Strategie zur Gewaltprävention und nicht anerkannte Psychotherapiemethoden

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

untenstehend finden Sie einen IFG-Antrag bezüglich Psychotherapie und der Reaktionen der zuständigen Behörden, wenn eine nicht anerkannte Methode angewendet wird. Dieser braucht eine Vorbemerkung, weil bei einigen Methoden der Therapeut nur als Spiegel für die Gedanken des Patienten dient, weshalb angenommen werden kann, dass der Patient die tatsächliche Quelle jedes Vorschlags ist. Um die Abgrenzung zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten richtig zu verstehen, muss erklärt werden, wo die Trennlinie zwischen den Wünschen des Patienten und den festgelegten Schritten der Methode liegt.

Laut BMASGPK ist die Imagery Rescripting & Reprocessing Therapy (IRRT) keine durch das BMASGPK anerkannte Psychotherapiemethode. Dieser IFG-Antrag ist auf https://fragdenstaat.at/a/3999 zu finden und die Antwort ist das amtliche Dokument 1088205675.

Der Entwickler der IRRT hat herausgefunden, dass Gewaltfantasien einigen Patienten geholfen hatten (Praxishandbuch IRRT, Seite 25). Deshalb hat er eine Methode entwickelt, bei welcher der Therapeut seinen Patienten anleitet oder sokratisch dazu drängt, sich eine gewalttätige Befreiung von traumatischen Erinnerungen vorzustellen. Die Ausgabe aus dem Jahr 2023 des Praxishandbuchs enthält auf Seite 417 den möglichen Vorschlag: „Gäbe es einen Gegenstand oder eine Waffe, die Sie vielleicht anwenden könnten?”

Der genaue Text des Vorschlags wurde aus der Ausgabe von 2025 entfernt, aber die Anweisung, etwas vorzuschlagen, steht weiterhin auf Seite 98; auf der gleichen Seite wird angenommen, dass eine Waffe oder eine Hilfsperson visualisiert wird – im vollständigen Beispiel auf Seite 163 werden beide Optionen vorgeschlagen. Andere Seiten (z.B. Seite 52 und ab dem ersten Absatz auf Seite 166 bis zum Ende der grauen unterlegen Textstelle, die auf Seite 167 beginnt) erklären, dass Hilfspersonen nur eine vorübergehende Lösung sind – am Ende soll der Patient sich selbst als unmittelbarer Akteur vorstellen.

Meine Fragen betreffen die Anwendung dieser Methode bei Patienten, die Schulmobbing erfahren haben. In diesem Fall handelt es sich um eine Methode, bei welcher der Therapeut seinen Patienten anweist, sich zurück an seine alte Schule zu versetzen und einen Mobbingvorfall lebhaft zu visualisieren. Danach übt der Therapeut Druck aus, bis der Patient eine Lösung findet, die zum Konzept dieser Methode passt.

Meine Sitzung habe ich früher beendet. Dieser IFG-Antrag betrifft keinen Einzelfall, sondern jedes Mal, wenn IRRT im Zusammenhang mit Schulmobbing angewendet wird.

Ich nehme an, dass der Landeshauptmann die Ethik- und Beschwerdestelle des Steirischen Landesverbands für Psychotherapie (STLP) mit seiner Pflicht bezüglich Psychotherapie betraut, deshalb sollten Informationen über diese Tätigkeit des STLP gemäß § 1 Abs. 3 IFG zugänglich sein.

Hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1. Der STLP erhielt am 15. August 2022 eine Beschwerde. Vermutlich hat der Therapeut erklärt, dass er IRRT vorschriftsmäßig ausgeübt hat, deshalb hoffe ich, dass die Entscheidung des STLP hauptsächlich die vorschriftsmäßigen Anweisungen und deren Eignung bei Fällen von Schulmobbing betraf. Der STLP gab mir am 5. September 2022 bekannt: „Wir haben Ihre Beschwerde an unsere Ethikstelle/Beschwerdekommission weitergeleitet. Diese wiederum hat entschieden, dass die Ethikkommission Hauptstelle in Wien zuständig sein soll.“ Ich beantrage die nicht personenbezogene Information, die der STLP über seine Entscheidung aufgezeichnet hat, und die nicht personenbezogene Information des gesamten Austausches zwischen Graz und Wien.

2. In Beantwortung meines IFG-Antrags vom 28. Oktober 2025 teilte das BMASGPK mit, dass IRRT in Österreich nicht anerkannt ist und die Bezirksverwaltungsbehörde, die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann zuständig sind. Was hat das BMASGPK in diesem Zusammenhang den steirischen Behörden geschickt? Ich beantrage jedes Dokument bezüglich IRRT, das der Landeshauptmann oder der STLP im Zeitraum seit 28. Oktober 2025 bis heute von BMASGPK erhalten hat.

