Ausbildung durch die Öbak (Gutachter)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Unsere Anfrage bezieht sich auf die Schulungen der Öbak im Bezug auf Postvirale Erkrankungen.

https://orf.at/stories/3428120/

Der dadurch entstandene wirtschaftliche Schaden bei den Betroffenen ist enorm.

Zur Haftung der Öbak findet man diese Auskunft (KI):

Die ÖBAK (Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung) übernimmt laut AGB keine Haftung für einen bestimmten persönlichen Ausbildungserfolg der Teilnehmer. Zudem ist jegliche Haftung des Betreibers für inhaltliche Fehler der Informationen ausgeschlossen.
Wichtige Punkte zur Haftung der ÖBAK:
Ausbildungserfolg: Die ÖBAK haftet nicht dafür, dass Teilnehmer durch die Lehrgänge ein bestimmtes Ziel erreichen oder eine Zertifizierung bestehen.
Inhaltliche Richtigkeit: Die Inhalte auf der Website werden sorgfältig erstellt, aber ohne Gewähr für Fehlerfreiheit. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.
Externe Links: Es wird keine Verantwortung für Inhalte von verlinkten Websites Dritter übernommen.

Unsere Fragen:

1.Wer übernimmt stattdessen die Haftung für etwaige entstandenen Schäden, Verluste der Betroffenen?
1.2 ist generell eine Vereinsform die richtige Institution für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe?

2. Wie stellt das Ministerium hier sicher, dass zukünftig in allen Bereichen PVA, Öbak etc.zu gutachterlichen Belangen nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand gearbeitet wird?

3. Wie wird sichergestellt, das die Aufsichts(pflicht) des Ministeriums verschärft wird um solche Missstände künftig ab zu stellen?

Wir bedanken uns für eine zeitnahe ausführliche Beantwortung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. April 2026
  • Frist
    28. Mai 2026
  • 0 Follower:innen
Markus Feiertag (IG SAfE)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Markus Feiertag (IG SAfE)
Betreff
Ausbildung durch die Öbak (Gutachter) [#4818]
Datum
30. April 2026 14:01
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Unsere Anfrage bezieht sich auf die Schulungen der Öbak im Bezug auf Postvirale Erkrankungen. https://orf.at/stories/3428120/ Der dadurch entstandene wirtschaftliche Schaden bei den Betroffenen ist enorm. Zur Haftung der Öbak findet man diese Auskunft (KI): Die ÖBAK (Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung) übernimmt laut AGB keine Haftung für einen bestimmten persönlichen Ausbildungserfolg der Teilnehmer. Zudem ist jegliche Haftung des Betreibers für inhaltliche Fehler der Informationen ausgeschlossen. Wichtige Punkte zur Haftung der ÖBAK: Ausbildungserfolg: Die ÖBAK haftet nicht dafür, dass Teilnehmer durch die Lehrgänge ein bestimmtes Ziel erreichen oder eine Zertifizierung bestehen. Inhaltliche Richtigkeit: Die Inhalte auf der Website werden sorgfältig erstellt, aber ohne Gewähr für Fehlerfreiheit. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Externe Links: Es wird keine Verantwortung für Inhalte von verlinkten Websites Dritter übernommen. Unsere Fragen: 1.Wer übernimmt stattdessen die Haftung für etwaige entstandenen Schäden, Verluste der Betroffenen? 1.2 ist generell eine Vereinsform die richtige Institution für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe? 2. Wie stellt das Ministerium hier sicher, dass zukünftig in allen Bereichen PVA, Öbak etc.zu gutachterlichen Belangen nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand gearbeitet wird? 3. Wie wird sichergestellt, das die Aufsichts(pflicht) des Ministeriums verschärft wird um solche Missstände künftig ab zu stellen? Wir bedanken uns für eine zeitnahe ausführliche Beantwortung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Markus Feiertag Anfragenr: 4818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4818/ Postanschrift Markus Feiertag << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Feiertag (IG SAfE)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Ausbildung durch die Öbak (Gutachter) [#4818] [2751954]
Datum
30. April 2026 14:22
Status
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.gv.at ( https://www.sozialministerium.gv.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.