Causa Westenthaler – Rückforderung der zweckwidrig verwendeten Sportförderung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs verurteilt. Gegenstand war die zweckwidrige Verwendung einer vom Nationalrat bewilligten Sportförderung von 1.000.000 Euro an die Österreichische Fußball-Bundesliga.
Meine Fragen:

Hat das Ministerium nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob Schritte zur Rückforderung der Förderung eingeleitet werden sollen?
Falls ja: Zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt, und wer hat die Entscheidung getroffen, keine Rückforderung zu betreiben?
Falls nein: Warum wurde trotz rechtskräftiger Verurteilung keine interne Prüfung vorgenommen?
Hat das Ministerium die Finanzprokuratur mit der Einleitung zivilrechtlicher Schritte beauftragt? Falls nein: aus welchem Grund nicht?
Ist die Forderung noch offen oder wurde sie abgeschrieben? Falls abgeschrieben: auf welcher Grundlage und durch welche Stelle?

Warte auf Antwort

  • Datum
    30. April 2026
  • Frist
    28. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Leopold Zeilinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Details
Von
Leopold Zeilinger
Betreff
Causa Westenthaler – Rückforderung der zweckwidrig verwendeten Sportförderung [#4816]
Datum
30. April 2026 11:21
An
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs verurteilt. Gegenstand war die zweckwidrige Verwendung einer vom Nationalrat bewilligten Sportförderung von 1.000.000 Euro an die Österreichische Fußball-Bundesliga. Meine Fragen: Hat das Ministerium nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob Schritte zur Rückforderung der Förderung eingeleitet werden sollen? Falls ja: Zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt, und wer hat die Entscheidung getroffen, keine Rückforderung zu betreiben? Falls nein: Warum wurde trotz rechtskräftiger Verurteilung keine interne Prüfung vorgenommen? Hat das Ministerium die Finanzprokuratur mit der Einleitung zivilrechtlicher Schritte beauftragt? Falls nein: aus welchem Grund nicht? Ist die Forderung noch offen oder wurde sie abgeschrieben? Falls abgeschrieben: auf welcher Grundlage und durch welche Stelle?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Leopold Zeilinger Anfragenr: 4816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4816/ Postanschrift Leopold Zeilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Zeilinger