Causa Westenthaler – Rückforderung der zweckwidrig verwendeten Sportförderung
Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs verurteilt. Gegenstand war die zweckwidrige Verwendung einer vom Nationalrat bewilligten Sportförderung von 1.000.000 Euro an die Österreichische Fußball-Bundesliga.
Meine Fragen:
Hat das Ministerium nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob Schritte zur Rückforderung der Förderung eingeleitet werden sollen?
Falls ja: Zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt, und wer hat die Entscheidung getroffen, keine Rückforderung zu betreiben?
Falls nein: Warum wurde trotz rechtskräftiger Verurteilung keine interne Prüfung vorgenommen?
Hat das Ministerium die Finanzprokuratur mit der Einleitung zivilrechtlicher Schritte beauftragt? Falls nein: aus welchem Grund nicht?
Ist die Forderung noch offen oder wurde sie abgeschrieben? Falls abgeschrieben: auf welcher Grundlage und durch welche Stelle?
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Datum30. April 2026
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