Standortanwalt der Stadt Villach - Aufgaben, Zuständigkeiten und Notwendigkeit der Personalie

Anfrage an: Villach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Villach leistet sich seit 2024 einen selbst so bezeichneten "Standortanwalt" in Gestalt eines pensionierten Dienstnehmers (Quelle: diverse Zeitungsberichte, siehe die ersten fünf Treffer der Google-Suche "Standortanwalt der Stadt Villach").

Aufgrund welche Rechtsgrundlage erfolgte die Bestellung des Standortanwaltes?

Warum kann nicht der amtierende Magistratsdirektor, der gemäß § 81 Abs 3 des Villacher Stadtrechtes 1998 - K -VStR 1998 ein rechtskundiger Bediensteter des Magistrates sein muss, diese Aufgaben erfüllen?

Wer hat die Aufgaben des Standortanwaltes erfüllt bevor dieser installiert wurde?

Ist Villach die einzige Stadt Kärntens/Österreichs, die sich auf Kosten des Steuerzahlers einen Standortanwalt leistet oder gab es Vorbilder?

Wo ist der Standortanwalt organisatorisch eingegliedert?

Wer ist weisunsbefugt gegenüber dem Standortanwalt?

Gibt es einen Tätigkeitsbericht des Standortanwaltes?

In welchem Beschäftigungsausmaß ist der Standortanwalt tätig?

Welche Kosten in Form von Bruttobezügen pro Jahr entstehen durch die Existenz des Standortanwaltes?

Wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben?

Gibt es eine Altersbeschränkung für diese Funktion?

Wie oft pro Jahr schließt/schloss die Stadt Villach in den Jahren 2015 bis 2026 Beratungs-/Konsularverträge und gleichwertige Vereinbarungen mit pensionierten Dienstnehmern ab/mit Beschäftigten ab, die aus dem aktiven Dienststand ausgetreten sind? Wenn ja warum und auf welcher Rechtsgrundlage?

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. April 2026
  • Frist
    21. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Villach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Standortanwalt der Stadt Villach - Aufgaben, Zuständigkeiten und Notwendigkeit der Personalie [#4745]
Datum
23. April 2026 10:22
An
Villach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Villach leistet sich seit 2024 einen selbst so bezeichneten "Standortanwalt" in Gestalt eines pensionierten Dienstnehmers (Quelle: diverse Zeitungsberichte, siehe die ersten fünf Treffer der Google-Suche "Standortanwalt der Stadt Villach"). Aufgrund welche Rechtsgrundlage erfolgte die Bestellung des Standortanwaltes? Warum kann nicht der amtierende Magistratsdirektor, der gemäß § 81 Abs 3 des Villacher Stadtrechtes 1998 - K -VStR 1998 ein rechtskundiger Bediensteter des Magistrates sein muss, diese Aufgaben erfüllen? Wer hat die Aufgaben des Standortanwaltes erfüllt bevor dieser installiert wurde? Ist Villach die einzige Stadt Kärntens/Österreichs, die sich auf Kosten des Steuerzahlers einen Standortanwalt leistet oder gab es Vorbilder? Wo ist der Standortanwalt organisatorisch eingegliedert? Wer ist weisunsbefugt gegenüber dem Standortanwalt? Gibt es einen Tätigkeitsbericht des Standortanwaltes? In welchem Beschäftigungsausmaß ist der Standortanwalt tätig? Welche Kosten in Form von Bruttobezügen pro Jahr entstehen durch die Existenz des Standortanwaltes? Wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben? Gibt es eine Altersbeschränkung für diese Funktion? Wie oft pro Jahr schließt/schloss die Stadt Villach in den Jahren 2015 bis 2026 Beratungs-/Konsularverträge und gleichwertige Vereinbarungen mit pensionierten Dienstnehmern ab/mit Beschäftigten ab, die aus dem aktiven Dienststand ausgetreten sind? Wenn ja warum und auf welcher Rechtsgrundlage?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4745/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in