Causa Westenthaler – Rückforderung der zweckwidrig verwendeten Sportförderung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs verurteilt. Gegenstand war die zweckwidrige Verwendung einer vom Nationalrat bewilligten Sportförderung von 1.000.000 Euro an die Österreichische Fußball-Bundesliga.
Meine Fragen:

Hat das Ministerium nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob Schritte zur Rückforderung der Förderung eingeleitet werden sollen?
Falls ja: Zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt, und wer hat die Entscheidung getroffen, keine Rückforderung zu betreiben?
Falls nein: Warum wurde trotz rechtskräftiger Verurteilung keine interne Prüfung vorgenommen?
Hat das Ministerium die Finanzprokuratur mit der Einleitung zivilrechtlicher Schritte beauftragt? Falls nein: aus welchem Grund nicht?
Ist die Forderung noch offen oder wurde sie abgeschrieben? Falls abgeschrieben: auf welcher Grundlage und durch welche Stelle?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. April 2026
  • Frist
    28. Mai 2026
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Leopold Zeilinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Details
Von
Leopold Zeilinger
Betreff
Causa Westenthaler – Rückforderung der zweckwidrig verwendeten Sportförderung [#4816]
Datum
30. April 2026 11:21
An
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs verurteilt. Gegenstand war die zweckwidrige Verwendung einer vom Nationalrat bewilligten Sportförderung von 1.000.000 Euro an die Österreichische Fußball-Bundesliga. Meine Fragen: Hat das Ministerium nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob Schritte zur Rückforderung der Förderung eingeleitet werden sollen? Falls ja: Zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt, und wer hat die Entscheidung getroffen, keine Rückforderung zu betreiben? Falls nein: Warum wurde trotz rechtskräftiger Verurteilung keine interne Prüfung vorgenommen? Hat das Ministerium die Finanzprokuratur mit der Einleitung zivilrechtlicher Schritte beauftragt? Falls nein: aus welchem Grund nicht? Ist die Forderung noch offen oder wurde sie abgeschrieben? Falls abgeschrieben: auf welcher Grundlage und durch welche Stelle?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Leopold Zeilinger Anfragenr: 4816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4816/ Postanschrift Leopold Zeilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Zeilinger
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
2026-0.434.910-1-A - Erledigung Fristverlängerung Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang finden Sie ein Schreib…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Betreff
2026-0.434.910-1-A - Erledigung Fristverlängerung
Datum
22. Mai 2026 10:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
707,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang finden Sie ein Schreiben des BMWKMS. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sehr geehrter Herr Zeilinger! anbei finden Sie eine Erledigung zum ihrem Informationsbegehren. Mit freundlichen …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Betreff
Causa Westenthaler – Rückforderung der zweckwidrig verwendeten Sportförderung [#4816]
Datum
25. Juni 2026 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zeilinger! anbei finden Sie eine Erledigung zum ihrem Informationsbegehren. Mit freundlichen Grüßen
Leopold Zeilinger
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 25. Juni 2026. Ich erlaube mir festzustellen, dass mein…
An Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Details
Von
Leopold Zeilinger
Betreff
AW: Causa Westenthaler – Rückforderung der zweckwidrig verwendeten Sportförderung [#4816]
Datum
27. Juni 2026 22:42
An
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 25. Juni 2026. Ich erlaube mir festzustellen, dass meine sieben Fragen darin sachlich nicht beantwortet wurden. Die Ausführungen zu Zuständigkeitswechseln und fehlendem Aktenbestand ersetzen keine inhaltliche Auskunft im Sinne des IFG. Ich ersuche daher um inhaltliche Beantwortung meiner ursprünglichen sieben Fragen sowie zusätzlich um konkrete Auskunft zu folgenden Punkten: * Welches Gericht hat das zitierte Urteil aus dem Jahr 2017 gefällt, und wie lautet das Aktenzeichen? * Wer wird in diesem Urteil als Geschädigter geführt? * Wann und in welcher Form hat die Finanzprokuratur dem Ministerium mitgeteilt, dass die Republik nicht als Geschädigte geführt wird? Ich ersuche um Übermittlung dieser Mitteilung oder des entsprechenden Aktenvermerks. * Wie wurde intern dokumentiert, dass beim Zuständigkeitsübergang 2018 kein offener Akt übergeben wurde? Sollte die Auskunft verweigert werden, ersuche ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gemäß § 9 Abs. 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen Leopold Zeilinger Anfragenr: 4816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4816/ Postanschrift Leopold Zeilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>