Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die das Land an im Landtag vertretene Parteien bzw. deren Klubs ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Klubs ersichtlich sein sollte. 

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Klubs durch das Land – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln oder bezahlten Schulungen? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall ist, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Wieviel Personal stellt das Land den jeweiligen Partei-Klubs zur Verfügung? Müssen Partei-Klubs Personal abgelten, das ihnen das Land zur Verfügung stellt?

4) Gibt es Förderungen des Landes für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    10. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erte…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#486]
Datum
11. Januar 2016 17:58
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die das Land an im Landtag vertretene Parteien bzw. deren Klubs ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Klubs ersichtlich sein sollte.  2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Klubs durch das Land – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln oder bezahlten Schulungen? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall ist, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Wieviel Personal stellt das Land den jeweiligen Partei-Klubs zur Verfügung? Müssen Partei-Klubs Personal abgelten, das ihnen das Land zur Verfügung stellt? 4) Gibt es Förderungen des Landes für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Jänner Auskunft zu ausbezahlten Förderungen an Parteien und deren Klu…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#486]
Datum
20. März 2016 08:11
An
Landesregierung Steiermark
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Jänner Auskunft zu ausbezahlten Förderungen an Parteien und deren Klubs beantragt. Die gesetzliche Antwortfrist ist vor mehr als einer Woche verstrichen, ich habe jedoch keine Antwort erhalten. Bitte informieren sich mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls die von mir beantragte Auskunft nicht gewehrt wird, beantrage ich hiermit einen entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Landesregierung Steiermark
Anfrage Parteienförderung Sehr geehrter Herr Huter ! Zu Ihrem Auskunftersuchen vom 11. Jänner 2016 betreffend die…
Von
Landesregierung Steiermark
Betreff
Anfrage Parteienförderung
Datum
22. März 2016 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter ! Zu Ihrem Auskunftersuchen vom 11. Jänner 2016 betreffend die Parteienförderung im Bundesland Steiermark im Zeitraum 2005 bis 2015 darf Ihnen mitgeteilt werden, dass die Erhebungen noch nicht abgeschlossen sind, jedoch innerhalb der nächsten 3 Wochen Ihnen die gewünschten Daten übermittelt werden. Mfg Martin Pölzl Mag. Martin Pölzl Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 4 Finanzen Referat - Finanzausgleich, Abgaben, Legistik, Steuerrecht Hofgasse 15 8010 Graz Mobil: 0043 676 8666 2442 Tel.: +43.316.877-2442 Fax: +43.316.877-2775 <<E-Mail-Adresse>> www.verwaltung.steiermark.at<http://www.verwaltung.steiermark.at/>
Landesregierung Steiermark
Schreiben vom 11.01.2016 betr. Parteien- und Klubförderungförderung ; Stmk. Auskunftpflichtgesetz Sehr geehrter He…
Von
Landesregierung Steiermark
Betreff
Schreiben vom 11.01.2016 betr. Parteien- und Klubförderungförderung ; Stmk. Auskunftpflichtgesetz
Datum
12. April 2016 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Magister! Ich habe doch gewusst, dass ich Ihnen einen Erledigungsentwurf für alle 5 Fragen übermittelt habe. Da ein Seitenumbruch enthalten war, befanden sich die beiden anderen Seiten auf Seite 2 und Seite 3. Sie hätten sich nur die Mühe machen müssen, umzublättern ... Ich habe den Text überarbeitet und vervollständigt und die beigefügte Tabelle wie gewünscht zusammengefügt. Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 11.01.2016 ergeht folgende Mitteilung: 1.) Grundsätzlich wird auf die im Internet abrufbaren Förderungsberichte des Landes Steiermark verwiesen. Der beiliegenden Excel-Tabelle sind die vom Land Steiermark ausbezahlten Förderungsbeträge betreffend die Parteien- und Klubförderung für die Jahre 2005 bis einschließlich 2015 zu entnehmen. Die Förderungsmittel sind den politischen Landtagsparteienunter anderem zur Sicherstellung des personellen und sachlichen Aufwandes zuzuwenden, und zwar sowohl nach § 1 des mit 01.01.2013 außer Kraft getretenen Steiermärkischen Parteienförderungsgesetzes als auch nach § 1 des mit 01.01.2013 in Kraft getretenen Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetzes. 