sbs-2025.pdf
751,5 KB
20260519105413691-sbs-2025.pdf
506,4 KB
20260519105559055-sbs-2011.pdf
455,4 KB
Mit freundlichen Grüßen