Auskunftsersuchen gemäß IFG – bundesweite Anwendung des § 13 SchPflG und Einordnung ausländischer Schulen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Bundesweiten Anwendung des § 13 Schulpflichtgesetz sowie Einordnung von im Ausland gelegenen Bildungseinrichtungen.

1. Grundsätzliche Anwendung des § 13 SchPflG

- Nach welchen bundesweit geltenden Kriterien wird beurteilt, ob ein Schulbesuch im Ausland zur Erfüllung der Schulpflicht gemäß § 13 SchPflG geeignet ist

- Welche Voraussetzungen eine Einrichtung erfüllen muss, um als „Schule“ im Sinne des § 13 SchPflG zu gelten

- Ob hierzu Erlässe, Richtlinien oder sonstige Vorgaben des Bundesministeriums bestehen

2. Einordnung von Online- und Fernschulen

- Nach welchen Kriterien im Ausland gelegene Online- oder Fernschulen rechtlich eingeordnet werden
- Ob eine pauschale Einstufung bestimmter Schulformen erfolgt oder eine individuelle Prüfung vorgesehen ist
- Ob hierzu bundesweite Vorgaben oder Auslegungshilfen bestehen

3. Berücksichtigung der Anerkennung im Ausland

- Ob und in welcher Form berücksichtigt wird, ob eine im Ausland gelegene Bildungseinrichtung im jeweiligen Staat als Schule anerkannt ist und dort zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet ist

- Welche Bedeutung einer staatlichen Anerkennung, Akkreditierung oder Einbindung in das jeweilige Bildungssystem zukommt

- Ob hierzu interne Vorgaben oder Bewertungsmaßstäbe bestehen

4. Mehrfachstaatsbürgerschaft

- Welche bundesweite Verwaltungspraxis bei der Anwendung des § 13 SchPflG in Fällen von Mehrfachstaatsbürgerschaft besteht

- Nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob eine bloße Anzeige ausreichend ist oder eine behördliche Prüfung erfolgt

- Ob hierzu Erlässe, Richtlinien oder Auslegungshilfen bestehen

5. Einzelfallprüfung

- Ob bei der Anwendung des § 13 SchPflG eine Einzelfallprüfung vorgesehen ist

- Nach welchen Kriterien eine solche Einzelfallprüfung erfolgt

- Ob standardisierte oder pauschale Einstufungen bestimmter Fallkonstellationen zulässig sind

6. Zeitliche Wirkung von Entscheidungen

- Ob Entscheidungen im Zusammenhang mit § 11 und § 13 SchPflG auf einen bestimmten Zeitraum (z. B. Schuljahr) bezogen sind

- Ob eine regelmäßige Neubewertung bei veränderten Umständen vorgesehen ist

- Ob hierzu bundesweite Vorgaben bestehen

7. Dokumentation

- Welche Anforderungen an die Dokumentation der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit § 11 und § 13 SchPflG bestehen

- Ob bundesweite Mindeststandards für Begründungen oder Entscheidungsgrundlagen vorgegeben sind

Ich ersuche um Übermittlung allfälliger einschlägiger Erlässe, Richtlinien, Rundschreiben oder sonstiger Dokumente.

Sollten einzelne Punkte nicht in schriftlicher Form vorliegen, ersuche ich um Mitteilung, auf welcher Grundlage die jeweilige Verwaltungspraxis erfolgt.

Ich ersuche um fristgerechte Beantwortung meines Informationsbegehrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    25. April 2026
  • Frist
    23. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunftsersuchen gemäß IFG – bundesweite Anwendung des § 13 SchPflG und Einordnung ausländischer Schulen [#4767]
Datum
25. April 2026 15:45
An
Bundesministerium für Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Bundesweiten Anwendung des § 13 Schulpflichtgesetz sowie Einordnung von im Ausland gelegenen Bildungseinrichtungen. 1. Grundsätzliche Anwendung des § 13 SchPflG - Nach welchen bundesweit geltenden Kriterien wird beurteilt, ob ein Schulbesuch im Ausland zur Erfüllung der Schulpflicht gemäß § 13 SchPflG geeignet ist - Welche Voraussetzungen eine Einrichtung erfüllen muss, um als „Schule“ im Sinne des § 13 SchPflG zu gelten - Ob hierzu Erlässe, Richtlinien oder sonstige Vorgaben des Bundesministeriums bestehen 2. Einordnung von Online- und Fernschulen - Nach welchen Kriterien im Ausland gelegene Online- oder Fernschulen rechtlich eingeordnet werden - Ob eine pauschale Einstufung bestimmter Schulformen erfolgt oder eine individuelle Prüfung vorgesehen ist - Ob hierzu bundesweite Vorgaben oder Auslegungshilfen bestehen 3. Berücksichtigung der Anerkennung im Ausland - Ob und in welcher Form berücksichtigt wird, ob eine im Ausland gelegene Bildungseinrichtung im jeweiligen Staat als Schule anerkannt ist und dort zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet ist - Welche Bedeutung einer staatlichen Anerkennung, Akkreditierung oder Einbindung in das jeweilige Bildungssystem zukommt - Ob hierzu interne Vorgaben oder Bewertungsmaßstäbe bestehen 4. Mehrfachstaatsbürgerschaft - Welche bundesweite Verwaltungspraxis bei der Anwendung des § 13 SchPflG in Fällen von Mehrfachstaatsbürgerschaft besteht - Nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob eine bloße Anzeige ausreichend ist oder eine behördliche Prüfung erfolgt - Ob hierzu Erlässe, Richtlinien oder Auslegungshilfen bestehen 5. Einzelfallprüfung - Ob bei der Anwendung des § 13 SchPflG eine Einzelfallprüfung vorgesehen ist - Nach welchen Kriterien eine solche Einzelfallprüfung erfolgt - Ob standardisierte oder pauschale Einstufungen bestimmter Fallkonstellationen zulässig sind 6. Zeitliche Wirkung von Entscheidungen - Ob Entscheidungen im Zusammenhang mit § 11 und § 13 SchPflG auf einen bestimmten Zeitraum (z. B. Schuljahr) bezogen sind - Ob eine regelmäßige Neubewertung bei veränderten Umständen vorgesehen ist - Ob hierzu bundesweite Vorgaben bestehen 7. Dokumentation - Welche Anforderungen an die Dokumentation der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit § 11 und § 13 SchPflG bestehen - Ob bundesweite Mindeststandards für Begründungen oder Entscheidungsgrundlagen vorgegeben sind Ich ersuche um Übermittlung allfälliger einschlägiger Erlässe, Richtlinien, Rundschreiben oder sonstiger Dokumente. Sollten einzelne Punkte nicht in schriftlicher Form vorliegen, ersuche ich um Mitteilung, auf welcher Grundlage die jeweilige Verwaltungspraxis erfolgt. Ich ersuche um fristgerechte Beantwortung meines Informationsbegehrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4767/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in