Facharbeiterbrief Umwelttechnik
Seit der Veröffentlichung des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG) 2024 liegt meines Wissens nach keine Entscheidung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) darüber vor, ob Absolventinnen und Absolventen landwirtschaftlicher Fachschulen mit dem Schwerpunkt Umwelttechnik weiterhin einen Facharbeiterbrief im entsprechenden Schwerpunkt erhalten können.
Nach aktueller Praxis scheint die Ausstellung dieses Facharbeiterbriefs nur mehr für den Schwerpunkt Landwirtschaft zu erfolgen. Zuvor war es jedoch möglich, den Facharbeiterbrief auch mit Abschluss des Umwelttechnikzweigs zu erlangen. Viele Absolventinnen und Absolventen – etwa der Landwirtschaftlichen Fachschule Ursprung – haben diesen Zweig gerade deshalb gewählt, weil er bisher zur Ausstellung eines landwirtschaftlichen Facharbeiterbriefs berechtigt hat.
Ich ersuche daher um Beantwortung folgender Fragen:
Warum wird der Facharbeiterbrief aktuell nicht mehr für den Schwerpunkt Umwelttechnik ausgestellt?
Aufgrund welcher rechtlichen oder verwaltungsinternen Entscheidung wurde diese Praxis geändert?
Wann ist mit einer Entscheidung oder Klarstellung seitens des Ministeriums zu rechnen, ob Absolventinnen und Absolventen mit Schwerpunkt Umwelttechnik weiterhin einen Facharbeiterbrief erhalten können?
Inwiefern sind Übergangsregelungen für Absolventinnen und Absolventen vorgesehen, die ihren Abschluss vor dieser Änderung absolviert, aber den Facharbeiterbrief bisher nicht beantragt haben?
Ich ersuche um elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Warte auf Antwort
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Datum4. Mai 2026
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1. Juni 2026
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