2.) Die Landtagsklubs bedienen sich bei der Besorgung ihrer Geschäfte der Klubsekretariate, wobei Räumlichkeiten und das notwendige Personal von der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden. Die rechtliche Grundlage ist dem § 8 des bereits außer Kraft getretenen Steiermärkischen Parteienförderungsgesetzes als auch dem § 1 des an seine Stelle getretenen Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetzes, in Kraft getreten am 01.01.2013, zu entnehmen: § 8 Unterstützung der Landtagsarbeit Für Zwecke ihrer parlamentarischen Aufgabenerfüllung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit sind den Landtagsklubs unbeschadet der Zurverfügungstellung des erforderlichen Personal- und Sachaufwands gemäß § 13 a Abs. 3 Landesverfassungsgesetz 1960, LGBl. Nr. 1, auf Antrag Zuwendungen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnittes zu gewähren. § 1 Unterstützung der Landtagsarbeit Für Zwecke ihrer parlamentarischen Aufgabenerfüllung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit sind den Landtagsklubs unbeschadet der Zurverfügungstellung des erforderlichen Personal- und Sachaufwands gemäß Art. 16 Abs. 3 Landes-Verfassungsgesetz 2010 auf Antrag jährliche Zuwendungen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu gewähren (Klubfinanzierung). 3.) Das Personal sind Landesbedienstete, deren Entgelt vom Land Steiermark getragen wird (keine Abgeltung von Seiten der Landtagsklubs!), wobei unter www.landtag.steiermark.at<http://www… die aktuelle Anzahl der Bediensteten einzusehen ist. <<E-Mail-Adresse>> 4.) Für die Finanzierung von Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien gibt es keine eigene Förderung des Landes. Bis 01.01.2013 gab es die Förderung der politischen Bildungsarbeit gemäß § 11 des Steiermärkischen Parteienförderungsgesetzes und die Förderung von kommunalen Interessenverbänden gemäß § 14 des Steiermärkischen Parteienförderungsgesetzes: 4. Abschnitt Förderung der politischen Bildungsarbeit § 11 Für Zwecke der Aus- und Weiterbildung von Funktionären und Mitarbeitern und zur Pflege der internationalen Kontakte kann über Antrag der Landtagsparteien juristischen Personen für Tätigkeiten im Rahmen der politischen Bildung ein Kostenzuschuß zum Personal- und Sachaufwand nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnittes gewährt werden. 5. Abschnitt Förderung von kommunalen Interessenverbänden § 14 Für Zwecke der Aus- und Weiterbildung sowie der Beratung von Gemeindefunktionären kann über Antrag der Landtagsparteien juristischen Personen, die im Rahmen der kommunalen Interessenvertretung tätig sind, ein Kostenzuschuß zum Personal- und Sachaufwand nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnittes gewährt werden. Ab 01.01.2013 wurden mit dem Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz zwei Förderschienen, gespeist aus Mitteln des Landes eingerichtet: 1. Förderung der landespolitischen Arbeit (§§ 1 -3) und 2. Förderung der bezirks- und gemeindepolitischen Arbeit (§§ 4 - 6), die die bisherige Förderung von kommunalen Interessenverbänden ersetzt. Die bisherige Förderung der politischen Bildungsarbeit wurde nicht mehr als eigenständige Förderschiene ausgestaltet. Die Landtagsparteien setzen diese Förderung mit den erhöhten Mitteln aus den beiden neuen Förderschienen fort. 1. Teil Förderung der landespolitischen Arbeit § 1 Förderung Den Landtagsparteien sind für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Wahlwerbung sowie die Sicherstellung des personellen und sachlichen Aufwandes auf Antrag jährlich Fördermittel des Landes nach Maßgabe der Bestimmungen dieses 1. Teiles zuzuwenden. 2. Teil Förderung der bezirks- und gemeindepolitischen Arbeit 1. Abschnitt Landesförderung § 4 Förderung Für ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf Bezirks- und Gemeindeebene, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und Wahlwerbung, die Sicherstellung des personellen und sachlichen Aufwandes sowie die Aus- und Weiterbildung sowie Beratung von Gemeindefunktionärinnen/Gemeindefunktionären sind über Antrag der jeweiligen Landtagspartei entweder der Landtagspartei oder einer von dieser namhaft gemachten juristischen Person bzw. Organisationseinheit der Landtagspartei, die im Rahmen der kommunalen Interessenvertretung tätig ist, jährlich Fördermittel des Landes nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnittes zuzuwenden. 5.) Für 2016 sind weder diesbezüglichen Änderungen geplant noch bereits beschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Landesregierung Steiermark
GZ: ABT04-1012/2015-1308 Anfrage betr. Förderungen f= C3�r Parteien und Klubs Sehr geehrte Damen und Herren, bitt…
Von
Landesregierung Steiermark
Betreff
GZ: ABT04-1012/2015-1308 Anfrage betr. Förderungen f= C3�r Parteien und Klubs
Datum
25. April 2016 06:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die im beiliegenden Schreiben angeführten Stellen. Mit freundlichen Grüßen