Facharbeiterbrief Umwelttechnik

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Seit der Veröffentlichung des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG) 2024 liegt meines Wissens nach keine Entscheidung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) darüber vor, ob Absolventinnen und Absolventen landwirtschaftlicher Fachschulen mit dem Schwerpunkt Umwelttechnik weiterhin einen Facharbeiterbrief im entsprechenden Schwerpunkt erhalten können.

Nach aktueller Praxis scheint die Ausstellung dieses Facharbeiterbriefs nur mehr für den Schwerpunkt Landwirtschaft zu erfolgen. Zuvor war es jedoch möglich, den Facharbeiterbrief auch mit Abschluss des Umwelttechnikzweigs zu erlangen. Viele Absolventinnen und Absolventen – etwa der Landwirtschaftlichen Fachschule Ursprung – haben diesen Zweig gerade deshalb gewählt, weil er bisher zur Ausstellung eines landwirtschaftlichen Facharbeiterbriefs berechtigt hat.

Ich ersuche daher um Beantwortung folgender Fragen:

Warum wird der Facharbeiterbrief aktuell nicht mehr für den Schwerpunkt Umwelttechnik ausgestellt?

Aufgrund welcher rechtlichen oder verwaltungsinternen Entscheidung wurde diese Praxis geändert?

Wann ist mit einer Entscheidung oder Klarstellung seitens des Ministeriums zu rechnen, ob Absolventinnen und Absolventen mit Schwerpunkt Umwelttechnik weiterhin einen Facharbeiterbrief erhalten können?

Inwiefern sind Übergangsregelungen für Absolventinnen und Absolventen vorgesehen, die ihren Abschluss vor dieser Änderung absolviert, aber den Facharbeiterbrief bisher nicht beantragt haben?

Ich ersuche um elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. Mai 2026
  • Frist
    1. Juni 2026
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Jan Schratzberger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Jan Schratzberger
Betreff
Facharbeiterbrief Umwelttechnik [#4838]
Datum
4. Mai 2026 15:20
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Seit der Veröffentlichung des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG) 2024 liegt meines Wissens nach keine Entscheidung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) darüber vor, ob Absolventinnen und Absolventen landwirtschaftlicher Fachschulen mit dem Schwerpunkt Umwelttechnik weiterhin einen Facharbeiterbrief im entsprechenden Schwerpunkt erhalten können. Nach aktueller Praxis scheint die Ausstellung dieses Facharbeiterbriefs nur mehr für den Schwerpunkt Landwirtschaft zu erfolgen. Zuvor war es jedoch möglich, den Facharbeiterbrief auch mit Abschluss des Umwelttechnikzweigs zu erlangen. Viele Absolventinnen und Absolventen – etwa der Landwirtschaftlichen Fachschule Ursprung – haben diesen Zweig gerade deshalb gewählt, weil er bisher zur Ausstellung eines landwirtschaftlichen Facharbeiterbriefs berechtigt hat. Ich ersuche daher um Beantwortung folgender Fragen: Warum wird der Facharbeiterbrief aktuell nicht mehr für den Schwerpunkt Umwelttechnik ausgestellt? Aufgrund welcher rechtlichen oder verwaltungsinternen Entscheidung wurde diese Praxis geändert? Wann ist mit einer Entscheidung oder Klarstellung seitens des Ministeriums zu rechnen, ob Absolventinnen und Absolventen mit Schwerpunkt Umwelttechnik weiterhin einen Facharbeiterbrief erhalten können? Inwiefern sind Übergangsregelungen für Absolventinnen und Absolventen vorgesehen, die ihren Abschluss vor dieser Änderung absolviert, aber den Facharbeiterbrief bisher nicht beantragt haben? Ich ersuche um elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Jan Schratzberger Anfragenr: 4838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4838/ Postanschrift Jan Schratzberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Schratzberger