3. Die Ausgabe von 2023 des Praxishandbuchs IRRT enthält auf Seite 417 den möglichen Vorschlag: „Gäbe es einen Gegenstand oder eine Waffe, die Sie vielleicht anwenden könnten?“ Wenn ein Beamter informiert wird, dass ein Therapeut einen solchen Vorschlag gemacht hat, aber der Berichterstatter ein Patient ist und kein Beweismaterial besitzt, wie soll dieser Beamter dann reagieren? Hier beantrage ich die entsprechenden Teile Ihres offiziellen Leitfadens und Ihrer Strategien zur Gewaltprävention.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    30. April 2026
  • Frist
    28. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Steven Cotton
Sehr geehrte Damen und Herren, untenstehend finden Sie einen IFG-Antrag bezüglich Psychotherapie und der Reaktion…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Steven Cotton
Betreff
Strategie zur Gewaltprävention und nicht anerkannte Psychotherapiemethoden [#4817]
Datum
30. April 2026 12:12
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, untenstehend finden Sie einen IFG-Antrag bezüglich Psychotherapie und der Reaktionen der zuständigen Behörden, wenn eine nicht anerkannte Methode angewendet wird. Dieser braucht eine Vorbemerkung, weil bei einigen Methoden der Therapeut nur als Spiegel für die Gedanken des Patienten dient, weshalb angenommen werden kann, dass der Patient die tatsächliche Quelle jedes Vorschlags ist. Um die Abgrenzung zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten richtig zu verstehen, muss erklärt werden, wo die Trennlinie zwischen den Wünschen des Patienten und den festgelegten Schritten der Methode liegt. Laut BMASGPK ist die Imagery Rescripting & Reprocessing Therapy (IRRT) keine durch das BMASGPK anerkannte Psychotherapiemethode. Dieser IFG-Antrag ist auf https://fragdenstaat.at/a/3999 zu finden und die Antwort ist das amtliche Dokument 1088205675. Der Entwickler der IRRT hat herausgefunden, dass Gewaltfantasien einigen Patienten geholfen hatten (Praxishandbuch IRRT, Seite 25). Deshalb hat er eine Methode entwickelt, bei welcher der Therapeut seinen Patienten anleitet oder sokratisch dazu drängt, sich eine gewalttätige Befreiung von traumatischen Erinnerungen vorzustellen. Die Ausgabe aus dem Jahr 2023 des Praxishandbuchs enthält auf Seite 417 den möglichen Vorschlag: „Gäbe es einen Gegenstand oder eine Waffe, die Sie vielleicht anwenden könnten?” Der genaue Text des Vorschlags wurde aus der Ausgabe von 2025 entfernt, aber die Anweisung, etwas vorzuschlagen, steht weiterhin auf Seite 98; auf der gleichen Seite wird angenommen, dass eine Waffe oder eine Hilfsperson visualisiert wird – im vollständigen Beispiel auf Seite 163 werden beide Optionen vorgeschlagen. Andere Seiten (z.B. Seite 52 und ab dem ersten Absatz auf Seite 166 bis zum Ende der grauen unterlegen Textstelle, die auf Seite 167 beginnt) erklären, dass Hilfspersonen nur eine vorübergehende Lösung sind – am Ende soll der Patient sich selbst als unmittelbarer Akteur vorstellen. Meine Fragen betreffen die Anwendung dieser Methode bei Patienten, die Schulmobbing erfahren haben. In diesem Fall handelt es sich um eine Methode, bei welcher der Therapeut seinen Patienten anweist, sich zurück an seine alte Schule zu versetzen und einen Mobbingvorfall lebhaft zu visualisieren. Danach übt der Therapeut Druck aus, bis der Patient eine Lösung findet, die zum Konzept dieser Methode passt. Meine Sitzung habe ich früher beendet. Dieser IFG-Antrag betrifft keinen Einzelfall, sondern jedes Mal, wenn IRRT im Zusammenhang mit Schulmobbing angewendet wird. Ich nehme an, dass der Landeshauptmann die Ethik- und Beschwerdestelle des Steirischen Landesverbands für Psychotherapie (STLP) mit seiner Pflicht bezüglich Psychotherapie betraut, deshalb sollten Informationen über diese Tätigkeit des STLP gemäß § 1 Abs. 3 IFG zugänglich sein. Hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1. Der STLP erhielt am 15. August 2022 eine Beschwerde. Vermutlich hat der Therapeut erklärt, dass er IRRT vorschriftsmäßig ausgeübt hat, deshalb hoffe ich, dass die Entscheidung des STLP hauptsächlich die vorschriftsmäßigen Anweisungen und deren Eignung bei Fällen von Schulmobbing betraf. Der STLP gab mir am 5. September 2022 bekannt: „Wir haben Ihre Beschwerde an unsere Ethikstelle/Beschwerdekommission weitergeleitet. Diese wiederum hat entschieden, dass die Ethikkommission Hauptstelle in Wien zuständig sein soll.“ Ich beantrage die nicht personenbezogene Information, die der STLP über seine Entscheidung aufgezeichnet hat, und die nicht personenbezogene Information des gesamten Austausches zwischen Graz und Wien. 2. In Beantwortung meines IFG-Antrags vom 28. Oktober 2025 teilte das BMASGPK mit, dass IRRT in Österreich nicht anerkannt ist und die Bezirksverwaltungsbehörde, die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann zuständig sind. Was hat das BMASGPK in diesem Zusammenhang den steirischen Behörden geschickt? Ich beantrage jedes Dokument bezüglich IRRT, das der Landeshauptmann oder der STLP im Zeitraum seit 28. Oktober 2025 bis heute von BMASGPK erhalten hat. 3. Die Ausgabe von 2023 des Praxishandbuchs IRRT enthält auf Seite 417 den möglichen Vorschlag: „Gäbe es einen Gegenstand oder eine Waffe, die Sie vielleicht anwenden könnten?“ Wenn ein Beamter informiert wird, dass ein Therapeut einen solchen Vorschlag gemacht hat, aber der Berichterstatter ein Patient ist und kein Beweismaterial besitzt, wie soll dieser Beamter dann reagieren? Hier beantrage ich die entsprechenden Teile Ihres offiziellen Leitfadens und Ihrer Strategien zur Gewaltprävention. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Steven Cotton Anfragenr: 4817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4817/ Postanschrift Steven Cotton << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>