Beschlüsse des Stiftungsrats zur Festlegung der Höhe des ORF-Beitrags seit 2024
Sehr geehrteAntragsteller/in
Gemäß § 31 Abs. 8 ORF-Gesetz erfolgt eine wirksame Festsetzung der Höhe des ORF-Beitrags durch einen Beschluss des Stiftungsrates, welcher einer Genehmigung des Publikumsrates bedarf.
Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Wann gab es einen Beschluss des Stiftungsrates, mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2024 festgelegt wurde?
2) Wann wurde dieser Beschluss des Stiftungsrates (mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2024 festgelegt wurde) vom Publikumsrat genehmigt?
3) Wann und wodurch wurde dieser Beschluss des Stiftungsrates (mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2024 festgelegt wurde) gemäß § 31 Abs. 8 ORF-Gesetz wirksam?
Es wird höflichst um Zugang zum Text des Beschlusses des Stiftungsrates ersucht, mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2024 festgelegt wurde!
4) Wann gab es einen Beschluss des Stiftungsrates, mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2025 festgelegt wurde?
5) Wann wurde dieser Beschluss des Stiftungsrates (mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2025 festgelegt wurde) vom Publikumsrat genehmigt?
6) Wann und wodurch wurde dieser Beschluss des Stiftungsrates (mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2025 festgelegt wurde) gemäß § 31 Abs. 8 ORF-Gesetz wirksam?
Es wird höflichst um Zugang zu Text des Beschlusses des Stiftungsrates ersucht, mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2025 festgelegt wurde!
7) Wann gab es einen Beschluss des Stiftungsrates, mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2026 festgelegt wurde?
8) Wann wurde dieser Beschluss des Stiftungsrates (mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2026 festgelegt wurde) vom Publikumsrat genehmigt?
9) Wann und wodurch wurde dieser Beschluss des Stiftungsrates (mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2026 festgelegt wurde) gemäß § 31 Abs. 8 ORF-Gesetz wirksam?
Es wird höflichst um Zugang zu Text des Beschlusses des Stiftungsrates ersucht, mit welchem die Höhe des ORF-Beitrags für das Jahr 2026 festgelegt wurde!
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welchen die Zahlung des ORF-Beitrags vorgeschrieben wird bzw. wurde.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum5. Mai 2026
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4. Juni 2026
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