Ausbildung durch die Öbak (Gutachter)
Unsere Anfrage bezieht sich auf die Schulungen der Öbak im Bezug auf Postvirale Erkrankungen.
https://orf.at/stories/3428120/
Der dadurch entstandene wirtschaftliche Schaden bei den Betroffenen ist enorm.
Zur Haftung der Öbak findet man diese Auskunft (KI):
Die ÖBAK (Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung) übernimmt laut AGB keine Haftung für einen bestimmten persönlichen Ausbildungserfolg der Teilnehmer. Zudem ist jegliche Haftung des Betreibers für inhaltliche Fehler der Informationen ausgeschlossen.
Wichtige Punkte zur Haftung der ÖBAK:
Ausbildungserfolg: Die ÖBAK haftet nicht dafür, dass Teilnehmer durch die Lehrgänge ein bestimmtes Ziel erreichen oder eine Zertifizierung bestehen.
Inhaltliche Richtigkeit: Die Inhalte auf der Website werden sorgfältig erstellt, aber ohne Gewähr für Fehlerfreiheit. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.
Externe Links: Es wird keine Verantwortung für Inhalte von verlinkten Websites Dritter übernommen.
Unsere Fragen:
1.Wer übernimmt stattdessen die Haftung für etwaige entstandenen Schäden, Verluste der Betroffenen?
1.2 ist generell eine Vereinsform die richtige Institution für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe?
2. Wie stellt das Ministerium hier sicher, dass zukünftig in allen Bereichen PVA, Öbak etc.zu gutachterlichen Belangen nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand gearbeitet wird?
3. Wie wird sichergestellt, das die Aufsichts(pflicht) des Ministeriums verschärft wird um solche Missstände künftig ab zu stellen?
Wir bedanken uns für eine zeitnahe ausführliche Beantwortung.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum30. April 2026
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28. Mai 2026
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